Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise Mit dem dringenden Bundesgesetz soll der öffentliche Verkehr und der Schienengüterverkehr in der Covid-19-Krise durch gezielte Massnahmen finanziell unterstützt und entlastet werden. Das dringliche Bundesgesetz sieht befristete Massnahmen für den Regionalen Personenverkehr, den Ortsverkehr, den Schienengüterverkehr und die Finanzierung der Bahninfrastruktur vor.

Datum der Eröffnung: 1. Juli 2020 Vernehmlassungsfrist: 22. Juli 2020 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Verkehr BAV, 3003 Bern, Telefon 058 463 14 37, www.bav.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

14. Juli 2020

2020-2013

Bundeskanzlei

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