340

# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarische Anzeigen, Ausschreibung.

Über die Lieferung von 250 Stück hellblaumelierten Wolldecken für Grenzwächter wird hiermit Konkurrenz eröffnet. Dieselben sollen von guter, kräftiger Naturwolle hergestellt sein, Gewicht wenigstens 2,7 kg., Länge 2,45 m., Breite 1,60 m., an beiden Endteilen der Breitseiten je 12 cm. einwärts ein 9 cm. breiter weißer Streifen mit eidgenössischem Kreuz in der Mitte, alles nach Maßgabe des bei der unterzeichneten Stelle vorliegenden Masters.

. Offerten für schweizerisches Fabrikat werden bis zum 30. April nächsthin entgegengenommen.

B e r n , den 11. April 1894.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung.

Die Zollverwaltung eröffnet Konkurrenz über die Lieferung von 200 Meter eisengraues Tuch mit Indigogrund von guter kräftiger Naturwolle, 140 cm. breit und mit einem Minimalgewicht von 800 Gramm per Meter Länge.

Muster können bei der unterzeichneten Stelle bezogen werden.

Offerten sind bis zum 80. April nächsthin ebendaselbst einzureichen.

Bern, den 11. April 1894.

Eidg. Oberzolldirektion.

341

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Verputz-, Zimmer-, Schieferdecker- und Spenglerarbeiten, sowie die "Lieferung der Walzeisen für das Postgebäude in Meiringen werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind vom 17. April an im eidgenössischen Baubureau in Thun zur Einsicht aufgelegt.

Übernahmsofferten sind verschlossen und unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Meiringen" der unterzeichneten Verwaltung bis und mit dem 25. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 12. April 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Zimmer-, Holzcement- und Ziegelbedachungs-, Spengler-, Bauschmiede-, Schlosser- und Glaserarbeiten, some die Erstellung von eisernen Rollladenthoren und von Blitzableitungen für ein Getreide- und zwei Futtermagazine auf dem Galgenfeld bei Bern werden hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Verwaltung (altes Bunderatshaus, Zimmer Nr. 105) aufgelegt.

Übernahmsofferten sind der Direktion der eidgenössischen Bauten verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Magazinbauten bei Bern" bis und mit dem 19. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 9. April 1894.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung.

Die Lieferung von T a n n e n h o l z für den diesjährigen Wiederholungsknrs der Armeecorpsverpflegungsabteilung IV in Seewen wird hiermit zur Konkurrenz ausgeschrieben. (Voraussichtlicher-Bedarf cirka 240 Ster oder 80 Klafter.)

Die Vertragsbestimmungen sind auf dem Bureau des Kantons-Kriegskommissariates in Schwyz und hei Unterzeichnetem zur Einsichtnahme aufgelegt.

342 Vereinigungen von mehr als zwei Bewerbern zur Eingabe für die Lieferung sind unzulässig.

Jeder Konkurrent hat zwei Bürgen zu bezeichnen und für sich und diese letzteren gemeinderätliche Habhaftigkeitsbescheinigungen dem Angebote beizulegen.

Die Offerten sind, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für T a n n e n h o l z " versehen, bis zum 20. April a. c. dem Unterzeichneten franko einzusenden. Die Bewerber bleiben nach Ablauf dieses Termins auf weitere 14 Tage für ihre Eingaben behaftet.

Z ü r i c h , den 7. April 1894.

Der Chef der Armeecorpsverpflegungsabtheilung IV: Siegfried,Oberstlieutenant..

Stelle-Ausschreibung.

Die infolge Hinscheides des bisherigen Inhabers erledigte Stelle des Chefs der kommissarischen Sektion der Abteilung Auswanderungswesen des schweizerischen Departements des Auswärtigen ist neu zu besetzen und wird hiermit, unter Vorbehalt der definitiven Organisation der genannten Abteilung, zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Bewerber um diese Stelle haben sich vor dem 6. Mai 1894 beim schweizerischen Departement des Auswärtigen schriftlich anzumelden.

