Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N06, Abschnitt 40, Thun Nord ­ Thun Süd, Kanton Bern vom 4. November 2020

Wegen Baustelle auf der Nationalstrasse, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis und Artikel 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und Artikel 107 Absatz 1 und Absatz 5, Artikel 108 Absatz 2 lit. a und Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N06 im Baustellenbereich: in Fahrtrichtung Spiez ­

von km 27.265 bis km 27.565: 100 km/h

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von km 27.565 bis km 30.085:

80 km/h

II Verschwenkung der Fahrstreifen im Baustellenbereich in Fahrtrichtung Spiez ohne Spurabbau.

III Die maximale Durchfahrtsbreite im Baustellenbereich beträgt 5.65 m (2.575 m, Überholspur / 3.075 m, Normalspur) beim Tunnelportal Nord und 5.50 m (2.50 m, Überholspur / 3.00 m, Normalspur) beim Tunnelportal Süd, in Fahrtrichtung Spiez.

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SR 741.01 SR 741.21

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2020-3382

BBl 2020

IV Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Verkehrsführungsplänen Nr. 4830.50177, 4830.5-0332 und 4830.5-0333 entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten: ab 9. November 2020 bis Ende der Bauphase Rückbau Umfahrung Allmendtunnel (voraussichtlich ca. 31. Juli 2021).

V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 lit. b des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 20. Dezember 1968 (VwVG; RS 172.021) innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist beim Bundesamt für Strassen, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

17. November 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA Abt. Strasseninfrastruktur West Guido Biaggio: Vizedirektor, Abteilungschef

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