Ehemaliger Militärflugplatz Mollis Umnutzung des Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld Mit Verfügung vom 3. September 2020 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Mollis in ein ziviles Flugfeld genehmigt.

Die Umnutzung umfasst folgende Elemente: ­

Erteilung einer Betriebsbewilligung;

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Genehmigung des Betriebsreglements;

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Plangenehmigung für: ­ die Umnutzung der bestehenden militärischen Bauten und Anlagen für zivile Zwecke; ­ den Rückbau von Rollwegabschnitten, Flurwegen, Militärbaracken etc.; ­ die Erschliessungsstrasse inkl. Werkleitungen; ­ die Verbindung Langsamverkehr; ­ die neue Flurwegverbindung im Norden; ­ die Umbauten im Hangar Kleinflugzeuge; ­ die Massnahmen des generellen Entwässerungsplan (GEP).

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Genehmigung des Konzepts für den ökologischen Ausgleich;

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Festsetzen der zulässigen Lärmimmissionen;

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Freigabe des Hindernisbegrenzungsflächen-Katasters (HBK).

Die Verfügung, die Gesuchsunterlagen, der Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der zuständigen Umweltfachstelle (BAFU) können nach Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; SR 814.011) vom 7. Oktober bis zum 5. November 2020 zu den ordentlichen Bürozeiten an folgender Stelle eingesehen werden: Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus, Kirchstrasse 2, 8750 Glarus.

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern, Tel. 058 464 80 67, e-mail: info@bazl.admin.ch.

2020-2883

7957

BBl 2020

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Flugfelder dort unter «Weterführende Informationen» Links > «Flugfelder ­ Aktuelle Verfügungen»

6. Oktober 2020

7958

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)