Gesuch um Bewilligung für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Organismen nach Art. 15 Abs. 2 Freisetzungsverordnung Gesuchsteller:

Stiftung TierRettungsDienst

Gegenstand:

D20.001 ­ Haltung von Rotwangen-Schmuckschildkröten (Trachemys scripta elegans) Ziel und Zweck: Haltung von invasiven gebietsfremden Organismen Standort: Lufingerstrasse 1, 8185 Winkel

Bewilligungsverfahren:

Das Verfahren richtet sich nach der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (FrSV; SR 814.911), insbesondere deren Artikel 15 Absatz 2, sowie nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021).

Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Umwelt BAFU, 3003 Bern Öffentliche Auflage:

Die nicht vertraulichen Akten können vom 9. Juni 2020 bis und mit 9. Juli 2020 von jeder Person zu den üblichen Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: ­ BAFU, Abt. Boden und Biotechnologie, Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen (bitte vorgängig über Telefon anmelden 058 462 93 49); ­ Kanton Zürich, Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abfallwirtschaft und Betriebe Biosicherheit Walcheplatz 2, 8090 Zürich (bitte vorgängig über Telefon anmelden 043 259 32 60)

Einsprache:

Jedermann kann schriftlich innert der Auflagefrist (9. Juli 2020) zum Gesuch Stellung nehmen.

Wer Rechte als Partei im Sinne von Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) im Bewilligungsverfahren wahrnehmen will, muss dies innert der oben angeführten Auflagefrist (9. Juli 2020) dem BAFU mit seiner Einsprache schriftlich, mit Angaben zur Parteistellung, mitteilen und begründen. Wer dies unterlässt, wird vom späteren Verfahren ausgeschlossen.

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2020-1634

BBl 2020

Hinweis: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Gruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAFU diese Vertretung (Art. 11a VwVG

9. Juni 2020

Bundesamt für Umwelt

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