Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) Der Bundesrat legt den Grundstein für den elektronischen Rechtsverkehr: Über eine hochsichere zentrale Plattform sollen die Parteien in Justizverfahren künftig digital kommunizieren. An seiner Sitzung vom 11. November 2020 hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) in die Vernehmlassung geschickt.
Datum der Eröffnung: 11. November 2020 Vernehmlassungsfrist: 26. Februar 2021 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
24. November 2020
2020-3432
Bundeskanzlei
8915