Bezeichnung technischer Normen für elektrische Niederspannungserzeugnisse gestützt auf die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 1. Ausgangslage 1.1.

Das Bundesamt für Energie (BFE) ist nach Artikel 7 der Verordnung vom 25. November 20151 über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) befugt, im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) technische Normen zu bezeichnen, die geeignet sind, die grundlegenden Anforderungen an elektrische Niederspannungserzeugnisse zu konkretisieren.

Soweit möglich bezeichnet es international harmonisierte Normen. Werden die bezeichneten Normen angewendet, so wird vermutet, dass die grundlegenden Anforderungen erfüllt sind.

1.2.

Die von der Europäischen Kommission im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2014/35/EU2 bezeichneten harmonisierten technischen Normen sind in der Mitteilung 2018/C 326/023 aufgeführt. Die Kommission hat diese Mitteilung mit den Durchführungsbeschlüssen (EU) 2019/19564 und (EU) 2020/11465 aktualisiert.

2. Bezeichnung 2.1.

Das BFE bezeichnet hiermit im Einvernehmen mit dem SECO die technischen Normen, die in den Veröffentlichungen der EU nach Ziffer 1.2. aufgeführt sind.

2.2.

Die Bezeichnung harmonisierter Normen erfasst nicht deren nationale Vorworte und Anhänge und dergleichen.

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SR 734.26 Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt, Abl. Nr. L 96 vom 29.3.2014, S. 357 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt, ABl. C 326 vom 14.9.2018, S. 4.

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 der Kommission vom 26. November 2019 über die harmonisierten Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen und zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 306 vom 27.11.2019, S. 26.

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1146 der Kommission vom 31. Juli 2020 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 hinsichtlich harmonisierter Normen für bestimmte Haushaltsgeräte, Temperatursicherungen, Ausrüstung für Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste, Leistungsschutzschalter, Lichtbogenlöschgeräte und Lichtbogenschweißen, Installationssteckverbinder für dauernde Verbindung in festen Installationen, Transformatoren, Netzgeräte, Drosseln und entsprechenden Kombinationen, konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge, Kabelbinder und Kabelführungssysteme, Steuergeräte, Schaltelemente, Notbeleuchtung, elektronische Module für Leuchten und Entladungslampen, ABl. L 250 vom 3.8.2020, S. 121.

2020-2450

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BBl 2020

3. Ersetzung früherer Bezeichnung Diese Bezeichnung ersetzt die Bezeichnung vom 17. Dezember 20196.

4. Einsichtsmöglichkeit und Bezugsquellen 4.1.

Die Liste der Titel der vom BFE bezeichneten technischen Normen (Text der Mitteilung der Europäischen Kommission) und der Text der Richtlinie können beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern bezogen werden. Telefon: 058 462 56 11, E-Mail: office@bfe.admin.ch, Internet: www.bfe.admin.ch > Politik > Energierecht > Elektrizität.

4.2.

Die bezeichneten Normen können wie folgt kostenlos eingesehen oder bezogen werden: a. kostenlose Einsicht und Bezug gegen Bezahlung bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur, (www.snv.ch, Telefon: 052 224 54 55); b. Bezug gegen Bezahlung bei Electrosuisse, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf (www.electrosuisse.ch, Telefon: 044 956 11 11).

5. Entsprechung mit den grundlegenden Anforderungen Die bezeichneten technischen Normen ermöglichen die Umsetzung der grundlegenden Anforderungen des Artikels 5 NEV, welcher Artikel 3 der Richtlinie 2014/ 35/EU entspricht.

18. August 2020

Bundesamt für Energie Benoît Revaz: Direktor

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BBl 2019 8440

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