Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ­ Amtshilfe Der Zweck dieser Mitteilung wurde vor der Veröffentlichung erreicht. Die Mitteilung wurde daher nicht auf dem Bundesrechtsportal aufgeschaltet.

1. Dezember 2020

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Eidgenössische Steuerverwaltung

2020-3558