Plangenehmigung im Asylbereich betreffend Kanton Thurgau (TG); Anlaufstelle Zollhof Kreuzlingen vom 19. Februar 2020

Gestützt auf das Gesuch des Staatssekretariats für Migration SEM vom 25. November 2019 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Anlaufstelle auf der Gemeinschaftszollanlage Kreuzlingen (TG) unter Auflagen und befristet bis am 31. März 2021 genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/ aktuell/meldungen/2020/2020-02-26.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat EJPD, 3003 Bern, angefordert werden.

Rechtsmmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 95l AsylG1).

3. März 2020

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31)

2020-0535

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