Bundesbeschluss
Entwurf
über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 20212024 vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 5 Absatz 1 des Bahninfrastrukturfondsgesetzes vom 21. Juni 20132, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. Mai 20203, beschliesst:
Art. 1 Für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 20212024 wird ein Zahlungsrahmen von 14 400 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Aus dem Zahlungsrahmen können 500 Millionen Franken für die Finanzierung der Systemaufgaben im Bereich der Bahninfrastruktur eingesetzt werden.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 101 SR 742.140 BBl 2020 4921
2020-0007
5047
Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 20212024. BB
5048
BBl 2020