B e r n , den 31. März 1894.

Schweiz. Departement des Auswärtigen.

Stelle-Ausschreibung.

Die erledigte Stelle eines Hülfsweibels wird anmit zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Bewerbungen sind bis und mit dem 28. April nächsthin der Bundeskanzlei einzureichen.

Der Anmeldung ist ein Alters- und Leumundszeugnis, sowie ein kurzer Lebensabriß beizulegen. Kenntnis des Deutschen und des Französischen ist unumgänglich notwendig.

B e r n , den 10. April 1894.

Schweiz. Bundeskanzler

343

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle des Direktors der eidgenössischen Waffenfabrik in Bern wird anmit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Bewerber um diese Stelle haben ihre Anmeldungen dem unterzeichneten Departement bis zum 80. April uächsthin schriftlich einzureichen.

B e r n , den 27. März 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche, s c h r i f t l i c h und p o r t o frei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angehen.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Postcommis in Genf. Anmeldung bis zum 1. Mai 1894 bei der Kreispostdlrektion in Genf.

2) ßriefträgerchefgehülfe in Lausanne.

Anmeldung bis zum 1. Mai 1894 bei der .Kreispostdirektion in 3) Postablagehalter und Briefträger Lausanne.

in Alterswil (Freiburg).

4) Postcommis in Bern. Anmeldung bis zum 1. Mai 1894 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Postcommis in Basel. Anmeldung bis zum 1. Mai 1894 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 1. Mai 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

7) Postcommis in St. Gallen.

Anmeldung bis zum 1. Mai 1894 bei der Kreispostdirektion in 8) Kondukteur für den Postkreis St. Gallen.

St. Gallen.

9) Telegraphist in Emmenmatt (Bern). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. April 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

10) Telegraphist in Thalheim-Altikon (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum .28. April 1894 hei der Telegrapheninspektion in Zürich.

344 1) Briefträger und Bote in Vich (Waadt). Anmeldung bis zum 24. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Posthalter und Briefträger in Sutz (Bern). Anmeldung bis zum 24. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Postpacker in Neuenburg. Anmeldung bis zum 24. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Neueuburg.

Anmeldung bis zum 24. April 4) Postcommis in Luzern.

1894 bei der Kreispostdirektion in 5) Briefträger in Littan (Luzern).

Luzern.

6) Briefträger in Mörschwil (St. Gallen). Anmeldung bis zum 24. April 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Posthalter und Briefträger in Agno (Tessin). Anmeldung bis zum 24. April 1894 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

8) Telegraphist in Puplinge (Genf). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. April 1894 [bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

Anzeige.

Bei der Unterzeichneten ist erschienen und kann gegen Nachnahme oder Frankoeinsendung des Betrages in d e u t s c h e r oder f r a n z ö s i s c h e r Ausgabe bezogen werden:

Handbuch für die schweizerischen Civilstandsbeamten.

Herausgegeben vom schweiz. Departement des Innern.

Preis broschiert: Fr. 4. -- Solid gebunden: Fr. 6.

Dieses unter Mitwirkung von M i t g l i e d e r n des Bundesgerichts ausgearbeitete Werk, welches auf 385 Oktavseiten die auf das Civilstandswesen bezüglichen gesetzgeberischen Erlasse, die zur Verwendung kommenden Formulare samt einer erschöpfenden Beispielsammlung, eine sorgfältige, die Gesetzgebung aller Kantone mitberücksichtigende Anleitung für die Führung der Civilstandsregister und endlich ein genaues alphabetisches Sachregister enthält, kommt einem längst gefühlten Bedürfnis entgegen und darf als vorzüglicher B a t g e b e r nicht nur den Civilstandsbeamten, sondern allen kantonalen Amtsstellen, den Advokatur- und Geschäfts-Bureaux aufs beste empfohlen werden.

Buchdruckerei Karl Stämpfli & Cie. in Bern.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft, Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

No 16.

Bern, den i8. April 1894.

I. Allgemeines.

226. ( /94) Umrechnung der deutschen Mark- in Frankenwährung.

