Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N02 Kanton Basel-Stadt vom 31. Juli 2020

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gestützt auf Artikel 104 Absatz 3 SSV, Artikel 2 Absatz 3 bis, Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe a, Absatz 4 und Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N02 in Fahrtrichtung Luzern wie folgt: ­

von km 00.000 bis km 01.040: 60 km/h

Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N02 in Fahrtrichtung Deutschland wie folgt: ­

von km 00.850 bis km 00.000: 60 km/h

Festsetzung der Höchstbreite 2.00 m auf dem zweiten Überholstreifen auf der Nationalstrasse N02 in Fahrtrichtung Deutschland wie folgt: ­

von km 01.080 bis km 00.000

Festsetzung der Höchstbreite 2.00m auf dem zweiten Überholstreifen auf der Nationalstrasse N02 in Fahrtrichtung Luzerm wie folgt: ­

von km 00.000 bis km 01.254

II Die Verkehrsanordnungen gelten ab Anfangs September 2020 bis ca. Ende Dezember 2022. Das ASTRA ist ermächtigt, einen Bauunternehmer mit der Anbringung der Signale und der Markierungen gemäss Artikel 81 Absatz 2 SSV zu beauftragen.

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SR 741.01 SR 741.21

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2020-2539

BBl 2020

III Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

IV Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA-Filiale Zofingen, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, eingesehen werden.

25. August 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilungschef Strasseninfrastruktur Ost: Guido Biaggio

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