Plangenehmigung im Asylbereich betreffend Gemeinde Boudry (NE); Gestaltung des Aussenbereichs (Umzäunung, Beleuchtung) des Bundesasylzentrums Perreux-Boudry vom 27. Februar 2020

Gestützt auf das Gesuch des Staatssekretariats für Migration SEM vom 13. August 2019 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Gestaltung des Aussenbereichs (Umzäunung, Beleuchtung) des Bundesasylzentrums PerreuxBoudry im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wurde den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist in der Verfahrenssprache während der Beschwerdefrist im Internet einsehbar unter der Adresse www.ejpd.admin.ch > Aktuell > Informationen oder kann beim Generalsekretariat EJPD, Bundeshaus West, 3003 Bern, angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 95l AsylG1).

3. März 2020

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31)

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2020-0590