Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Thun, Weiterentwicklung; Etappe 1 vom 10. Juli 2020

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 12. Dezember 2018 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die 1. Etappe der Weiterentwicklung des Waffenplatzes Thun unter Auflagen genehmigt. Die 1. Etappe umfasst den Neubau von drei Ausbildungshallen, die Realisierung von befestigten Aussenflächen für Ausbildungszwecke sowie Abstellflächen für Fahrzeuge.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

18. August 2020

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz (MG; SR 510.10)

6640

2020-2146