Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit Einige Punkte der Vereinbarung der Versicherer sind für verbindlich zu erklären (Vermittlerprovisionen, Verbot der telefonischen Kaltakquise, Ausbildung, Beratungsprotokoll). Zudem sind Sanktionen bei Nichteinhaltung vorzusehen.

Datum der Eröffnung: 13. Mai 2020 Vernehmlassungsfrist: 3. September 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Gesundheit, Versicherungsaufsicht, 3003 Bern, Telefon 058 463 70 66, Fax 058 462 90 20, www.bag.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

26. Mai 2020

2020-1430

Bundeskanzlei

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