Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Urdorf (ZH), Waffenplatz Reppischtal; Instandsetzung Uferverbauung vom 10. August 2020
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 14. Feburar 2020 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Instandsetzung der Widerlager des Fussgängersteges Chueweid in der Gemeinde Urdorf unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
18. August 2020
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz (MG; SR 510.10)
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2020-2470