Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 2. Juli 2020

1.

Die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Pyraflufen-ethyl enthalten, werden gemäss Art. 29a der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161) überprüft. Zu diesen gehören: ­ Firebird (W-6137) ­ Firebird Plus (W-7340)

2.

Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.

3.

Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.

4.

Die Akteneinsicht im Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: psm@blw.admin.ch.

5.

Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLW erlassene Verfügung eröffnet.

14. Juli 2020

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Christian Hofer

2020-2005

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