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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Für das neue Bundeshaus Mittelbau in Bern werden folgende Bauarbeiten zur Konkurrenz ausgeschrieben: 1. die Abbruch- und Erdarbeiten; 2. die sämtlichen Maurer-, Versetz- und Sandsteinhauerarbeiten für das Gebäude samt Terrassenbau; 3. die Hartsteinhauerarbeiten [tur den Terrassenbau und das Äußere des Gebäudes.

Pläne, Vorausmaße und Bedingungen sind im Bureau der Bauleitung (Anbau an das Kasino) zur Einsicht aufgelegt, wo nähere Auskunft erteilt wird and auch die Angebotformulare und die ßedingnishefte erhoben werden können.

Übernahmsofferten für einzelne oder die gesamten Arbeiten sind der unterzeichneten Stelle unter der Aufschrift ,,Angebot für Bundeshaus Mittelbau" bis und mit dem 18. Juli nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 19. Juni 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Stelle-Ausschreibung.

Infolge Todesfall wird die Stelle eines ärztlichen Adjunkten auf dem schweizerischen Gesundheitsamt zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Besoldung: 4500-6000.

Bewerber haben sich über den Besitz eines eidgenössischen ärztlichen Diploms auszuweisen und ein Curriculum vitae einzureichen, unter Beilage der Studienzeugnisse und etwaiger eigener wissenschaftlicher Publikationen.

Vollkommene Beherrschung der französischen und deutschen Sprache unerläßlich; Kenntnis des Italienischen erwünscht.

104 Anmeldungen sind bis zum 28. Juli 1894 an das unterzeichnete Departement einzureichen.

B e r n , der 23. Juni 1894.

Eidg. Departement des Innern, Abteilung Gesundheitswesen.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie inren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahm e der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Bureandiener beim HauptpostÌ bureau Genf.

l Anmeldung bis zum 10. Juli 2) Zwei Briefträger in Genf.

[ £bei dev Kretoportdirektion in 3) Briefträger in Bellevue (Genf).

J 4) Briefträger in Prilly (Waadt). Anmeldung bis zum 10. Juli 1894 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

5) Postcommis in Neuenburg.

l Anmeldung bis zum 10. Juli 6) Postkondukteur für den Postkreis \ ^ b«' der Kreispostdirektion in Neuenburg.

J Neuenburg.

7) Briefträger in Tur ben thaï (Zürich), l Anmeldung bis zum 10. Juli 8) Briefträger und Bote in Bgnach \ Zurioh *8.94 ]>ei der Kreispostdirektion in (Thurgau).

J 9) Briefträger und Bote in Thalkirch (Grauhünden). Anmeldung bis zum 10. Juli 1894 bei der Kreispostdirektion in Chur.

10) Gehülfe auf der Kontrolle der Telegraphendirektion. JahreRgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 7. Juli 1894 hei der Telegraphendirektion in Bern.

11) Ausläufer auf dem Telegranhenbureau Lausanne. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung his zum 7. Juli 1894 bei dem Chef des Telegraphenbureaus in Lausanne.

1) Briefträger und Bote in Egnach (Thurgau). Anmeldung bis zum 3. Juli 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

JV» 26.

Bern, den 27. Juni 1894.

III. Personen- und Gepäckverkenr.

A. Schweizerischer Verkehr.

Ausnahmetaxen.

36e. ( 26 /9<0 Specialblllete zum Besuche der 'kantonalen Gewerbeausstellung in Zürich 1894.

Während der kantonalen Gewerbeansstellnng in Zürich werden auf unsern Stationen Sihlwald bis Ziirich-Leimbach Retourbillete zu ermäßigten Taxen nach Zürich-Selnan ausgegeben. Die ßillete sind mit einem Coupon versehen, welcher zum einmaligen Eintritte in die Ausstellung an allen Tageu berechtigt.

Der Eintrittspreis ist in den Fahrtaxen in begriffen. Dieselben betragen : II. Kl.

III. Kl.

ab Sihlwald Fr. 2. 40 Fr. 1 95 Langnau-Gattikon . . . .

,, 2. 05 » 1. 70 Gontenbach . . . .

, 1. 80 1 55 Adlisweil 1 45 ,, 1 70 ,, l 40 Sood » 1. 60 Zürich-Leimbach . . . .

,, 1. 40 1. 20 n Zürich, den 15. Juni 1894.

Direktion der Sihlthalbahu.

197

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

365. ( 26 /94) Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Hunden zwischen Stationen der Eisenbahnen in ElsaßLothringen und Stationen der pfälzischen Eisenbahn.

