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# S T #

Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und literarische Anzeigen, Schweizerischer Zollverschluß.

Konkurrenz-Ausschreibung.

Die schweizerische Zollverwaltung sieht sich veranlaßt, ein anderes Verbleiungsverfahren für die nnter Zollverschluß reisenden Güter einzuführen, welches unbedingt Gewähr dafür bietet, daß der Verschluß ohne auffällige Verletzung oder gänzliche Beseitigung des Bleies nicht geöffnet werden kann.

Die gepreßte Verbleiung muß so beschaffen sein, daß es nicht möglich ist, «lie Bleie von der Bleischnur wegzunehmen, ohne Prägung und Blei in einer Weise zu zerstören, welche eine Wiederherstellung der Verbleiung ait dem nämlichen Material ausschließt.

Über die Lieferung eines diesen Anforderungen entsprechenden Plombierzangenmodells nebst zugehöriger Plombe wird hiermit Konkurrenz eröffnet, wobei für die drei besten Modelle Prämien im Betrage von Fr. 150, 1ÜO nnd 50 zugesichert werden. Überdies ist beabsichtigt, das beste System als Eigentum der Zollverwaltung zu erwerben, vorausgesetzt, daß letztere sich mit dem Erfinder bezüglich des Preises einigen kaun.

Mechanische Geschäfte, welche im Falle sind, sich an dieser Konkurrenz zu beteiligen, werden eingeladen, Modelle mit Konstruktionsbeschrieb nebst einer Anzahl offener und gepreßter Plomben unter Angabe der Erstellungs-.

kosten, sowie d e r geforderten Summe f ü r Patenterwerbung b i s z u m 1 5 .

B e r n , den 1. Februar 1894.

Ei dg. Oberzolldirektion.

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Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Einnehmers beim Nebenzollamt Ponte-Tresa (Tessin) wird zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Jahresbesoldung bis auf Fr. 2000.

Anmeldungen nimmt bis zum 20. Februar nächsthin die Zollgebietsdirektion in Lugano entgegen.

B e r n , den 31. Januar 1394.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stello des II. Sekretärs des eidgenössischen Militärdepartements ist infolge Entlassung des bisherigen Inhabers neu zu besetzen und es wird dieselbe anmit zur freien Bewerbung ausgeschrieben.

Bewerber um diese, Stelle haben sich bis zum 10. Februar nächstbin beim Unterzeichnern Departement schriftlich anzumelden.

Besoldung: die gesetzliche.

B e r n , den 30. Januar 1894.

Schweiz. Militärdepartement.

Schweizerisches Polytechnikum, An der eidgenössischen polytechnischen Schule in Zürich sind die Stellen zweier Assistenten fUr Maschinenzeichnen und Maschinenkonstruieren auf Anfang des nächsten Semesters, 1Ü. April, neu zu besetzen. Kür die eine Stelle wird im besondern ein hauptsächlich im Dampfmaschinenbau schon etwas erfahrener Maschinenkonstrukteur gesucht.

Bewerber um diese Stellen werden eingeladen, ihre Anmeldung unter Beilegung von Zeugnissen und einer Darstellung ihres Lebenslaufes bis spätestens den 18. Februar 1894 an den Unterzeichneten einzureichen, der auf Verlangen nähere Auskunft erteilen wird.

Z ü r i c h , den 24. Januar 1894.

Der Präsident des Schweiz. Schulrates: H. Bleuler.

187

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h nnd p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Fallesein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft erteilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtsstelle.

1) Zolleinnehmer im eidg. Niederlagshaus für Weine in Luzern. Anmeldung bis zum 18. Februar 1894 bei der Zolldirektion in Basel.

2) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 20. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Postcommis in Morges.

l Anmeldung bis zum 20. Februar 4) Bureaudiener beim Hauptpostbureau } 1894 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

Lausanne.

5) Bureauchef beim Hauptpostbureau Neuenburg. Anmeldung bis zum 20. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

6) Postcommis in Olten-Bahnhof.

Anmeldung bis zum 20. Februar .

, } 1894 bei der Kreispostdirektion 7) Zwei Oberbriefträger m Basel.

l innBasel\ 8) Unterbureauchef beim Hauptpostbureau Aarau. Anmeldung bis zum 20. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

9) Zwei Postcommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 20. Februar · & ·· · ( 1894 bei der Kreispostdirektion in 10) Briefträger in Wädensweil.

l Zürich 11) Posthalter in Engelburg (St. Gallen). Anmeldung bis zum 20. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

J2) Posthalter und Briefträger in Süs (Graubünden). Anmeldung bis zum 20. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Chur.

]3) Telegraphist in Les Ponts de Martel (Neuenburg). Jahresgehalt gemäß Bundesgesetz vom 2. August .1873. Anmeldung bis zum 17. Februar 1894 bei der Telegrapheninspektion in Bern.