I6

Laut Mitteilung der Verwaltungen der schweizerischen Nordostbahn und der großherzoglich badischen Staatseisenbahnen ist das Wertverhältnis der deutschen Markwährung zur Frankenwährung für die deutsch-schweizerischen Grenzstationen vom 14. April 1894 an bis auf weiteres festgesetzt worden zu : l Mark = 1,2376 Franken.

l Franken = 80,8 Pfennige.

II. Réglemente undTarifvorschriften..

B. Verkehr mit demAuslande.: 227. (16/94) Belgisch-Baseler Güterverkehr. Tarif für die Beförderung von Eisenbahnfahrzeugen, Teil I.

Mit 1. Mai 1894 tritt ein Teil I der Tarife für die Beförderung von lebenden Tieren und Eisenbahnfahrzeugen der belgisch-deutschen EisenbahnVerbände in Kraft. Derselbe enthält allgemeine Bestimmungen, und zwar: A. Reglement, B. allgemeine Tarifvorschriften, C. Nebengebührentarif, 123

welche bezüglich der Eisenbahnfahrzeuge auch im Verkehr Belgien-Basel via Delle Gültigkeit haben.

Bern, don IG. April 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

228. (.16/9*) Teil IB der italienisch-schweizerischen Gütertarife via Gotthard, vom 1. August '1888. Nachtrag VIII.

Am 1. Mai 1894 tritt ein Nachtrag VIII zu Teil Iß, enthaltend einige Änderungen und Ergänzungen der Tarifvorschriften und der Warenklassifikation in Kraft. Der Nachtrag kann bei unserm kommerziellen Bureau oder durch Vermittlang unserer Stationen bezogen werden.

Luzern, den 13. April 1094.

Direktion der Gotthardbahn.

III, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

229. ( 16 /94) Verzeichnis der kombinierbaren Rundreisebillets für Strecken der schweizerischen Transportanstalten, vom i. Mai 4893. Neuausgabe.

Mit 1. Mai 1894 tritt eine Neuausgabe des Verzeichnisses der schweizerischen kombinierbaren Rundreisebillets in Kraft.

Exemplare desselben können bei den Billetausgabestellen bezogen werden.

Zürich, den 10. April 1894.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

16

230. ( /94) Tarif für den internationalen Rundreiseverkehr mit Italien, vom i. April 1891. Änderungen.

Mit 15. April 1894 treten für dio Teilbillets der Rundreisetouren in Italien Nr. 8, 10 und 11 veränderte Preise in Kraft, von denen bei den schweizerischen Ausgabestationen Basel, Bern, Biel, Genf, Lausanne, Luzern, Neuenburg, St. Gallen und Zürich Einsicht genommen werden kann.

Luzern, den 13. April 1894.

Direktion der Gotthardbahn.

124

IV. Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

( 16 /94) Provisorischer Gütertarif rechtsuferige Zürichseestationen -- S C B, A S'B, STB und E B.

Mit 1. Mai 1894 tritt für den direkten Güterverkehr zwischen den Stationen Zürich-Tiefenbrunnen bis Feldbach-Hombrechtikon einerseits und den Stationen der Schweizerischen Centralbahn (einschließlich Aargauische Südbahn und Wohlen-Bremgarten), der Schweizerischen Seethalbahn und der Emmenthalbahn anderseits ein provisorischer Tarif in Kraft.

Exemplare desselben können vom 23. April 1894 an zum Preise von 20 Cts. pro Stück bei den Stationen bezogen werden.

Zürich, den 15. April 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn, 231.

232. ( 16 /94) Provisorischer Nachtrag IV zum Gütertarif S O B-

N OB.

Mit 1. Mai 1894 tritt zum direkten Gütertarif Südostbahn-Nordostbahn, vom 1. Dezember 1891, ein provisorischer Nachtrag IV in Kraft, enthaltend Taxen für die Stationen der rechtsuferigen Zürichseebahn.

