Bundesbeschluss

Entwurf

über den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2021­2024 vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 5 Absatz 1 des Bahninfrastrukturfondsgesetzes vom 21. Juni 20132, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. Mai 20203, beschliesst:

Art. 1 Für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2021­2024 wird ein Zahlungsrahmen von 14 400 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Aus dem Zahlungsrahmen können 500 Millionen Franken für die Finanzierung der Systemaufgaben im Bereich der Bahninfrastruktur eingesetzt werden.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 742.140 BBl 2020 4921

2020-0007

5047

Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2021­2024. BB

5048

BBl 2020