Bundesbeschluss Entwurf über Finanzhilfen für kantonale Programme zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Kindheit vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 13. Februar 20202 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ...3, beschliesst: Minderheit (Pieren, Gafner, Gallati, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Keller Peter, Wasserfallen Christian) Nichteintreten Art. 1 Für Finanzhilfen nach Artikel 11a des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes vom 30. September 20114 wird für die Dauer von zehn Jahren ab Inkrafttreten der Änderung vom ... dieses Gesetzes ein Verpflichtungskredit von 8,45 Millionen Franken bewilligt.

1

Minderheit (Fivaz Fabien, Aebischer Matthias, Atici, Locher Benguerel, Piller Carrard, Python, Reynard, Rytz Regula, Schneider Meret) Für Finanzhilfen nach Artikel 11a des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes vom 30. September 20115 wird für die Dauer von zehn Jahren ab Inkrafttreten der Änderung vom ... dieses Gesetzes ein Verpflichtungskredit von 12,35 Millionen Franken bewilligt.

1

2

1 2 3 4 5

Die jährlichen Zahlungskredite werden im Voranschlag aufgenommen.

SR 101 BBl 2020 3605 Wird im Bundesblatt später veröffentlicht.

SR 446.1 SR 446.1

2020-0690

3627

Finanzhilfen für kantonale Programme zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Kindheit. BB

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

3628

BBl 2020