Mitteilung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 3. Juli 2020

1.

Die Bewilligungen der Pflanzenschutzmittel, welche den Wirkstoff Pyridate enthalten, werden gemäss Art. 29a der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV; SR 916.161) überprüft. Zu diesen gehören: ­ Lentagran (W-7231) ­ Lentagran WP (W-4009) ­ Lentagran WP (W-7145) ­ Pyridate 45 WP (W-5381) ­ Lentagran 600 EC (W-5262) ­ Lentagran 600 EC (W-7196)

2.

Die beschwerdeberechtigten Organisationen gemäss Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) können innerhalb von 14 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die Parteistellung in diesen Überprüfungsverfahren beantragen.

3.

Sämtliche Eingaben und Anträge der beschwerdeberechtigten Organisationen sind innert 6 Wochen seit Gewährung der Parteistellung einzureichen.

4.

Die Akteneinsicht im Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern ist mindestens zwei Tage vorher anzumelden. Hierzu ist eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: psm@blw.admin.ch.

5.

Denjenigen beschwerdeberechtigten Organisationen, welche Parteistellung beantragt haben, wird die vom BLW erlassene Verfügung eröffnet.

14. Juli 2020

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Christian Hofer

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2020-2012