Geschäftsreglement des Ständerates

Entwurf

(GRS) (Änderungen für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes) Änderung vom ...

Der Ständerat, nach Einsicht in den Bericht des Büros des Ständerates vom 23. April 20201 beschliesst: I Das Geschäftsreglement des Ständerates vom 20. Juni 20032 wird wie folgt geändert: Einfügen vor dem Gliederungstitel des 2. Abschnittes Art. 20a

Ratsunterlagen

Die Ratsunterlagen werden in der Regel elektronisch zur Verfügung gestellt. Während der Ratssitzung werden ausser Wahlzetteln keine Unterlagen ausgeteilt.

Art. 21 Ein Ratsmitglied kann eine parlamentarische Initiative oder einen Vorstoss während der Session per E-Mail beim Zentralen Sekretariat einreichen.

Art. 25 Abs. 1bis Wer eine parlamentarische Initiative oder einen Vorstoss mitunterzeichnet, teilt dies per E-Mail dem Zentralen Sekretariat mit. Dies ist bis am nächsten Sitzungstag nach der Einreichung möglich.

1bis

Art. 35 Abs. 2 2 Wer

sprechen will, meldet sich per Handzeichen bei der Präsidentin oder beim Präsidenten.

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BBl 2020 4315 SR 171.14

2020-1200

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Geschäftsreglement des Ständerates (Änderungen für die Beratungen ausserhalb des Parlamentsgebäudes)

BBl 2020

Art. 38 Abs. 1 und 1bis 1 Ein

Antrag ist der Präsidentin oder dem Präsidenten per E-Mail an das Ratssekretariat vor der Beratung des betreffenden Beratungsgegenstandes einzureichen.

Die Präsidentin oder der Präsident kann eine Frist für die Einreichung der Anträge setzen.

1bis

Art. 44 Abs. 1 1 Jedes

Ratsmitglied stimmt in der Regel an seinem Platz im Ratssaal mit dem elektronischen Abstimmungssystem ab.

Art. 44a Abs. 2 Aufgehoben II Dieses Reglement tritt mit Annahme in der Schlussabstimmung in Kraft und gilt, bis der Ständerat wieder im Parlamentsgebäude tagt. Danach sind alle darin enthaltenen Einfügungen, Aufhebungen oder Änderungen hinfällig.

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