Eigentümernachforschung 1.

Der Eigentümer des Tischgerätes U11113, sichergestellt am 17. Dezember 2015 in der Reina Bar an der Ohmstrasse 21 in 8050 Zürich, wird ersucht, sich zwecks Rückgabe desselben beim Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission, Eigerplatz 1, 3003 Bern, zu melden.

2.

Dem Eigentümer wird eine Frist von 30 Tagen ab Publikation im Bundesblatt angesetzt, um sich für die Rückgabe des Gegenstands mit dem Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission in Verbindung zu setzen oder seinen Verzicht auf dessen Rückgabe zu erklären. Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird dies als Verzicht gewertet und der Gegenstand wird vernichtet.

3.

Dieser Aufruf wird im Bundesblatt publiziert.

7. Juni 2017

2017-1452

Eidgenössische Spielbankenkommission

3855