Marktmodell IKT-Standarddienst Datenkommunikation vom 19. Juni 2020

Der Schweizerische Bundesrat, in Ausführung der Artikel 9 Absatz 3 und 14 Buchstabe b der Bundesinformatikverordnung vom 9. Dezember 20111 (BinfV) und in Ausführung der vom Bundesrat am 21. November 20182 verabschiedeten Strategie «Netzwerke des Bundes», erlässt die folgenden Weisungen:

1 Zweck und Leistungsumfang 1.1 Der IKT-Standarddienst (IKT-SD) Datenkommunikation dient der Datenübermittlung. Er umfasst die Leistungen für die Planung, die Beschaffung und den Betrieb der folgenden IP-Netzwerke3: a.

Datenkommunikationsnetze, die in der Verantwortung der zentralen Bundesverwaltung nach Artikel 7 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 19984 (RVOV) stehen;

b.

Datenverbindungen zum Internet und zu externen Leistungserbringern;

c.

zu Netzen und Verbindungen nach den Buchstaben a und b gehörende Netzwerkübergänge, Schutz- und Trennmechanismen sowie Netzdienste, insbesondere: 1. solche zur Überwachung und Filterung der Datenpakete sowie zur allfälligen Regulierung von Datenströmen 5, 2. die internen Netzdienste zur Verwaltung und Vergabe von IP-Adressen sowie zur Namensauflösung, 3. Dienste für die Ein- und Anbindung von Partnerorganisationen und Lieferanten.

1.2 Als IP-Netzwerke im Sinne des vorliegenden Marktmodells gelten IPv4-, IPv6und ethernetbasierte Netzwerke jeglicher geografischen Ausdehnung.

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SR 172.010.58 www.isb.admin.ch > IKT-Vorgaben > Strategien und Teilstrategien IP: Internetprotokoll SR 172.010.1 Inhaltsfilterung, Paketfilterung, Terminierung von verschlüsselten Verbindungen zur Inhaltsprüfung, Proxy-Funktionen sowie Erkennung und Verhinderung von Angriffen.

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1.3 Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) definiert das Serviceportfolio des IKT-SD Datenkommunikation. Die Weiterentwicklung erfolgt über das Anforderungsmanagement des ISB.

2 Abgrenzungen und Ausnahmen vom Marktmodell 2.1 Nicht zum Leistungsumfang des IKT-SD Datenkommunikation gehören: a.

Speichernetzwerke (SAN6), die nicht auf der IP- oder Ethernet-Technologie basieren;

b.

Richtfunkinfrastrukturen und IP-Netzwerke, welche im Rahmen des Programms Werterhalt von Polycom7 (WEP2030) eingesetzt werden;

c.

die Datenkommunikation, die über die Kernnetze der Armee sichergestellt wird, namentlich über Netze zugunsten der Gruppe Verteidigung, und die aufgrund der Verfügbarkeits- und Degradationsanforderungen auf bundeseigener Infrastruktur und intern durch die Führungsunterstützungsbasis (FUB) erbracht werden müssen;

d.

Netzwerkübergänge zur Europäischen Union (EU), die im Rahmen der Schengen-Dublin-Abkommen notwendig sind, sowie die Anbindung an Interpol (Lyon); diese Leistungen werden durch das Informatik-Service-Center des EJPD (ISC-EJPD) erbracht;

e.

Services gemäss dem Marktmodell für die Identitäts- und Zugangsverwaltung (IAM8);

f.

forensische und ermittlungsbezogene Spezialsysteme der Bundeskriminalpolizei im Bundesamt für Polizei.

2.2 Ob Routing-Funktionen im Internet der Dinge zum Leistungsumfang gehören, entscheidet das ISB fallweise.

2.3 Das ISB kann befristete Ausnahmen vom Marktmodell gewähren. Die Ausnahmen werden im Rahmen des strategischen IKT-Controllingberichts Stufe Bund kommuniziert und nachgeführt.

3 Leistungserbringung 3.1 Leistungserbringer des IKT-SD Datenkommunikation ist das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT), mit den folgenden Ausnahmen: a.

6 7 8 9

Das Optische Behördennetz des Bundes (OBNB)9 wird gemäss dem Portfolio Datenkommunikationsinfrastruktur des Bundes durch die FUB betrieben; SAN: Storage Area Network Flächendeckendes Sicherheitsfunknetz der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) IAM: Identity Access Management Tabelle 1 (in Ziff. 2) und Anhang A.2 der Strategie des Bundesrats vom 21. November 2018 «Netzwerke des Bundes» (siehe Fussnote 2)

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das BIT vertreibt die auf dem OBNB produzierten Services und integriert diese in das Angebotsportfolio.

b.

Installationen und Einsätze bei den Auslandstandorten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erfolgen in Absprache und im Auftrag des BIT durch die Abteilung Informatik des EDA; alle übrigen Leistungen des IKT-SD Datenkommunikation wie Engineering, Beschaffung und Betrieb erfolgen durch das BIT.

3.2 Der Leistungserbringer legt seine Beschaffungsstrategie zur Erbringung des IKT-SD Datenkommunikation und allfällige Anpassungen daran nach Rücksprache mit dem ISB fest.

4 Leistungsbezug 4.1 Die Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung nach Artikel 7 RVOV10 beziehen die in diesem Marktmodell beschriebenen IKT-Leistungen ausschliesslich über den IKT-SD Datenkommunikation.

4.2 Die Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung nach Artikel 7a RVOV, die eidgenössischen Gerichte, die Bundesversammlung einschliesslich ihrer Parlamentsdienste sowie Dritte können mit dem Einverständnis des ISB die Leistungen des IKT-SD Datenkommunikation zu gleichen Bedingungen beziehen.

5 Beziehungs- und Rollenmodell 5.1 Das ISB übernimmt im Bereich der Führung und Steuerung des IKT-SD Datenkommunikation das Anforderungsmanagement, das strategische Service- und Prozessmanagement sowie das Architektur- und Sicherheitsmanagement.

5.2 Der Leistungserbringer übernimmt im Bereich der Ausführung des IKT-SD Datenkommunikation das Lieferanten-, Änderungs-, Release-, Störungs- und Problem-Management sowie das operative Service- und Prozessmanagement.

6 Finanzierungsmodell 6.1 Einmalige Ausgaben für Innovationen, neue Funktionalitäten und zusätzliche Bedürfnisse für die Erweiterungen des IKT-SD Datenkommunikation werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel grundsätzlich zentral finanziert. Ob solche Ausgaben aus zentralen Mitteln finanziert werden können, ist von den an den IKT-SD gestellten Anforderungen und der Priorisierung abhängig. Das Eidgenössische Finanzdepartement kann bei Bedarf für Grossprojekte mit hohem Innovationsanteil zusätzliche IKT-Mittel beim Bundesrat beantragen.

6.2 Wiederkehrende Aufwände werden vom Leistungserbringer über die kreditwirksame Leistungsverrechnung verrechnet und vom Leistungsbezüger durch eingestellte Betriebsmittel finanziert.

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SR 172.010.1

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6.3 Die finanzierungswirksamen Mittel für die Ersatzinvestitionen und Beschaffungen im Rahmen des Lebenszyklus sind beim jeweiligen Leistungserbringer eingestellt und in den Tarifen enthalten.

7 Aufhebung eines bisherigen Marktmodells Das «Marktmodell IKT-Standarddienst Datenkommunikation (2012)» vom 7. Dezember 2012 wird aufgehoben.

8 Inkrafttreten Dieses Marktmodell tritt am 1. August 2020 in Kraft.

19. Juni 2020

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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