Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Verein Polybau hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Gebäudehüllen-Meister / Gebäudehüllen-Meisterin eingereicht.

Der Verband Swiss Textiles, die Schweizerische Textilfachschule Genossenschaft STF und textilschweiz haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und die Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fashion Spezialist mit eidgenössischem Fachausweis / Fashion Spezialistin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

3. Juni 2020

2020-1594

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

4685