Vollzug des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe Das Schweizerische Polizei-Institut (SPI) hat, gestützt auf Artikel 14 des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprstG) vom 25. März 1977 (SR 941.41) und Artikel 62 und Artikel 63 der dazugehörigen Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe (SprstV) vom 27. November 2000 (SR 941.411) sowie Artikel 7 ff der Verordnung über den Verkehr mit Sprengmitteln bei der Polizei (Pol-SprstV) vom 27. Juni 1984 (SR 941.413) den Entwurf der Änderung des Reglements für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Sprengausweise P eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

15. Dezember 2020

9518

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

2020-3739