Genehmigung Richtplan Uri, Richtplananpassung 2018 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 13. August 2020 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 6. Juli 2020 wird die Richtplananpassung 2018 des Kantons Uri genehmigt.

2.

Der Kanton Uri wird aufgefordert, im Rahmen der nächsten, das jeweilige Thema betreffenden Richtplananpassung: a. die Abstimmungsanweisung 5.6-2 Wanderwegnetz sinngemäss wie folgt zu ergänzen: «Die Anliegen des Wildtier-, Natur-, Landschaftsund Heimatschutzes sowie die Interessen der Landwirtschaft sind bei der Routenwahl zu berücksichtigen»; b. die Aussagen im Kapitel 5.8 Zivilluftfahrt nach Massgabe des Konzeptteils des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt vom 26. Februar 2020 anzupassen und dahingehend zu berichtigen, dass es keine Objektblätter für Gebirgslandeplätze gibt; c. die Schiessplätze Hinterfeld in Wassen und Sunnsbiel/Zingelfurtflue in Andermatt aus dem kantonalen Richtplan, Abstimmungsanweisung 7.9-1 Militärische Bauten und Anlagen im Kernbestand zu streichen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Uri, Rathausplatz 5, 6460 Altdorf, Tel. 041 875 24 29

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 480 88 76

25. August 2020

2020-2558

Bundesamt für Raumentwicklung

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