Bundesbeschluss über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration (Rahmenkredit Migration) vom 3. Dezember 2019

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. September 20182, beschliesst:

Art. 1 Für den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich Migration wird ein Rahmenkredit von 190 Millionen Franken bewilligt (Rahmenkredit Migration).

1

Verpflichtungen auf der Grundlage dieses Rahmenkredits werden nicht eingegangen, wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.

2

Der Rahmenkredit hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab dem Datum des Beschlusses.

3

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 12. Juni 2019

Nationalrat, 3. Dezember 2019

Der Präsident: Jean-René Fournier Die Sekretärin: Martina Buol

Die Präsidentin: Isabelle Moret Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

1 2

SR 101 BBl 2018 6665

2018-1448

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Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration (Rahmenkredit Migration). BB

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BBl 2020