Genehmigung Richtplan Kanton Schwyz, Anpassung 2018 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 26. Juni 2020 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 18. Juni 2020 wird die Anpassung 2018 des kantonalen Richtplans des Kantons Schwyz unter Vorbehalt von Ziffern 2­6 genehmigt.

2.

Der Beschluss B-6.2-02 «Erweiterung Sportanlage Wintersried» wird als Vororientierung (anstelle «Zwischenergebnis») genehmigt.

3.

Die Beschlüsse des Kapitels V-2.1 «Autobahnanschlüsse» werden zur Kenntnis genommen

4.

Das Vorhaben V-3.2.1-02 «Doppelspurausbau Immensee-Küssnacht» wird zur Kenntnis genommen.

5.

Der Kanton Schwyz wird aufgefordert, im Rahmen der Weiterentwicklung des kantonalen Richtplans die Erläuterungen mit dem Nachweis der erfolgten räumlichen Abstimmung im Hinblick auf die Genehmigung der Vorhaben W-2.2 «Wasserkraftwerke» im Koordinationsstand «Festsetzung» durch den Bund zu ergänzen.

6.

Er wird aufgefordert, die Schutzziele allfällig betroffener BLN-Gebiete in der nachgeordneten Planung der Objekte V-4.1-01 «Realisierung der Aggloradroute im Talkessel Schwyz» und V-4.1-02 «Realisierung einer attraktiven und sicheren Rad- und Fussverkehrsverbindung um den Obersee möglichst abseits der Kantonsstrassen» zu beachten.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumentwicklung, Bahnhofstrasse 14, 6431 Schwyz, Tel. 041 819 20 55

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 467 11 08

14. Juli 2020

2020-2083

Bundesamt für Raumentwicklung

6063