Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung Die Bundeskriegstransportversicherung (BKV) ist eine subsidiäre Transportversicherung, die der Bund zur Sicherstellung lebenswichtiger Transporte bzw. zum Schutz von Transportmitteln (insb. Schweizerischer Hochseeschiffe) in Krisenzeiten zur Verfügung stellt, sofern der private Versicherungsmarkt wegen erhöhter Risiken für Transportmittel, Güter und Valoren keine oder keine zumutbare Deckung mehr gewährt. Da der Versicherungsmarkt für die meisten der relevanten Risiken mittlerweile Deckung anbietet und sich die Notwendigkeit an Frachtraum unter Schweizer Flagge für die wirtschaftliche Landesversorgung relativiert hat, soll die Verordnung vom 7. Mai 1986 über die Bundeskriegstransportversicherung aufgehoben werden.

Datum der Eröffnung: 28. Oktober 2020 Vernehmlassungsfrist: 14. Februar 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL, Bernastrasse 28, 3003 Bern, Telefon 058 462 21 81, Fax 058 462 20 57, www.bwl.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

3. November 2020

8640

Bundeskanzlei

2020-3292