Flugfeld St. Gallen-Altenrhein Plangenehmigung für die Erweiterung Parkplatz P1 und Aufhebung Wiesenparkplatz

Mit Verfügung vom 9. Juni 2020 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL der Airport Altenrhein AG die Plangenehmigung für die Erweiterung von Parkplatz P1 und die Aufhebung des Wiesenparkplatzes gemäss folgendem Verfügungsdispositiv erteilt: 1.

2020-1727

Vorhaben 1.1 Gegenstand ­ Die Parkplatzsituation auf dem Flugplatz St. Gallen-Altenrhein ist durch die Gesuchstellerin neu zu strukturieren und wird dadurch in einen rechtskonformen Zustand übertragen.

­ Die Anzahl bestehender Parkplätze beträgt aktuell ca. 580 (P1: 180, P2: 100, Wiesenparkplatz: 300). Die Gesuchstellerin erweitert Parkplatz P1 und hebt den Wiesenparkplatz auf. Dadurch stehen zukünftig ca. 560 Parkplätze zur Verfügung (P1: 170, P1-Erweiterung: 290, P2: 100).

­ Die Befestigung von Parkplatz P1 wird mit einem wasserdurchlässigen Rasengitter-System aus Kunststoff vorgenommen.

­ Der Wiesenparkplatz muss durch die Gesuchstellerin in seinen Ausgangszustand versetzt (Wiesenfläche und Schafweide) werden.

1.2 Standort ­ Flugfeld St. Gallen-Altenrhein, Flugplatzperimeter, Parzellen-Nrn.

2836, 1898 und 569.

1.3 Massgebende Unterlagen ­ Umweltverträglichkeitsbericht vom 19. Juni 2019; ­ Situationsplan Erweiterung Parkplatz P1 im Massstab 1:250, Aufbau im Massstab 1:10 und Fotos vom 27. Mai 2019, Projekt-Nr.

2019-02; ­ Notifikation Flugplatz-Change; ­ Ergänzung zum Umweltbericht vom 22. Juli 2019; ­ Kapazität Kreisel Kantonsstrasse vom 15. Oktober 2019.

5471

BBl 2020

2.

Auflagen 2.1 Allgemeine Bauauflagen 2.2 Luftfahrtspezifische Auflagen 2.3 Baumbestand und Ersatzpflanzungen 2.4. Boden 2.5 Lichtemissionen

3.

Einsprachen ­ Die Einsprachen von Einsprecher 1 und 2 werden, soweit darauf eingetreten wird und sie in den verfügten Auflagen nicht berücksichtigt werden, abgewiesen.

4.

Gebühren

5.

Eröffnung und Mitteilung

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern, E-Mail: LESA@bazl.admin.ch.

Die Verfügung ist im Internet publiziert unter: http://www.bazl.admin.ch > Sicherheit > Infrastruktur > Flugplätze > Regionalflugplätze > St. Gallen-Altenrhein Die genannte Verfügung, die Gesuchsunterlagen, der Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der zuständigen Umweltfachstelle (BAFU) werden während 30 Tagen zur Einsichtnahme aufgelegt beim: Baudepartement des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, St. Gallen Die Einsichtnahme kann nur nach Voranmeldung unter Tel. Nr. 058 229 31 47 (Sekretariat Amt für Raumentwicklung und Geoinformation) erfolgen.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.

Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben.

23. Juni 2020

5472

Bundesamt für Zivilluftfahrt