1) 2) 3) 4)

Briefträger in Lausanne.

Anmeldung bis zum 13. Februar Briefträger in Yverdon.

> 1894 bei der Kreispostdirektion in Briefträger in Payerne.

j Lausanne.

Zwei Postcommis in Bern. Anmeldung bis zum 13. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Bern.

5) Posthalter in Corno! (Bern). Anmeldung bis zum 13. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

188 6) Postcommis in Basel.

,, . ,, · · u 7) Zwei Postcommis m Solothurn.

Anmeldung bis zum 13. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in l Basel

8) Postablagehalter und Briefträger in Immensee (Schwyz). Anmeldung bis zum 13. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

9) Postcommis in Zürich. Anmeldung bis zum 13. Februar 1894 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

10) Bureaudiener beim Hauptpostbureau 1 , .

,, , St. Gallen.

l Anmeldung bis zum 13. Februar Ä · r · ( 1894 bei der Kreispostdirektion in 11) Briefträger und Bote in Luchsingen l St.Gallen.(Glarus).

J 12) Telegraphist in Simplon Dorf. Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Februar 1894 bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

13) Telegraphist in Cornol. Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision.

Anmeldung bis znm 10. Februar 1894 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

14) Telegraphist in Niedererlinsbach (Solothurn). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Februar 1894 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

15) Telegraphist in örlikon. Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision.

Anmeldung bis zum 10. Februar 1894 bei der Telegrapheninspektion in Zürich.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem]

Gebiete der Schweiz. Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

Beilage zum Schweiz. Bundesblatt. -- Preis bei Separatabonnement Fr. 1.

6.

Bern, den 7. Februar Ì894.

E, Réglemente und Tarifvorschriften.

A. Schweizerischer Verkehr.

55. (6/94) Transportreglement der schweizerischen Eisenbahnen und Dampf schiff Unternehmungen, vom i. Januar 1894.

Ausnahmebestimmung betreffend Tarifierung von landwirtschaftlichen Traglasten im Dampf bootverkehr auf dem Zürichsee.

Mit Genehmigung des h. Bundesrates gelangt bei dem Transport von landwirtschaftlichen Traglasten im Dampf boot verkehr auf dem Zürichsee statt der in § 36 des schweizerischen Transportreglements vorgeschriebenen Tarifierung nach Stückgutklasse l für das 25 kg, überschreitende Gewicht die bisherige Taxe von 2 Cts. pro 100 kg. und km. mit einem Minimum von 40 Cts. per taxpflichtige Sendung auch fernerhin zur Erhebung.

Zürich, den 30. Januar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

6

56. ( /94) Deutsch-schweizerischer und österreichisch-ungarischschweizerischer Güterverkehr. Lieferfristzuschlag für die Bodenseeüberfuhr.

Wir machen hiermit bekannt, daß uns der hohe Bundesrat für Güter, welche im deutsch-schweizerischen oder österreichisch-ungarisch-schweizerischen 37

Verkehr den Bodensee transitieren, wie bisanhin eine Zuschlagsfrist von 24 Stunden zur reglementarischen Lieferfrist bewilligt hat, in der Meinung immerhin, daß dieser Zuschlag für die ganze Bodenseestrecke nur einmal berechnet werden darf.

Zürich, den 4. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

III.

Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

6

57. ( /94) Personen- und Gepäcktarif J S, B R und RVT -- Glion, vom i. Januar 189Ì.

Personen- und Gepacktarif V Z -- J S, ß R und RVT, vom 18 Juli 1891.

Personen- und Gepäcktarif JS, B R und RVT -- Naye, vom 15. Juli 1893 Die in den obgenannten Tarifen enthaltenen Distanzen und Taxen für Delle, sowie die Bemerkungen, welche sich auf den Verkehr mit dieser Station beziehen, werden anf 1. Mai 1894 ohne Ersatz aufgehoben.

Bern, den 1. Februar 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

58. (6/94) Personen- und Gepäcktarif Delle-Schweizerische Bahnen, vom i. März 1894.

Am 1. März 1894 tritt für die Beförderung von Personen und Gepäck zwischen Delle einerseits und Stationen der Jura-Simplon-Bahn, der BulleRomont-Bahn, der Regionalbahn des Traversthaies, der Thunerseebahn, der Neuenburger Jurabahn, der Bödelibahn, der Berner Oberlandbahnen, der Schweizerischen Centralbahn, der Aargauischen Südbahn (inkl. Bremgarten), der Langenthal-Huttwil-Bahn, der Emmenthalbahn, der Schweizerischen Seethalbahn, der Gotthardbahn, der Schweizerischen Südostbahn, der Schweizerischen Nordostbahn, der Bötzberghahn, der Vereinigten Schweizerbahnen und des Thuner- und Brienzersees anderseits ein direkter Tarif in Kraft.