Exemplare des Nachtrags können durch Vermittlung der Stationen oder bei unserm Tarifbureau. zum Preise von 20 Cts. per Exemplar bezogen werden.

Zürich, den 14. April 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

233. (16/9e) Interner Gütertarif der E B, Nachtrag V zu demselben.

Mit dem 1. Juni 1894 tritt zum internen Gütertarif der Emmenthalbahn, vom 1. August 1889, ein Nachtrag V in Kraft, enthaltend einen Ausnahmetarif für den Trausport von flüssiger Milch im Abonnement.

Burgdorf, den 11. April 1894.

Direktion der Emmenthalbahn.

234. (16/94) Tarif für die. Beförderung von Gütern im internen Verkehr der Visp-Zermatt-Bahn, vom 15. Juni Ì892.

Neuausgabe.

Bezugnehmend auf unsere Publikation im Publikationsorgan Nr. 6/94 (Position 62) machen wir hiermit bekannt, daß der neue Tarif für die Beförderung von Gütern im internen Verkehr der Visp-Zermatt-Bahn mit 1. Mai 1894 in Kraft tritt.

Exemplare desselben können zum Preise von 20 Cts. direkt oder durch Vermittlung unserer Stationen von unserm kommerziellen Dienste bezogen werden.

Bern, den 12. April 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn).

125

(16/9*) Aiisnahmetarif AV. 3 für den Transport in beschleunigter Fracht von Lebensrnitteln, vom i. September Ì887. Neuauflage.

Mit 1. Mai 1894 tritt eine Neuauflage des oben erwähnten Ausnahmetarifs in Kraft, wodurch die Auflage vom 1. September 1887 samt Nachtrag I vom 1. März 1890 aufgehoben und ersetzt wird.

Basel, den 16. April 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbuhn.

235.

Rückvergütungen.

18

236. ( /94) Transporte von Höh, Steinkohlen und Coafc.v auf der Traverslhal-Regionalbahn.

Für die nachstehend genannten Güter, Lei Aufgabe in Wagenladiingeu von 10000 kg., werden auf den erhobenen Frachten his auf weiteres die folgenden Beträge rückerstattet: Rückerstattungsbctrag a. Holz in Scheitern : pro 100 kg. in Cts.

Von Travers loco und transit nach St. Sulpice und umgekehrt 3 ,, n n n n Flenrier und umgekehrt .

l n ft. Steinkohlen und Coaks: Von Travers loco und transit nach St, Öulpice 4 ,, n n n * n Fleurier 2 ,, » ,, * ,, ,, Motiers l Von Couvet (K, V T) nach St. Sulpice l Bern, den 10. April 1894.

Namens der Traversthal-Regionalbahn: Direktion der Jura-Siuiploii-Bahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

16

237. ( /3<0 Sächsisch-schweizerischer Gütertarif vom i. Januar ÌS87. Zweite Verlängerung der Gültigkeit gekündeter Taxen.

Unter Bezugnahme anf unsere Bekanntmachung unter Position 87 im Publikationsorgan Nr. 7, vom 14. Februar 1894, bringen wir zur Kenntnis, daß die auf den 30. April 1894 gekündeten Taxen des sächsisch-schweizerischen Gütertarifs vom 1. Januar 1887 noch bis zur Ausgabe des bezüglichen neuen Tarifs in Wirksamkeit bleiben.

Zürich, den 13. April 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbaliiu J2G

( 16 /94) Teil II, Heft I B, der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife, vom i. September 1892.

Hit Gültigkeit vom 1. Mai 1894 wird die Station ,,Ludwigshafen-Giuliniwerk" der pfälzischen Eisenbahnen mit den für Ludwigshafen a/Rh. gültigen Entfernungen und Taxen in den obenbezeichneten Verkehr aufgenommen.

Basel, den 11. April 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn 238.

239. ( I6 /94) Frachtberechnung für leer zurückgehende Säcke von Rohguckertransporten ab Monthey nach Böhmen und Mähren.

