Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Änderung des Luftfahrgesetzes Mit der beantragten Änderung des Luftfahrtgesetzes sollen regulatorische Vorgaben der Europäischen Union (anlasslose Alkoholkontrollen für Flugbesatzungsmitglieder) sowie weiterer Revisionsbedarf (erleichtertes ärztliches Melderecht) umgesetzt werden, welche sich aus Erkenntnissen des Absturzes eines Flugzeuges der Germanwings 2015 ergaben.

Datum der Eröffnung: 5. Juni 2020 Vernehmlassungsfrist: 1. Oktober 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: BAZL, Standardisierung und Grundlagen, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Telefon +41 58 463 37 14, Fax +41 58 465 92 12, www.bazl.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

16. Juni 2020

2020-1704

Bundeskanzlei

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