Durch denselben werden die in den nachgenannten Tarifen enthaltenen Distanzen und Taxen für Delle, sowie die Bemerkungen, welche sich auf den Verkehr mit dieser Statimi beziehen, aufgehoben.

1. Im Tarif für den internen Verkehr J S, B R und R V T , sowie für den direkten Verkehr dieser Bahnen unter sich, vom 1. Januar 1891, und in dessen Nachtrag VI vom 1. November 1892.

2. Im Tarif Brünigbahn -- Schweizerische Bahnen, vom 1. Juli 1891.

3. Im Tarif J N -- J S, B R, R V T und V Z. vom 1. August 1891, und in dessen Nachtrag I vom 1. November 1892.

4. Im Tarif Bödelibahn, Thunerseebahn, Dampfschiffgesellschaft für den Thuner- und Brienzersee etc. -- JS, BR, R V T etc., vom 1. Juni 1893.

38

5. Im Tarif Berner Oberlandbahnen -- Schweizerische Bahnen, vom 1. Juni 1893.

6. Im Tarif J S, B R und R V T -- Centralbahn, Aargauische Südbahn und Bremgarten, vom 1. November 1891, und in dessen Nachtrag II vom 1. November 1892.

7. Im Tarif L H B -- J S, B R und R V T, vom 1. Juni 1892, jedoch nur die Distanzen und Taxen für Delle auf Seiten 5 ins 10.

8. Im Tarif E B -- J S und B R, vom 1. Dezember 1891, und in dessen Nachtrag I vom 1. November 1892.

9. Im Nachtrag I zum Tarif S T B -- J S, vom 1. April 1892, gültig ab 1. November 1892, jedoch nur die unter litt, c aufgeführten Distanzen und Taxen.

10. Im Tarif J S und B R -- GB, vom 1. Januar 1893.

11. Im Tarif S 0 B -- J S, B R und R V T, vom 1. Juni 1892, jedoch nur die Distanzen, Taxen und Bemerkungen auf den Seiten 12 und 17.

12. Im Tarif J S und B R -- N 0 B und Bötzberg, vom 1. Mai 1892, und in dessen Nachtrag I vom 1. November 1892.

13. Im Tarif J B L -- V S B, vom 1. Oktober 1886, und in dessen Nachtrag VI vom 1. November 1892.

Bern, den 1. Februar 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

59. ( 8 /94) Tarif für die Beförderung von Personen im Abonnement im internen Verkehr der Jura-Simplon Bahn (Brünigbahn nicht Inbegriffen), vom i. Juni 1891 Nachtrag IV.

Mit 1. März 1894 tritt zu obgenanntem Tarif ein Nachtrag IV in Kraft, enthaltend Bestimmungen und Taxen für Abonnementshefte für 24 einfache Fahrten zwischen zwei bestimmten Stationen im internen Verkehr der JuraSimplon-Bahn (ausschließlich der Brünigbahn), gültig während 12 Monaten; ferner Bestimmungen und Taxen für auf den Namen lautende Abonnementshefte für 60 einfache Fahrten zwischen zwei bestimmten Stationen im internen und direkten Verkehr der Bulle-Romont-Bahn, gültig während 12 Monaten.

Bern, den 1. Februar 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Bahn.

C. Transitverkehr.

6

60. ( /9*) Tarif für den deutsch-österreichischen Personen- und Gepäckverkehr, via Arlberg, vom i. Juli 4886. Kündigung.

Obiger Tarif wird hiermit gekündigt. Über dessen teilweise Neuausgabe erfolgt späterhin eine besondere Publikation.

Zürich, den 26. Januar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

39

IV, Güterverkehr, A. Schweizerischer Verkehr.

6

61. ( /94) Gütertarif N OB und VSB -- SCB und E B, vom i. Januar 1885. Berichtigung.

In dem mit 15. Oktober 1893 in Kraft getretenen Nachtrag VIII zum genannten Tarif ist auf Seite 8 die Eilguttaxe Zürich-Enge -- Sempach von 332 Cts. auf 333 Cts. richtig zu stellen.

Zürich, den 4. Februar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

62. (6/94) Tarif für die Beförderung von Gütern im internen Verkehr der Visp-Zermatt-Bahn, vom 15 Juni 1892.

Mit 1. Mai 1894, d. h. mit der Wiedereröffnung des Betriebes auf der Linie Visp-Zermatt, werden die im obgenannten Tarif enthaltenen Taxen für den Transport von Gütern m Wagenladungen von 5000 kg., oder für dieses Gewicht per Wagen zahlend, aufgehoben und durch höhere Sätze ersetzt.

Die Taxen für Leichentransporte werden von obgenanntem Zeitpunkte an ebenfalls erhöht.

Die Inkraftsetzung des neuen Tarifes wird durch eine besondere Publikation bekannt gegeben werden.

