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Schweizerisches Bundesblatt.

46. Jahrgang. II.

Nr. 25.

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20. Juni 1894.

Botschaft des

Bundesrates an die .Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für die Erstellung eines neuen Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Freiburg.

(Vom 16. Juni 1894.)

Tit.

In der Stadt Freiburg befinden sich zur Zeit zwei Poststellen, und zwar das Hauptbureati (Bureau II. Klasse) in der Altstadt, ziemlich weit vom Bahnhof entfernt, und ein Filialbureau in der Nähe des letztern, also im sogenannten obern Stadtteil. In dem Gebäude, in welchem das Filialpostbureau untergebracht ist, befindet sich auch das Haupttelegraphen- und das Telephonbureau während im Postbureau in der Altstadt der Telegraphendienst durch das Postpersonal besorgt wird.

Das Gebäude, in welchem das Hauptpostbureau untergebracht ist, gehört dem Staate Freiburg, mit welchem die Postverwaltuag sich in einem Mietverhältnis befindet, das, bei einem jährlichen Mietzins von Fr. 5000, noch bis zum 1. Oktober 1918 fest andauert.

Mit Bezug auf die Lokale des Filialpostbureau und des Telegraphenund Telephonbureau wurde im Jahr 1888 zwischen der Postverwaltung und zwei Privatpersonen ein Mietvertrag vereinbart, der bis und mit 29. Februar 1904 fest andauert. Der jährliehe Mietzins beträgt Fr. 1900.

Nachdem nun bereits früher die kantonalen und städtischen Behörden von Freiburg, unterstützt vom Publikum,wiederholt das Begehren um Beschaffung geeigneterer Lokale für den Post-, Telegraphen- und Telephondienst gestellt und die hiervon abhängige Bundesblatt.

46. Jahrg. Bd. II.

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1026 Frage der Reorganisation des Postdienstes in der Stadt Freiburg aufgeworfen hatten, machte sich der Stadtrat von Freiburg gegen Ende des Jahres 1892 anheischig, dem Bunde im Quartier St-Pierre dieser Stadt zu annehmbarem Preise einen geeigneten Bauplatz, käuflich abzutreten, in der Meinung, dali auf demselben ein Postund Telegraphengebaude erstellt werde.

Im Hinblick auf diese Offerte, mit welcher das Gesuch um Reorganisation des Postdienstes in der Stadt Freiburg erneuert wurde, fand im Frühjahr 1893 seitens des Vorstehers des Postdepartements ein Augenschein statt. Dieser Augenschein ergab, daß.

die Räumlichkeiten der Postfiliale und des Telegraphendienstes unzureichend sind und daß die Einrichtung, wonach die ankommenden Postgegenstände vom Bahnhof in das in der Altstadt gelegene Hauptbureau transportiert, und die für die obere Stadt bestimmten Sendungen nachher zur Filiale verbracht werden müssen, eine wesentliche Erschwerung des Dienstes bedeutet. Der letzterwähnte Umstand hat zur Folge, daß die ankommenden Postsachen, namentlich diejenigen für die Bewohner des obern, in der Entwicklung begriffenen Stadtteiles, unverhältnismäßig spät in die Hände der Adressaten gelangen, ganz abgesehen von dem infolge der Terrainverhältnisse sehr mühsamen Transport der schwereren Gegenstände zwischen Hauptpost und oberer Stadt. Der stets zunehmende Verkehr dieses soeben genannten Stadtteiles macht die Beschaffunggrößerer Lokale zur absoluten Notwendigkeit. Der Bureanraum des Filialbureau Freiburg mißt 26 m2, der Schalterraum nur 6 m 2 .

Wesentlich größere Dimensionen weisen allerdings die für den Telegraphendienst benützten Lokale im ersten Stock des Gebäudes auf. Erweisen sich also einerseits die Räumlichkeiten des jetzigen Filiàlpostbureau wirklich als ungenügend, so ist es anderseits dio ganz ungünstige Lage des Hauptpostbureau Freiburg, welche mit dazu beiträgt, das Begehren der Behörden und der Bevölkerung von Freiburg als gerechtfertigt erseheinen zu lassen.