Mit Gültigkeit vom 15. April 1894 an werden für leer zurückgehende Säcke von Rohzuckertransporten bei Aufgabe als Frachtgut von Monthey nach Böhmen und Mähreu die im Heft 3 des Teiles III der österreichischungarisch-schweizerischen Gütertarife enthaltenen Taxen der Sene III für gebrauchte Getreide- und Mehlsäcke berechnet.

Zürich, den 10. April 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

( 16 /9
Am 1. Mai 1894 tritt ein Nachtrag VIII zu Teil II, enthaltend ein neues Verzeichnis der italienischen Stationen nebst Angabe der Entfernungen bis Pino und Chiasso, eine größere Anzahl von Taxänderungen etc. in Kraft.

Der Nachtrag kann bei unserm kommerziellen Bureau oder durch Vermittlung unserer Stationen bezogen werden.

Luzern, den 13. April 1893.

Direktion der Gottherdbahn.

240.

241. ( 16 /9i) Belgisch-Baseler Güterverkehr. Tarif für die Beförderung von Eisenbahnfahrzeugen, Teil II, Heft 1.

Mit 1. Mai 1894 tritt im belgisch-süd westdeutschen Verkehr für die Beförderung von lebenden Tieren und Eisenbahnfahrzeugen ein neuer Tarif, Teil II, Heft l, in Kraft, welcher bezüglich der darin enthaltenen Frachtsätze für Eisenbahnfahrzeuge im Verkehr Belgien-Basel auch via Delle Gültigkeit hat.

Bern, den 3. Februar 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

127

242. ( 16 /94) Teil II, Heft I B, der südwestdeutsch-schweizerischen Verbandsgütertarife, vom 1. September 1892. Ergänzung.

Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1894 an wird die Station ,,Speyer Hafen" der Pfälzischen Bahnen mit nachbezeichneten Schnitttaxen in das Heft l B aufgenommen : Schnitttabelle A.

A B I I I I I I A.-T. l a b a b a b I und II 234 202 171 155 171 124 124 83 108 Cts. pro 100 kg.

Basel, den 13. April 1894.

Direktiorium der Schweiz.Centralbahn..

Rückvergütungen.

243.

16

( /9*) Transport von Eisenblech ab Basel nach Luzern und der aus demselben erstellten Röhren von Luzern nach Basel S C B transit.

Für den Transport von 80--100 Tonnen ,,Eisenblech" in Ladungen von 10 000 kg. pro zweiachsigen Wagen von Basel nach Luzern wird eine Rückerstattung von 28 Cts. per 100 kg. auf der tarifgemäßen Taxe des Specialtarifes II 6 gewährt unter der Bedingung, daß ein gleiches Quantum aus diesem Material gefertigter ,,Bohren" von Luzern nach Basel befördert werde.

Für diese letztern Sendungen wird für Ladungen von 5000 kg. pro verwendeten zweiachsigen Wagen ab Luzern nach Basel K G B transit eine Ermäßigung von 16 Cts. per 100 kg, auf der tarifgemäßen Taxe des Specialtarifes II a gewährt.

Die Sendungen Basel-Luzern sind in unfrankierter und die Sendungen Luzern-Basel S C B transit in frankierter Fracht zu befördern. Die Bückerstattung wird nach vollendetem Transport in beiden Richtungen gegen Vorlage der Originalfrachtbriefe bis und ab Luzern gewährt.

Basel, den 11. April 1894.

Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

244. ( 16 /94) Transporte von Wein Travers transit (Frankreich) -- Couvet (R V T) und Motiers. Kündigung.

Die gemäß unserer Bekanntmachung unter Ziffer 436 des Publikationsorgans Nr. 32/91 gewährten ermäßigten Frachtsätze Travers transit -- Couvet (K V T) und Motiers für Wein in Fässern in Wagenladungen von 5001) und 10000 kg. ans Prankreich via Verrières transit werden hiermit auf den 18. Juli 1894 gekündigt.

Bern, den 10. April 1894.

Namens der Traversthal-Regionalbahn : Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

128

C. Transitverkehr.

245.