Für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Hnnden zwischen diesseitigen Stationen und Stationen der pfälzischen Eisenbahnen über Lauterburg, Weißenburg, Saargemünd, Scheidt und Neunkirchen tritt unter Aufhebung des bisher bestandenen Tarifs vom 1. Mai 1890 und des dazu erchienenen Nachtrages am 1. September 1894 ein neuer Tarif in Geltung. Derselbe enthält für den Verkehr mit Luxemburg über Volklingen oder Bous-Neunkirchen beziehungsweise Scheidt geringfügig erhöhte Taxen, über welche auf Wunsch unser Tarifbureau hier weitere Auskunft erteilt.

Straßbwrg, den 19. Juni 1894.

tìenernldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugcn.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

366. ( 26 /9e) Interner Gütertarif der Sihlthalbahn, vom i. Oktober Ì892. Kündigung.

Der genannte Tarif nebst dessen Nachtrag I tritt auf 30. September 1894 außer Kraft.

Bezüglich der Einführung des neuen Tarifs erfolgt seiner Zeit besondere Publikation.

Zürich, den 18. Juni 1894.

Direktion der Sihlthalbahn.

367. ( 26 /94) Gütertarife SihUhalbahn-schweiserische Eisenbahnen.

Kündigung von Taxen.

Auf 30. September 1894 werden die Eilguttaxen für alle Stationsrelationen, sowie die allgemeinen Wagenladungstaxen A und B der Station ZürichGießhübel in den nachgenannten Gütertarifen außer Kraft erklärt: 1. im Tarif für den Verkehr mit der N 0 B, Bötzbergbahn, V S B, TB, W R B, T T B, S 0 B und R H B vom Tage der Betriebseröffnung des Verbindungsgeleises N 0 B-Sihl-T-B (I.Dezember 1892); 2. im Tarif für den Verkehr mit der Gr B, vom 15. März 1893: 3. im Tarif für den Verkehr mit der S C B, vom 1. April 1893; 4. im Tarif für den Verkehr mit der A S B nnd Bremgarten, vom 1. April 1893: 5. im Tarif für den Vorkehr mit der E B, vom 1. April 1893; 6. im Tarif für den Verkehr mit der J S, B R und Traversthalbahn, vom 1. Mai 1893; 7. im Nachtrag I, Seite 3, zum Gütertarif Basel S C B-Ostschweiz, vom Tage der Eröffnung der Linie Koblenz-Stein; 198

8. im Nachtrag I zum Gütertarif Basel bad. Bahnhof-Ostschweiz, vom 1. Dezember 1892; 9. im Nachtrag I zum Gütertarif Waldshut-Ostschweiz, vom Tage der Eröffnung der Linie Koblenz-Stein ; 10. ini Tarif Delle transit-Ostschweiz, vom 1. Mai 1894.

Betreffend die Einführung neuer Taxen wird seiner Zeit besondere Publikation erlassen.

Zürich, den 18. Juni 1894.

Direktion der Sililthallialiu.

B. Verkehr mit dem Auslande.

368. ( 26 /94) Teil III, Heft 'l, der österreichisch-ungarisch-schweizerischen Gütertarife, vom i. September Ì893. Berichtigung.

Auf Seite 38 des österreichisch-ungarisch-sehweizerischen Getreidetarifs Teil III, Heft l, sind die Taxen Bregenz-Rorschach wie folgt zu berichtigen: Unrichtig.

Richtig.

Centimes pro 100 kg.

Brcgenz-Rorschach Serie I und II ...

32 30 .HI 27 23 St. Gallen, den 25. Juni 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

( 26 /9<0 Württembergisch-schwei0erischer Gütertarif Teil H, Heft % (Verkehr mit V S B), vom 1. November Ì892.

Ergänzung.

Mit sofortiger Gültigkeit treten nachstehende Taxen für Güter des Specialtarifes I in Kraft:

369.

Specialtarlf l a .

Ib.

Centimes pro 100 kg.

Bempflingen-Rüti (Zürich) 207 186 Ünterboihingen-Rüti (Zürich) . . . .

216 194 St. Gallen, den 25. Juni 1894.

Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen.

Rückvergütungen.

( 26 /94~) Gütertarif Genf transit, Verrières transit und Lode transit -- Ostschweiz, vom i. Mai -1888. Abänderung.

Mit sofortiger Gültigkeit werden für die in Serie d des im obgenannten Gütertarife enthaltenen Ausnahmetarif es Nr. 33 eingereihten vegetabilischen Öle in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. mit Provenienz von Marseille (St. Charles, Joliette und Prado), Cette-ville, Cette transit und PortSt. Louis du Rhône nach den im genannten Ausnahmetarif aufgenommenen ostschweizerischen Stationen, die sich via Delle ergehenden Gesamtfrachten bei Transportleitung via Genf im Rückvergütungswege eingehalten.

Bern, den 23. Jnni 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

370.

199

C. Transitverkehr.

Rückvergütungen.

26

371. ( iW) Vereinigte Ausstellungen in Mailand. Taxermäßigung für den Rücktransport unverkauft gebliebener Gegenstände im Transit durch die Schweiz.

Gegen Erfüllung der Bedingungen im schweizerischen Regulativ über.

die Gewährung von Taxermäßigungen für Ausstellungsgegenstände werden für die Ausstellungsgüter, welche von den vereinigten Ausstellungen in Mailand innert 6 Wochen nach Schluß derselben im Transit durch die Schweiz an die ursprüngliche Aufgabestation und au den Versender zurückkehren, folgende ermäßigte Taxen gewährt: GUter Specialtarife Eil- Fracht1-II1 stUck- stück- der Klasse gut. gut.

B 5000 kg.- 10000kg.

A Centimes pro 1000 tg.

Grundtaxe pro Kilometer .

Expeditionsgehühren bei Umkartiernng in Chiasso oder Basel etc Expeditionsgebühren bei Umkartierung in Chiasso und Basel etc ·. .

9

5,6

2,5

1,5

2,5

1,5

180

100

75

75

50

50

360

200

150

150

100

100

Die Gewährung dieser Taxen erfolgt im Rückvergütungswege gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe bezw. der im Ausstellungsregulativ verlangten Dokumente an uns.

Für die Ausstellungsgüter aus der Schweig gilt im Kartierungswege der im Ausstellungsregulativ vorgesehene Gratis-Heimtransport bei Ertüllung der bezüglichen Bestimmungen.

Luzern, den 21. Juni 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

372. (26/9*) Ausnahmefrachtsatze für die Beförderung von Schweinen ab Simbach nach Basel und Schaffhausen.

Die am 1. November 1888 eingeführten Ausnahmefrachtsätze für die Beförderung von Schweinesendungen von Simbach nach Basel und Schaffhausen treten mit dem 31. August 1894 außer Kraft und finden von diesem 200

Zeitpunkt ab die allgemeinen Frachtsätze des badisch-bayerischen Tier- etc.

Tarifs Anwendung.

Karlsruhe, den 18. Juni 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 22. Juni 1894: Nachtrag I zum Ausnahmetarif Nr. 10 betreffend den Transport von Flüssigkeiten in Reservoir- und Cisternenwagen, vom 1. Oktober 1886, enthaltend eine Änderung der Bestimmungen betreffend Wagenrmieteerhebung.

Genehmigt am 23. Juni 1894 : 1. Nachtrag I zum Tarifheft II für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Bödelibahn und der Thunerseebahn einerseits und der Gotthardbahn anderseits, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen, unter Vorbehalt.

2. Neue Regulierung der am 1. Februar 1894 in Kraft getretenen ermäßigten Frachtsätze für den Transport von Pilé-, Raffinade- und Würfelzucker in Wagenladungen von 10000 kg. ab Romanshorn und Buchs (mit Herkunft von Prag und darüber hinaus gelegenen böhmischen, mährischen und österreichisch-schlesischen Stationen) nach Bellinzona, Biasca, Chiasso, Locamo und Lugano.

3. Nachtrag IV zu Heft II A, Teil II, der südwestdeutsch-schweizerischeu Gütertarife; Nachtrag I zu Heft IIC, Teil II, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife; Nachtrag I zu Heft 11 E, Teil II, der südwestdeuschschweizerischen Gütertarife; Nachtrag VI zu Heft IIF, Teil II ,· der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife; Nachtrag IX zu Heft II Or, Teil II, der südwestdeutsch-schweizerischen Gütertarife, enthaltend verschiedene Ergänzungen und Berichtigungen.

4. Übertragung der sich via Delle ergebenden schweizerischen Gesamtfrachten für die in Serie d des im Gütertarif Genf transit, Verrières transit und Locle transit -- Ostschweiz, vom 1. Mai 1888, enthaltenen Ausnahmetarifes Nr. 33 eingereihten vegetabilischen Öle in Wagenladungen von 5000 und 10000 kg. mit Provenienz von Marseille (St. Charles, Joliette und Prado), Cette ville, Cette transit und Port St. Louis du Rhône nach den im genannten Ausnahmetarif aufgenommenen ostschweizerischen Stationen auf die Route via Genf.

