Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Änderung der Jagdverordnung (JSV) Mit Beschluss vom 27. September 2019 hat das Parlament einer Änderung des Jagdgesetzes (JSG; 17.052) zugestimmt und den Bundesrat beauftragt, die zugehörenden Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Die revidierte Jagdverordnung fokussiert auf die folgenden Themenschwerpunkte: die Konfliktverhütung mit geschützten Wildtieren, die Förderung des Lebensraum- und Artenschutzes, sowie Nachhaltigkeit und Tierschutz beim Umgang mit Wildtieren.

Datum der Eröffnung: 8. Mai 2020 Vernehmlassungsfrist: 9. September 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwelt BAFU, Sektion Wildtiere und Artenförderung, Martin Baumann, 3003 Bern, Telefon 058 464 78 33, www.bafu.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

19. Mai 2020

2020-1381

Bundeskanzlei

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