Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Ziegelindustrie Verlängerung und Änderung vom 28. Januar 2020 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Geltungsdauer der Bundesratsbeschlüsse vom 3. September 2013, vom 23. Januar 2014, vom 10. Februar 2015, vom 5. April 2016, vom 27. Januar 2017, vom 15. Februar 2018 und vom 19. Februar 20191 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Schweizerische Ziegelindustrie wird verlängert.

II Folgende geänderte Bestimmungen des in der Beilage zu den in Ziffer I erwähnten Bundesratsbeschlüssen wiedergegebenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die Schweizerische Ziegelindustrie werden allgemeinverbindlich erklärt: Art. 4 Bst. A und B

(Lohn)

A. Minimallohn pro Monat Der Minimallohn wird (...) wie folgt festgelegt:

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für voll arbeitsfähige Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen bis 19 Jahren, ohne Berufslehre, mit oder ohne berufliche Erfahrung 3870 Franken pro Monat (= Fr. 21.20 pro Stunde);

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für voll arbeitsfähige Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen zwischen 19 und 22 Jahren, ohne Berufslehre, mit oder ohne berufliche Erfahrung 4070 Franken pro Monat (= Fr. 22.30 pro Stunde);

BBl 2013 7161, 2014 1499, 2015 1735, 2016 3451, 2017 1195, 2018 951, 2019 1895

2020-0135

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BBl 2020

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für voll arbeitsfähige Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen ab 23 Jahren, ohne Berufslehre, mit oder ohne berufliche Erfahrung 4290 Franken pro Monat (= Fr. 23.50 pro Stunde).

B. Lohnerhöhung Sämtlichen GAV unterstellten voll arbeitenden Arbeitnehmern, Arbeitnehmerinnen wird eine Lohnanpassung von 30 Franken pro Monat (...) gewährt.

III Arbeitgeber, die seit dem 1. Januar 2020 ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine allgemeine Lohnerhöhung gewährt haben, können diese an die Lohnerhöhung nach Artikel 4 Buchstabe B des Gesamtarbeitsvertrages anrechnen.

IV Dieser Beschluss tritt am 1. März 2020 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2021.

28. Januar 2020

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

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