Tarifgenehmigung in der Privatversicherung (Art. 84 Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004 [VAG; SR 961.01]) Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die nachstehende Tarifgenehmigung, welche laufende Versicherungsverträge berührt, ausgesprochen: Verfügung vom

10. Dezember 2019

Tarifvorlage der

Swiss Life AG, General-Guisan-Quai 40, 8022 Zürich

in der Kollektiv-Lebensversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge Mit Schreiben vom 18. November 2019 reichte die Swiss Life AG, General-GuisanQuai 40, 8022 Zürich im Bereich der Risiken der beruflichen Vorsorge eine Eingabe für die Änderung des Kollektivtarifs 2020 ein.

Die Änderung beinhaltet die Senkung der Mindestverzinsungen für ausserobligatorische Altersguthaben sowie für Freizügigkeitspolicen.

Für die Prüfung und Genehmigung von Tarifen gilt Artikel 38 VAG. Er sieht vor, dass sich genehmigungsfähige Tarife in einem Rahmen bewegen müssen, der einerseits die Solvenz des gesuchstellenden Versicherungsunternehmens und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet.

Die Gesuchstellerin hat mit ihrer Tarifeingabe den Nachweis erbracht, dass der Rahmen von Artikel 38 VAG eingehalten ist, weshalb die FINMA dem Gesuch um Tarifänderung mittels Verfügung vom 10. Dezember 2019 zugestimmt hat.

Die Gesuchstellerin beabsichtigt, die genehmigten Tarifanpassungen per 1. Januar 2020 auf den gesamten Bestand (bisherige und neu abzuschliessende Verträge) anzuwenden.

Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt als Eröffnung der Verfügung. Personen, welche nach Artikel 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht, Abteilung II, Postfach, 9023 St. Gallen, unter Angabe des Wohnsitzes, resp. Sitzes, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist innert 30 Tagen seit

2020-0447

1311

BBl 2020

dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Verfügung bei der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, eingesehen werden.

18. Februar 2020

1312

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA