Genehmigung Richtplan Graubünden, Anpassungen Kapitel 3.8 «Wildtierlebensräume und Jagd» und 3.9 «Oberflächengewässer und Fischerei» Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 21. Juli 2020 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 1. Juli 2020 werden die Anpassungen des Richtplans des Kantons Graubünden betreffend die Kapitel 3.8 «Wildtierlebensräume und Jagd» sowie 3.9 «Oberflächengewässer und Fischerei» genehmigt.

2.

Der Kanton wird aufgefordert, im kantonalen Richtplan, WildtierkorridorObjekt GR35 Fideris/Luzein, im Rahmen einer nächsten Anpassung die notwendige Abstimmung mit dem Ausbauvorhaben der Rhätischen Bahn (Doppelspurausbau, Sachplan Verkehr, Teil Schiene bzw. Ausbauschritt 2035) vorzunehmen.

3.

Er wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung des kantonalen Richtplans die Aufnahme der Wildruhezonen zu prüfen, insbesondere von Wildruhezonen, welche als Ersatzmassnahme im Sinn von Artikel 18 Absatz 1ter des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) bei Intensiverholungsgebieten ausgeschieden werden.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung des Kantons Graubünden, Grabenstrasse 1, 7001 Chur, Tel. 081 257 23 23

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60

25. August 2020

6782

Bundesamt für Raumentwicklung

2020-2542