Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» vom 25. September 2020

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 25. Mai 20182 eingereichten Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. Februar 20193, beschliesst:

Art. 1 Die Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

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Sie lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 74 Abs. 2bis Der Einsatz synthetischer Pestizide in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege ist verboten. Die Einfuhr zu gewerblichen Zwecken von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, ist verboten.

2bis

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SR 101 BBl 2018 3830 BBl 2019 2563

2019-0123

7637

Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide». BB

BBl 2020

Art. 197 Ziff. 124 12. Übergangsbestimmung zu Art. 74 Abs. 2bis Die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 74 Absatz 2 bis tritt spätestens zehn Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.

1

Der Bundesrat erlässt vorübergehend auf dem Verordnungsweg die notwendigen Ausführungsbestimmungen und achtet dabei auf eine schrittweise Umsetzung von Artikel 74 Absatz 2bis.

2

Solange Artikel 74 Absatz 2bis nicht vollständig umgesetzt ist, darf der Bundesrat vorübergehend unverarbeitete Lebensmittel, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, nur dann bewilligen, wenn sie zur Abwehr einer gravierenden Bedrohung von Mensch oder Natur unverzichtbar sind, namentlich einer schweren Mangellage oder einer ausserordentlichen Bedrohung von Landwirtschaft, Natur oder Mensch.

3

Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Nationalrat, 25. September 2020

Ständerat, 25. September 2020

Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Der Präsident: Hans Stöckli Die Sekretärin: Martina Buol

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Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

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