Eine rationelle Lösung der Frage ist nur möglich, wenn das Hauptpostbureau, wie es mit Bezug auf Telegraph und Telephon bereits der Fall ist, in die Nähe des Bahnhofes, also in die Gegend, wo sieh dermal das Filialpostbureau befindet, verlegt, in der Altstadt dagegen nur noch eine Aufgabepoststelle (Filiale) belassen wird. Wenn aber eine
solche Maßnahme ihren Zweck erreichen soll, so muß auf Beschaffung genügend großer und für den Posldienst in jeder Beziehung sich eignender Lokale für das Hauptbureau Bedacht genommen werden. Als der richtigste Weg erscheint daher derjenige der Erstellung eines Neubaues, in dem natürlich nicht nur Lokale für den Postdienst, sondern auch solche für den Telegraphen- und Telephondienst einzurichten wären.

1027 Die vorerwähnte Offerte des Stadtrates von Freiburg bezog sich auf einen besonders geeigneten, dermal als öffentliche Anlage dienenden Platz neben dem Ursulinerinnenkloster, für welchen ein Kaufpreis von Fi1. 40,000 gefordert wurde. Überdies wurden noch andere Plätze verzeigt. Eine bautechnische Untersuchung ergab indessen, daß der ersterwähnte Bauplatz vor allen andern den Vorzug verdiene. Leider sah sich aber der Stadtrat von Freiburg genötigt, die mehrerwähnte Offerte betreffend den Platz neben dem Ursulinerinnenkloster, genannt ,,Square des Places'1, zurückzuziehen, da er deaselben seinem Zwecke als öffentliche Anlage .nicht entfremden dürfe. Dagegen offerierte der Stadtrat von Freiburg den ebenfalls an der Rue St-Pierre und anstoßend an den ,,Square des Places11 gelegenen Platz des ,,Hôtel des Bains" und ein Stück Terrain, welches der Stadt gehört, zum Preise von Fr. 200,000.

Eine Prüfung dieser Offerte vom bautechnischen Standpunkt aus ergab, daß bei dem verfügbaren Platze von 1500 m 2 die i n .

einem vorläufigen Lokalitätenprogramm aufgestellten Flächeninhalte für einzelne Räume im Erdgeschoß eines neuen Postgebäudes und für den Posthof nicht ganz erreicht werden konnten. Der Stadtrat von Freiburg erklärte sich indessen geneigt, einen weitern Streifen Terrain von cirka 5 m. Breite abzutreten, und es kam in der Folge zwischen der soeben genannten Behörde einerseits und der Postverwaltung anderseits ein Vertrag zu stände, wonach erstere sich verpflichtet, dem Bunde zum Zwecke der Erstellung eines neuen Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Freiburg zum Preise von Fr. 200,000 eigentümlich abzutreten: eine Landparzelle, anstoßend an den ,,Square des Placesa, zwischen der Rue du Tir und der Rue St-Pierre liegend, mit einem Flächeninhalt von 1706 m 2 . Auf diesem Platz befinden sich, soweit er nicht bereits dei1 Stadt Freiburg gehört, einige Gebäulichkeiten, u. a. ein Teil des ,,Hôtel des Bains", die der Stadtrat von Freiburg noch zu erwerben haben wird.

Ein definitiver Kaufvertrag wird erst abgeschlossen werden können, nachdem die auf dem erwähnten Platz sich befindenden Gebäulichkeiten in das Eigentum der Stadt Freiburg übergegangen sein werden. Der Kaufpreis wird fällig, wenn dieser Kaufvertragperfekt sein wird. In den Vertrag, auf dessen Grundlage später der Ankauf des Bauplatzes
erfolgen soll, sind alle Vorbehalte, die mit Bezug auf die nachbarrechtlichen Verhältnisse, Straßenanlagen etc. notwendig erschienen, bereits anfgenomrnen worden. Der Stadtrat von Freiburg übernimmt es auch, vom Staate Freiburg die Befreiung des Käufers von den gesetzlichen Stempel- und Handänderungsgebühren zu erwirken.

1028 Wir erlauben uns hiermit, um die der Bundesversammlung vorbehaltene Ratifikation dieses Vertrages nachzusuchen.

In dem Gebäude, welches auf dem von der Eidgenossenschaft erworbenen Terrain zu erstellen wäre, sind vorgesehen: im Erdgeschoß nutzbare Räume für den Postdienst mit einem Flächeninhalt von cirka 588 m 2 ; im ersten Stock Räume für den Telegraphen- und Telephondienst mit, einem Flächeninhalt von cirka 320 mi!. Im verfügbar bleibenden Teil dieses Stockwerkes würde eine Wohnung von 115 m 2 nutzbarer Fläche eingerichtet.

