Bundesratsbeschluss Sachplan Fruchtfolgeflächen: Festsetzung des Mindestumfanges der Fruchtfolgeflächen und deren Aufteilung auf die Kantone vom 8. Mai 2020

Der Schweizerische Bundesrat heisst den Sachplan Fruchtfolgeflächen gut.

An seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 hat der Bundesrat den überarbeiteten Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) gutgeheissen.

Der Sachplan FFF nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) legt den schweizweiten Mindestumfang von 438 460 ha FFF sowie deren Aufteilung auf die Kantone fest.

Die kantonalen Flächenanteile (Nettowerte) betragen mindestens: Kanton

Fläche in ha

Kanton

Fläche in ha

Kanton

Fläche in ha

Bern

82 200

St. Gallen

12 500

Schwyz

2500

Waadt

75 800

Basel-Land

9 800

Appenzell A.-Rh.

790

Zürich

44 400

Schaffhausen

8 900

Obwalden

420

Aargau

40 000

Genf

8 400

Nidwalden

370

Freiburg

35 800

Wallis

7 350

Appenzell I.-Rh.

330

Thurgau

30 000

Neuenburg

6 700

Uri

260

Luzern

27 500

Graubünden

6 300

Basel-Stadt

240

Solothurn

16 200

Tessin

3 500

Glarus

200

Jura

15 000

Zug

3 000

In insgesamt 18 Grundsätzen wird festgehalten, wie die FFF langfristig in ihrer Qualität und Quantität gesichert werden sollen.

Grundsätze zu den Inventaren, zur Erhebung von FFF und deren Qualitätskriterien enthalten Vorgaben, damit bei Neuerhebungen, Aufwertungen und Rekultivierungen von FFF verlässliche und einheitliche Bodeninformationen angewendet werden.

Grundsätze zur Kompensation von verbrauchten FFF legen fest, was die Kantone bei einer Aufwertung und Rekultivierung von Böden zu berücksichtigen haben.

Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die Kantone einen Fonds zur Bünde-

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BBl 2020

lung und zeitverschobenen Realisierung von Kompensationsprojekten einrichten können.

Festgelegt wird auch der Umgang mit FFF bei der Realisierung von Bundesvorhaben. Werden dabei FFF verbraucht, so sind diese grundsätzlich mit Unterstützung der betroffenen Kantone zu kompensieren. Damit will der Bund seine Vorbildfunktion wahrnehmen.

Damit eine verlässliche und aktuelle Übersicht über den schweizweiten Umfang der FFF besteht, werden die Veränderungen des FFF-Bestands mittels Geodaten der Kantone beobachtet und vom Bund alle vier Jahre in einer Statistik publiziert.

Die Unterlagen können bezogen werden über die Internetadresse: www.are.admin.ch/fff

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Bundesamt für Raumentwicklung