Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten Die Vorlage erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrates (FKI), die unter anderem zum Ziel hat, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu beseitigen. Um dem inländischen Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, sollen künftig höhere steuerliche Abzüge bei den Kinderdrittbetreuungskosten zugelassen werden.

Datum der Eröffnung: 5. April 2017 Vernehmlassungsfrist: 12. Juli 2017 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Steuerpolitik Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 058 463 273 10, Fax 058 462 64 50, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

19. April 2017

2017-0912

Bundeskanzlei

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