Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) ­ Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) beschlossen, um die am 20. Mai 2020 angekündigte Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung von 14,2 Milliarden Franken zu ermöglichen. Zur Umsetzung einer solchen Zusatzfinanzierung bedarf es einer rechtlichen Grundlage. Mit dieser Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass nur die effektiven Kosten für die im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen mit Bundesgeldern finanziert werden.

Datum der Eröffnung: 1. Juli 2020 Vernehmlassungsfrist: 15. Juli 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Telefon 058 483 06 59, Fax 058 463 08 68, www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

7. Juli 2020

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Bundeskanzlei

2020-2003