81 ,,Art.- 2. Zu diesem Zweke ist dem Bundesrath ein ,,Kredit von gr. 15,000 bewilligt."

Note. Nach dem vorstehenden Minderheitsantrage ist die Frage wegen Einführung des neuen Jägexgew.hrs z u r n e u e n .

U n t e r s u c h u n g an den Bundesrath zurük gewiesen und ihm ein daherigex Kredit von Fr. 15,000 bewilligt worden. (Vergi, arntl. Gefczsamml. Bd. V, S. 17.)

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Bericht der

nationalräthlichen Kommission über die nuzungsweise Abtretung des bernischen Münzgebäudes an die Eidgenossenschaft.

(Vom 14. Dezember 1854.)

ïft.

Die Kommission mußte sich, bei Prüfung des ihr Übertragenen Geschäftes, ganz aus den Standpunkt der hierüber bestehenden Beschlüsse der h. -.Öundesversammlung stellen. Nach denselben ist die Errichtung einer eidg. Münzstätte beschlossen und kann nur in Frage kommen, wer dieselbe zu errichten habe, und wie die* selbe zweckmäßig einzurichten sei.

Nach Art. l des Beschlusses vom 28. Iänner 1848 hat der Bundesort die erforderlichen Räumlichkeiten für die Münzstätte unentgeltlich zu liefern und zu unterhal-

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ten. Wie des Nähern in der fraglichen Botschaft aus* einander gesetzt wird, entstund, als Der Bundesrath feine dießsallfigen Reklamationen machte, zwischen ihm und dem Stande Bern, refp. dem Bundesorte, Streit über den Umfang diefcr Verpflichtungen, der um so fchwieri* ger wurde, als das Protokoll vom 1. November 18-19, welches die an die Eidgenossenschaft abzugebenden Ge# bäude näher beschlägt, nur von ,,der Münzstätte im Münz* gebände" und nicht von dem Münzgebäude überhaupt spricht. In diesem Gebäude befindet sich aber nicht nur die Münzstätte, fondern auch verschiedenes Anderes, namentlich eine sehr schöne Wohnung, von welcher es sehr erwünscht ist, daß sie dem Münjwardein, der alle Arbeiten im Gebäude konlrolirt, und eine nicht geringe Verantwortlichkeit hat, eingeräumt werden kann. Die* selbe namentlich wollte aber Bern für sich behalten.

Ucberdicß handelte es sich um die innern Einrichtun* gen, namentlich nrn die Erstellung einer Dampfheizung, die von den Behörden der Eidgenossenschaft gewünscht wird, jedenfalls... aber faum Sache des Bundesortes sein dürfte. Auf diese Weise konnte man fich abermals über« zeugen, wie häufig die Sprache selbst den einsichtigsten Männern nicht so zii ©cbote steht, daß der stets mögliche Zweifel keinen Raum mehr gewinnt. So war es nahe daran, daß für die Anstände eine gerichtliche Austragung hätte nachgesucht werden müssen, als von Seite -Ömis neue Vergleichsvorschläge gemacht wurden, und Herr Rcgierungsrath S t ä m p f l i es übernahm, die Unterhandlungcn mit dem eidg. ginanzdcpartemente weiter zu führen. Denselben ist der Vertrag beizuschreiben, wclcher Ihnen zur Ratifikation vorgelegt wird. ...Die Berichterstattung muß denselben als bekannt voraussehen.

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Die Kommission, die Ihnen zu referiren die Ehre tyat, erblickt wenigstens ihrer Mehrheit noch in diesem Vertrage eine glückliche Söfung der bestehenden Anstände.

Erwägend daher : 1. daß nunmehr das ganze Münzgebäude, mit In* begriff der Wohnung, der Eidgenossenfchaft zur unbedingt freien Benutzung überlassen wird, dieses auch fur dieselbe sehr bedeutende Vortheile darbietet, während der Ausgang einer hierüber nachzusuchenden gerichtlichen Ent* scheitung zweifelhaft und ein ungünstiges Unheil für das Geschäft fehr nachtheilig gewesen wäre; 2. daß zwar der Unterhalt des Gebäudes im Innern, nach dem Vertrage, der Eidgenossenschaft zur Last fällt, dieses aber nicht bloß darum acceptirt werden kann, weil der größere ïheil der von Bern zu tragenden Kosten auf das Aeußere des Gebäudes fällt, und die Repara.» tur der Maschinen ohnehin Sache der Eidgenossenschaft wäre, sondern auch darum, weil es fchwer halten würde.

Den eigentlichen Unterhalt im Innern des Gebäudes von den in Folge der ..Bentzuung der Wcrkstälte nothig wer* denden Reparaturen und übrigen Unkosten ju unterscheiden; 3. daß die Einrichtungen übrigens, welche durch die bugetirte Summe von gr. 23,800 erstellt werden sollen, aus schließlich im Interesse der Eidgenossenschaft find, und ein Theil derselben allfällig durch einen von der in gutem Zustande befindlichen Wohnung zu beziehenden Miethzins ausgeglichen werden kann;

4. daß für den gall der Rückgabe des Gebäudes für keinen ...theil neue Belästigungen entstehen, und berücksichtigcnd schließlich die bedeutenden Opfer, welche der Bundesort für die in der befriedigendsten Weife erfol-

84 gende Ausführung der Baute eines Bundesrathhauses (mit etwa 2 Millionen) verwendet und der Wünfchbar* feit friedlicher Erledigung dieses nur zu large beanstandet gewesenen Geschäftes, beantragt Ihnen die Kommisfion, in Sachen dem ständeräthlichen Beschlüsse ohne weiters beizutreten, in folgender gorm: 1) es sei der vom Bundesrathe mit Botschaft vom 27.

November abhin vorgelegten Uebereinkunft zwifchen demselben und dem hohen Stande Bern über die nutzungsweise Abtretung des Münzgebäudes in Bern an die eidg. Verwaltung die Genehmigung zu er* theilen, und 2) es sei der für die Bauten im Innern des erwähn* ten Münzgebäudes nachgesuchte Dlachtragskredit von gr. 23,800 nunmehr definitiv zu bewilligen.

Endlich: Uebermittlung an den Bundesrath zur Volliiehung und Mittheilung au den h. Stand Bern.

Bern, den 14. Dezember 1854.

gür die K o m m i s s i o n , Der Berichterstatter : 3. S. @nlzberger.

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Bericht der nationalräthlichen Kommission über die nuzungsweise Abtretung des bernischen Münzgebäudes an die Eidgenossenschaft. (Vom 14. Dezember 1854.)

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