Bereits hat die Regierung des Kantons Freiburg Unterhandlungen darüber angeknüpft, ob es thunlich wäre, ihr in dem zu erstellenden Gebäude Räumlichkeiten anzuweisen zur Unterbringung der Kantons- und der Universitätsbibliothek und der naturhistorischen, Kunst- und archäologischen Sammlungen. Die günstige Vermietung eines zweiten Stockwerkes des Gebäudes mit einem nutzbaren Räume von 406 m 2 würde demnach keine Schwierigkeiten bieten.

Die für den Post-, Telegraphen- und Telephondienst vorgesehenen Räume sind derart bemessen, daß den sich stets steigernden Anforderungen des Verkehrs auf absehbare Zeit in allen Teilen vollkommen Rechnung getragen wäre. Das Gleiche kann gesagt werden mit Bezug auf die beiden projektierton Remisen mit einem Flächeninhalt von zusammen 244 m 2 und den Hof mit einem solchen von 500 m 2 . Es ist dabei Rücksicht genommen worden auf die zahlreichen Postwagenkurse, welche in Freiburg ein- und ausmünden und die für die Zukunft wohl noch eine Vermehrung werden erfahren müssen.

Die durch das Hauptgebäude überbaute Grundfläche wird cirka 865 m 2 und diejenige der beiden Remisen ungefähr 316 m 2 , die gesamte überbaute Fläche daher 1181 m 2 betragen.

Die Baukosten für das Gebäude werden von der Direktion der eidgenössischen Bauten bei Erstellung von einem Erdgeschoß und 2 Stockwerken, von welchen das zweite vermietet würde, veranschlagt wie folgt: Hauptgebäude auf rund Fr. 500,000 2 Postremisen auf 55,000 Tj Zusammen

Fr. 555,000

Was die finanzielle Seile der Frage betrifft, so ist nicht zu bestreiten, daß die Verwirklichung des Neubauprojektes gegenüber den dermaligen Verhältnissen nicht unbedeutende Mehrkosten zur Folge haben wird. Der gegenwärtige Zustand ist aber auf die

1029 Dauer unhaltbar. Es wird also in irgend einer Weise Wandel geschaffen werden müssen, was aber, werde nun Zuflucht genommen zu einem vom Bunde zu erstellenden Neubau oder zur Miete geeigneter Lokale von Drittpersonen, ohne Aufwendung einer die bisherigen Ausgaben bedeutend übersteigenden Summe nicht möglieh ist. Die Mehrkosten werden übrigens mehr als aufgewogen durch die bedeutenden Vorteile, welche aus der Verwirklichung des Projektes sowohl für die Verwaltung, als auch für das Publikum erwachsen werden.

Es ist bereits erwähnt worden, daß für den Fall der Erstellung eines Neubaues in der Nähe des Bahnhofes eine Filiale (Aufgabestelle) in der Altstadt belassen werden müßte. Vom Staatsrat des Kantons Freiburg, als Vermieter des jeteigen Hauptpostbureau in der Altstadt, liegt eine Erklärung vor, wonach er sich verpflichtet, vom Tage des Bezugs des neuen Postgebäudes hinweg den jährlichen Mietzins von Fr. 5000 auf Fr. 3500 zu ermäßigen. Die Postverwaltung dagegen würde -- als Filialbureau -- alle Räume des Erdgeschosses weiter benutzen, das Briefträgerbureau im I. Stock und die Postremise (in einem andern Gebäude) aber dem Staatsrat von Freiburg zu anderweitiger Verfügung wieder überlassen.

Mit Bezug auf die notwendig werdende frühzeitige Lösung des Mietverhältnisses, betreffend die Lokalitäten des jetzigen Filialpostbureau und des Telegraphen- und Telephon bureau (fest andauernd bis 29. Februar 1904), hat der Stadtrat von Freiburg eine bindende Erklärung dahin abgegeben, daß er vom Tage des Bezugs des neuen Postgebäudes hinweg den bezüglichen Mietvertrag mit Rechten und Pflichten übernehmen werde.

Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen empfehlen wir Ihnen die Annahme des nachstehenden Beschlußentwurfes und benützen gerne diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 16. Juni 1894.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

E. Frey.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

1030 (Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes fUr ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Freiburg.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft "des Bundesrates vom 16. Juni 1894, beschließt: 1. Dem Bundesrat wird behufs Ankaufs eines Bauplatzes für ein neues Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Freiburg ein Kredit von Fr. 200,000 auf Rechnung des Jahres 1894 eröffnet.

2. Dei- gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für die Erstellung eines neuen Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Freiburg. (Vom 16. Juni 1894.)

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20.06.1894

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