Bundesbeschluss über die Genehmigung einer Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg

Entwurf

(Kantonswechsel der bernischen Gemeinde Clavaleyres) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 53 Absatz 3 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. September 20202, beschliesst:

Art. 1 Die Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg betreffend den Wechsel der Gemeinde Clavaleyres vom Kanton Bern zum Kanton Freiburg wird genehmigt.

Art. 2 1

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen den Beschluss kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt der Beschluss am 1. Januar 2022 in Kraft.

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1 2

Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.

SR 101 BBl 2020 7447

2020-1602

7455

Genehmigung einer Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg (Kantonswechsel der bernischen Gemeinde Clavaleyres). BB

7456

BBl 2020