Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N13 Kanton Graubünden vom 31. Januar 2017

Wegen Baustelle, gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA): I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N13 beim Anschluss Rofla/Avers (Nr.26), in beiden Fahrtrichtungen wie folgt: ­

von km 72.400 bis km 72.600: 60 km/h (statt 80 km/h)

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von km 72.600 bis km 72.400: 60 km/h (statt 80 km/h)

II Die Einfahrt in Richtung Süd (San Bernardino) beim Anschluss Rofla/Avers (Nr. 26) bleibt während der Bauphase gesperrt.

III Diese Verkehrsbeschränkung dauert vom 28. März 2017 bis voraussichtlich 17. November 2017.

IV Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

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SR 741.01 SR 741.21

2017-0418

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BBl 2017

V Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA Filiale Bellinzona, Via C.

Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, eingesehen werden.

21. Februar 2017

Bundesamt für Strassen: Guido Biaggio Vize Direktor ASTRA

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