Genehmigt am 25. Juni 1894: 1. Nachtrag VI zum Tarif für den direkten Güterverkehr zwischen Delle transit, Locle transit, Verrières transit und Genf transit einerseits und Buchs transit und St. Margrethen transit anderseits, vom 1. Januar 1889, enthaltend Änderungen und Ergänzungen zu den Bemerkungen des Haupttarifes und die Neuaasgabe des Ausnahmetarifes Nr. 35 für Holz.

2. Taxen für die Rundfahrtbillete II. und III. Klasse der schweizerischen Nordostbahn Lenzburg-W ildegg-Baden-Zürich-Mellingen-Lenzburg.

201

3. Nachtrag IV zu Teil II, Tarifheft Nr. 3, gültig vom 1. September 1886, für den direkten Güterverkehr Österreich-Ungarn-Schweiz-Südbaden, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

Genehmigt am 26. Juni 1894: 1. Ermäßigte Taxen auf dem Rückvergütungswege für den Transport von Blei in Blöckeu in Wagenladungen von 10000 kg. ab Spezia nach Neuchâtel via Gotthard, rücksichtlich der Strecke Pino transit -- Neuchâtel.

2. Nachtrag V zum Heft II für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der ßulle-Romont-Bahn, sowie der Traversthalbahn einerseits und der schweizerischen Centralbahn anderseits, enthaltend Änderungen und Ergänzungen in den Bemerkungen zum Haupttarif und einen neuen Ausnahmetarif für den Transport von Zuckerrüben, unter Vorbehalt, 3. Aufnahme von Frachtsätzen für Güter des Specialtarifs I in das Heft 2, Teil II, der württembergisch-schweizerischen Gütertarife (Verkehr mit den Vereinigten Schweizerhahnen) für die Relationen Rüti (Zürich) -- Bempflingen und Unterboihingen.

4. Nachtrag II zum Tarif für die Beförderung von Personen im direkten Verkehr zwischen der schweizerischen Nordosthahn und Bötzhergbahn einerseits und der Tößthalbahn anderseits, vom 1. Dezember 1887.

5. Zuschlagstaxe von Fr. 3 für die Benutzung des Salons im Restaurationswagen, der in den Zügen 168 und 171 Basel--Lausanne und unigekehrt der Jura-Simplon-Bahn kursiert, probeweise für die Saison 1894.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Das schweizerische Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, bat unterm 25. Juni 1894 nachfolgendes Schreiben an die Direktion der Vereinigten Schweizerbahnen, als Präsidial Verwaltung des schweizerischen Eisenbahnverbandes, in St. Gallen erlassen : Mit Schreiben Nr. 4238/168, vom 17.. d. M., geben Sie uns von einem Antrag des Direktoriums der Centralbahn Kenntnis, -welcher dahin geht, es möchte, da z. Z. noch nicht feststehe, wer die im Transportreglement vorgesehenen Druckproben der Transportcylinder für flüssige Kohlensäure vorzunehmen habe, die mit 9. Juli nächsthin ablaufende Frist für die Vornahme dieser Prüfung weiter ausgedehnt werden, und zwar bis 31. Dezember d. J., in der Meinung, daß, sofern dio Bezeichnung der Kontrollstellen bis Ende September d. J. nicht möglich sein sollte, die Frist für Vornahme der Prüfungvom Moment der
Bezeichnung dieser Stellen an noch drei Monate betragen solle. Sie empfehlen diesen Antrag dem Departement namens des Verbandes, zu entsprechender Erledigung.

Wir beehren uns, Ihnen unter Bestätigung unseres Schreibens Nr. 9544, vom 15. il. M., die Mitteilung zu macheu, daß das Departement sich mit der Erstreckung der Frist, innerhalb welcher die Prüfung der Kohlensäurecylinder stattfinden soll, bis 31. Dezember 1894 einverstanden erklärt. Sollte aus irgend welchem Grunde s. Z. eine weitere Fristerstreckung notwendig werden, so behält sich das Departement eine neue Prüfung der Sachlage vor.

2. Das schweizerische Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, hat sich mit der von der Schmalspurbahn Landquart-Davos beantragten Abänderung des Stationsnamens ,,Davos-Dörfli" in ,,Davos-Dorf einverstanden erklärt.

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Jahr

1894

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

26

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.06.1894

Date Data Seite

103-104

Page Pagina Ref. No

10 016 671

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