Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefallverordnung) Die Covid-19-Härtefallverordnung legt die Mindestvoraussetzungen fest, die kantonale Härtefallregelungen erfüllen müssen, damit sich der Bund an deren Finanzierung beteiligt. Mögliche Härtefallmassnahmen sind Bürgschaften und Garantien, Darlehen und/oder à-fonds-perdu-Beiträge.

Datum der Eröffnung: 4. November 2020 Vernehmlassungsfrist: 13. November 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar: www.efv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

10. November 2020

2020-3354

Bundeskanzlei

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