Bundesratsbeschluss Sachplan Fruchtfolgeflächen: Festsetzung des Mindestumfanges der Fruchtfolgeflächen und deren Aufteilung auf die Kantone vom 8. Mai 2020
Der Schweizerische Bundesrat heisst den Sachplan Fruchtfolgeflächen gut.
An seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 hat der Bundesrat den überarbeiteten Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) gutgeheissen.
Der Sachplan FFF nach Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) legt den schweizweiten Mindestumfang von 438 460 ha FFF sowie deren Aufteilung auf die Kantone fest.
Die kantonalen Flächenanteile (Nettowerte) betragen mindestens: Kanton
Fläche in ha
Kanton
Fläche in ha
Kanton
Fläche in ha
Bern
82 200
St. Gallen
12 500
Schwyz
2500
Waadt
75 800
Basel-Land
9 800
Appenzell A.-Rh.
790
Zürich
44 400
Schaffhausen
8 900
Obwalden
420
Aargau
40 000
Genf
8 400
Nidwalden
370
Freiburg
35 800
Wallis
7 350
Appenzell I.-Rh.
330
Thurgau
30 000
Neuenburg
6 700
Uri
260
Luzern
27 500
Graubünden
6 300
Basel-Stadt
240
Solothurn
16 200
Tessin
3 500
Glarus
200
Jura
15 000
Zug
3 000
In insgesamt 18 Grundsätzen wird festgehalten, wie die FFF langfristig in ihrer Qualität und Quantität gesichert werden sollen.
Grundsätze zu den Inventaren, zur Erhebung von FFF und deren Qualitätskriterien enthalten Vorgaben, damit bei Neuerhebungen, Aufwertungen und Rekultivierungen von FFF verlässliche und einheitliche Bodeninformationen angewendet werden.
Grundsätze zur Kompensation von verbrauchten FFF legen fest, was die Kantone bei einer Aufwertung und Rekultivierung von Böden zu berücksichtigen haben.
Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die Kantone einen Fonds zur Bünde-
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BBl 2020
lung und zeitverschobenen Realisierung von Kompensationsprojekten einrichten können.
Festgelegt wird auch der Umgang mit FFF bei der Realisierung von Bundesvorhaben. Werden dabei FFF verbraucht, so sind diese grundsätzlich mit Unterstützung der betroffenen Kantone zu kompensieren. Damit will der Bund seine Vorbildfunktion wahrnehmen.
Damit eine verlässliche und aktuelle Übersicht über den schweizweiten Umfang der FFF besteht, werden die Veränderungen des FFF-Bestands mittels Geodaten der Kantone beobachtet und vom Bund alle vier Jahre in einer Statistik publiziert.
Die Unterlagen können bezogen werden über die Internetadresse: www.are.admin.ch/fff
30. Juni 2020
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Bundesamt für Raumentwicklung