Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen Bundesgesetz über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden Die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) verbundenen Risiken für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser sollen bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden. Die Branchenorganisationen sollen Massnahmen zur Zielerreichung ergreifen und dem Bund regelmässig Bericht über deren Art und Wirkung erstatten. Sollte sich abzeichnen, dass die Verminderungsziele nicht erreicht werden, muss der Bundesrat bis spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Frist Massnahmen ergreifen. Auch die Risiken, die mit dem Einsatz von Biozidprodukten (BP) verbunden sind, sollen vermindert werden. Die Neuregelung schliesst sämtliche Anwendungsbereiche ein. Der Bund soll zudem ein zentrales Informationssystem zur Verwendung von PSM und BP betreiben, in welchem sämtliche beruflichen oder gewerblichen Anwendungen dieser Produkte erfasst werden.

Datum der Eröffnung: 10. Februar 2020 Vernehmlassungsfrist: 17. Mai 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat WAK, 3003 Bern, Telefon 058 322 95 17, www.parlament.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

18. Februar 2020

2020-0400

Bundeskanzlei

1283