Genehmigung Richtplan Kanton Zürich, Teilrevision 2015 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 29. Mai 2020 folgenden Beschluss gefasst: 1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht vom 8. Mai 2020 des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE wird die Teilrevision 2015 des Richtplans Kanton Zürich unter Vorbehalt der Ziffern 25 genehmigt.
2.
Der Bund nimmt folgende Vorhaben aufgrund fehlender Informationen zur erfolgten räumlichen Abstimmung zur Kenntnis: a. Kapitel 3.11 Gefahren, Nr. 9 «Thalwil, Entlastungsstollen Hochwasserschutz Sihl-Zürichsee-Limmat geplant».
b. Kapitel 5.4 Energie, 5.4.2 Karteneinträge, b) Gasversorgung, Nr. 1 «Fahrweid, Schlieren Neubau Gastransportleitung > 5 bar geplant».
c. Die mit der Teilrevision 2015 aufgenommenen Vorhaben in den Kapiteln 6.3 bis 6.6.
3.
Der Kanton Zürich wird aufgefordert, im Rahmen einer nächsten Richtplananpassung: a. im Kapitel 3.4 Gewässer, 3.4.2 Karteneinträge bei den Koordinationshinweisen zum Karteneintrag Nr. 17 « Uster Aabach» das Strassenbauvorhaben Nr. 26 «A53, Oberlandautobahn, Anschluss Oberuster - Kreisel Betzholz» aus dem Kapitel 4.2 Strassenverkehr, 4.2.2 Karteneinträge zu ergänzen; und b. im Kapitel 5.7 Abfall den Begriff «Aushubdeponie» mit der Bezeichnung «Deponie Typ A» oder «Deponie für unverschmutztes Aushubund Ausbruchmaterial» zu ersetzen.
4.
Der Kanton Zürich wird aufgefordert, im Rahmen der nachgeordneten Planung sicherzustellen, dass a. der kantonale Gestaltungsplan für das Seerestaurant Bürkliplatz, Stadt Zürich, die Erhaltungsziele des Bundessinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) berücksichtigt (betrifft Kapitel 3.5 Erholung, 3.5.2 Karteneinträge, Nr. 2); b. das Bundesamt für Strassen ASTRA betreffend die Erstellung bzw.
Anpassung von Verordnungen zur Grundwasserfassung Schönenwerd in der Gemeinde Dietikon frühzeitig einbezogen wird (betrifft Kapitel 5.2 Wasserversorgung, 5.2.2 Karteneinträge, Nr. 18); und c. das ASTRA bei der Projektierung betreffend die Gastransportleitung Nr. 1 «Fahrweid, Schlieren» frühzeitig einbezogen wird (betrifft Kapitel 5.4 Energie, 5.4.2 Karteneinträge, b) Gasversorgung);
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BBl 2020
5.
Der Kanton Zürich wird aufgefordert, im Rahmen der vierjährlichen Berichterstattung nach Artikel 9 Absatz 1 RPV aufzuzeigen, a. inwieweit die Umsetzung seines Auftrags an die Regionen zur Festsetzung neuer Deponiestandorte erfolgt ist. Insbesondere ist darzulegen, ob der Auftrag zu einem Ausgleich der Export/- Importbilanz von unverschmutztem Aushub gegenüber den Nachbarkantonen Schwyz und Zug geführt hat (betrifft Kapitel 5.7 Abfall).
b. in welchem Umfang das Siedlungsgebiet durch Gebietsplanungen faktisch vergrössert wird (betrifft Kapitel 6.2 Gebietsplanung).
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamts für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, Tel. 043 259 30 22
Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 465 06 22
16 Juni 2020
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Bundesamt für Raumentwicklung