Gemeindenamensänderung im Gebietsstand des Kantons Solothurn: Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen Im Kanton Solothurn werden mit Wirkung auf den 1. Januar 2021 folgende Änderungen vorgenommen:
Die Gemeinden Welschenrohr und Gänsbrunnen werden zur Gemeinde Welschenrohr-Gänsbrunnen zusammengeschlossen.
Die neue Gemeindenummer (BFS-Nr) lautet: 2430 Diese Veröffentlichung erfolgt in Anwendung von Artikel 16, Absatz 1 der Verordnung vom 21. Mai 2008 über die geografischen Namen (GeoNV; SR 510.625).
Gegen diesen Genehmigungsentscheid kann nach Artikel 17 der GeoNV innert 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden.
8. Dezember 2020
2020-3642
Bundesamt für Landestopografie Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
9353