Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit und Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 die Änderung des Ausländergesetzes (AuG; SR 142.20) zur Verbesserung der Integration (13.030; Integration) gutgeheissen. Die Umsetzung der Gesetzesänderungen wurde in zwei Pakete aufgeteilt. Das erste Paket tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und beinhaltet im Wesentlichen die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen für Personen aus dem Asylbereich sowie eine technische Anpassung der Finanzierungsbestimmung zur Integrationspauschale. Das zweite Paket tritt voraussichtlich im Sommer 2018 in Kraft und umfasst alle übrigen Änderungen des AuG. Dabei wird auch der Titel des Gesetzes geändert, das neu «Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration» heisst (Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG).

Datum der Eröffnung: 1. Dezember 2017 Vernehmlassungsfrist: 19. März 2018 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Migration, Stabsbereich Recht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Dezember 2017

2017-3349

Bundeskanzlei

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