16

( /94) Ausnahmetarif für dégras de peaux Böhmen und Mähren -- "Paris. Anhang.

Mit 1. Mai 1894 tritt zu dem vom 1. Dezember 1893 gültigen Ausnahmetarif für dégras de peaux in Fässern im Verkehr zwischen böhmischen und mährischen Stationen einerseits und Paris anderseits ein Anhang in Kraft, welcher .Kursdifferenzen enthält, die im doppelten Betrage von den Frachtsätzen abgezogen werden.

Zürich, den 13. April 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen : Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Rückvergütungen.

16

2e6. ( /94) Weltausstellung in Madrid. Rückzug der ermäßigten Taxen wegen Verschiebung der Ausstellung.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung im Publikationsorgan Nr. 13 und 15, vom 28. März, beziehungsweise 11. April 1894, unter Position 188 und 223 bringen wir zur Kenntnis, daß laut uns zugekommenen Mitteilungen die Weltausstellung in Madrid auf das Jahr 1895 verschoben worden ist.

Die publizierten ermäßigten Taxen für Genf -- Romanshorn und Buchs -werden hierdurch hinfällig.

Zürich, den 14. April 1894.

Namens der beteiligten Verwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

247. ( 16 /94) Westdeutscher Seehafen-Ausnahmetarif vom 'J. September 1891, Nachtrag 3.

Zum Seehafen-Ausnahmetarif des westdeutschen Verbandes ist Nachtrag 3, gültig vom 10. April 1894, ausgegeben worden und kann durch die Dienststellen bezogen werden.

Karlsruhe, den 10. April 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

Straßburg, den 16. April 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen iii Elsass-Lothringen.

129

248.- (16/9i) Ausnahmetarife für den Verkehr mit Eydtkuhnen und Grajewo, Nachträge 2.

Mit Gültigkeit vom 15. April 1894 .sind die Nachträge 2 zu den Ausnahmetarifen für den Verkehr nach Eydtkuhnen und Grajewo erschienen.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandstationen und unser Tarifbureau.

Karlsruhe, den 11. April 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badi scheu Staatseisenbahnen.

249. (16/94) Südwestdeutscher Verbandsgütertarif, gänzung.

Heft i.

Er-

Vom 16. April 1894 ab wird die Station Speyer Hafen in das Heft l des südwestdeutschen Verbandsgütertarifs für den Wagenladungsverkehr unter Beschränkung auf die vom Wasserumschlag herrührenden oder für diesen bestimmten Sendungen aufgenommen. Die Frachten werden nach den Entfernungen für die Station Speyer Hauptbahnhof zuzüglich 4 km. berechnet.

Straßburg, den 11. April 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 14. April 1894: 1. Aufnahme der Station Ludwigshafen-Giuliniwerk der pfälzischen Eisenbahnen in Heft I B des südwestdeutsch-schweizerischen Güterverkehrs mit den für Ludwigshafen a/Rh. gültigen Entfernungen, Taxen und Leitungsvorschriften.

2. Nachtrag VI zu Teil III, Tarifheft Nr. l, gültig vom 1. (bezw. 20.)

August 1886, für den österreichisch - ungarisch - schweizerisch - südbadischen Güterverkehr, enthaltend die Außerkraftsetzung der Frachtsätze des Ausnahmetarifes Nr. XXII (Holz).

3. Anwendbarkeit der im Heft 3 des Teiles III der österreichischungarisch-schweizerischen Gütertarife enthaltenen Taxen für gebrauchte Getreide- und Mehlsäcke auf leer retourgehende Säcke von Monthey nach Böhmen und Mähren, herrührend von Rohzuckertransporten.

130

4. Taxermäßigungen für den Transport von Holz in Scheitern von Travers loco und transit nach St-Sulpice und Fleurier und umgekehrt, sowie für den Transport von Steinkohlen und Coaks von Travers loco und transit nach St-Sulpice, Fleurier und Môtiers und von Couvet nach St-Sulpice auf dem Rückvergütungswege.

5. Nachtrag l zum Fahrreglement und zu den Dienstvorschriften für das Betriebspersonal der Berner Tramwaygesellschaft bezüglich der darin enthaltenen Fahrtaxen, unter Vorbehalt.

6. Berichtigungsblatt zum Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Obst (Äpfel, Birnen, Kirschen, Pflaumen, Zwetschgen), frischem, auch in Gährung begriffenem, in Wagenladungen von 10000 kg.

pro verwendeten "Wagen oder hierfür zahlend für den württemhergischschweizerischen Güterverkehr.

7. Taxermäßigungen 1. für den Transport von Eisenblech in Ladungen von 10 000 kg. pro zweiachsigen Wagen ab Basel nach Luzern und 2. für den Transport des Fabrikats aus diesem Eisenblech: ,,Röhren aus Eisenblech" in Ladungen von 5000 kg. pro zweiachsigen Wagen ab Luzern nach Basel S C B transit auf dem Rückvergütungswege.

Genehmigt am 16. April 1894: 1. Nachtrag l zum Tarif für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen Stationen der Brünigbahn einerseits und solchen der Jura-Simplon-Bahn, Gotthardbahn, Schweiz. Centralbahn (inkl. aarg. Südbahn), Schweiz. Nordostbahn, Schweiz. Südostbahn, Vereinigte Schweizerbahnen, Emmenthalbahn, Rigibahn, Bödelibahn, Thunerseebahn, sowie des Vierwaldstätter-, Thuner- und Brienzersees anderseits und zwischen Luzern (Seestation) und Stationen der Schweiz. Centralbahn im Transit über die Brünigbahn, unter Vorbehalt.

2. Nachtrag I zum Ausnahmetarif für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von frischem Obst, unverpackt, in Ladungen von 10000 kg. pro verwendeten Wagen oder dafür zahlend für den sächsisch-schweizerischen Güterverkehr via Lindau, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

3. Nachtrag II zum Tarif für den Güterverkehr zwischen Stationen der königl. sächsischen Staats-, sowie der in Verbindung mit denselben verwalteten sonstigen Eisenbahnen einerseits und den Stationen Basel (Bötzbergbahn) und Schaffhausen (Schweiz. Nordostbahn) anderseits, vom 10. April 1891, enthaltend verschiedene Änderungen und Ergänzungen.

4. Aufnahme von ermäßigten
Fahrtaxen für die Rundtouren Nr. 8, 10 und 11, Serien A--K, ß. Touren südlich der Alpen, in den Tarif für den internationalen Kundreiseverkehr zwischen Italien einerseits und Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz anderseits, vom 1. April 1891.

131

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. April 1894 den Teil I, Abteilung A, enthaltend die reglementarischen Bestimmungen für den Güterverkehr zwischen Österreich-Ungarn einerseits und Deutschland, Belgien und den Niederlanden anderseits, bezüglich der Anwendung desselben für den Transit durch die Schweiz im Tirol-Vorarlberger- süddeutschen Verkehr die Genehmigung unter Vorbehalt erteilt.

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. April 1894 dem Beitritt des Großherzogtunis Luxemburg zur Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands, der Niederlande, Österreichs und Ungarns, sowie der Schweiz, rücksichtlich der nach dem internationalen tîhereinkommen vom 14. Oktober 1890 von der Beförderung ausgeschlossenen oder bedingungsweise zugelassenen Gegenstände, seine Zustimmung erteilt.

3. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. April 1894 den Anhang zu Heft I der Tarife für die direkte Beförderung von Gütern zwischen niederländischen Stationen einerseits und Stationen der schweizerischen Eisenhahnen anderseits, gültig vom 1. Januar 1893, enthaltend : Aufhebung der in dem Hefte I unter A aufgeführten allgemeinen reglementarischen Bestimmungen und Einführung neuer Bestimmungen, sowie den zugehörigen Nachtrag I, enthaltend : I. Einführung neuer Bestimmungen betreffend das Reglement, II. Änderung des Anhanges, genehmigt.

132

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