Bern, den 29. Januar 1894.

Direktion der Jura-Simplon-Balm.

Ruckvergütungen.

63. (*/9*) Aufhebung der Taxermäßigungen für Thomasschlackenmehl ab Wülflingen.

Die für Transporte von Thomasschlackenmehl ab Wülflingen nach schweizerischen Stationen gewährten Ausnahmetaxen (unsere Publikationen Nr. 298 vom Jahr 1890, Nr. 190 und 203 vom Jahr 1893) sind dahingefallen.

Zürich, den 29. Januar 1894.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

B. Verkehr mit dem Auslande.

6

64. ( /94) Gütertarif Dette-transit -- Central- und Westschweiz, vom i. August 1891. Ergänzung.

Dieauf Seite 6 des Nachtrages I zum obgenannten Tarif enthaltenen Ausnahmetaxen für sterilisierte Milch ab Konolfingen-Stalden nach Delle40

transit sind mit sofortiger Gültigkeit auch anwendbar für bezügliche Sendungen mit Bestimmung nach den über Paris hinausgelegenen französischen Stationen.

Sern, den 5. Februar 1894.

Direktion der Jnra-SimpIon-Bahn.

65. ( 6 /94) Änderungen und Ergänzungen des Tarifs für Kohlen etc. im norddeutsch-schweizerischen Verkehr.

Auf 20. Februar 1894 treten folgende Schnittsätze des Tarifs für Kohlen etc. im norddeutsch-schweizerischen Güterverkehr, vom 1. Dezember 1888, in Kraft: Schnittpunkt.

Franken für 1000 kg.

Von

Caternberg 6. 79 Dahlhausen Ruhr (Zeche Charlotte) 6. 54 Dahlhausen Ruhr (übrige Zechen) 6. 66 Essen B. M. (Zeche Hagenbeck) 6. 54 Essen B. M. (übrige Zechen) 6. 54 Riemke (Zechen Constantin der Große und Hannibal) . .

6. 79 Riemke (übrige Zechen) 6. 91 Bredenscheid . . . , 6. 54 Schee 6. 30 Sprockhövel 6. 42 Bei den Stationen der Gotthardbahn finden für Caternberg die für BergeBorbeck bestehenden Frachtsätze Anwendung.

Die übrigen Schnittsätze für Dahlhausen (Ruhr), Essen B. M., Kiemke, Bredenscheid, Schee und Sprockhövel werden hierdurch aufgehoben und ersetzt.

Zürich, den 30. Januar 1894.

Namens der Verbandsverwaltungen: Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

66. C8/»*) Transport von Heu, Stroh etc. aus Italien nach der Schweiz.

Die in unserer Publikation sub Ziffer 653, in Nr. 40 dieses Blattes, vom 4. Oktober 1893, erwähnten provisorischen Ausnahmetaxen auf den italienischen Strecken, gültig für Heu, gewöhnliches Stroh und Fntterkräuter aus Italien nach der Schweiz, treten am 15. Mai 1894 außer Kraft. Vom 16. gleichen Monats an gelten für die genannten Artikel im direkten Verkehr mit der Schweiz wieder ausschließlich die im italienisch-schweizerischen Gütertarif vom 1. August 1888, nebst Nachträgen, enthaltenen Taxen.

iMzern, den 31. Januar 1894.

Direktion der öotthardbahn.

41

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

6

67. ( /9*) Ausnahmetarif für die Beförderung von Eisenbahnfahrzeugen (Lokomotiven und Tendern, Personen- und Güterwagen) von süddeutschen Stationen nach Suczawa, Predeal und Verciorova (für Rumänien).

Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1894 wird für die Beförderung von Eisenbahnfahrzeugen (Lokomotiven und Tendern, Personen- und Güterwagen) von süddeutschen Stationen nach Suczawa, Predeal und Verciorova (für Rumänien) ein Ausnahmetarif eingeführt. In denselben sind die badischen Stationen Heidelberg, Karlsruhe, Neuhausen und Schaff hausen aufgenommen worden.

Nähere Auskunft erteilen die obigen Stationen, durch welche auch der Ausnahmetarif zum Preis von 20 Pfennig für das Stück bezogen werden kann.

Karlsruhe, den 26. Januar 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

68. (6/94) Deutscher Levantetarif über Hamburg seewärts, vom 15. April 4893. Änderungen und Ergänzungen.

Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1894 treten einige mit Frachtermäßigungen verbundene Änderungen und Ergänzungen des deutschen Levantetarif's über Hamburg seewärts, vom 15. April 1893, in Kraft, von welchen hevorgehoben werden: Die Deklassifikation der Artikel Ammoniakalaun, Chromalaun, Kalialaun, chlorsaure Salee, Bier-, Champagner-, Mineralwasser- und Weinflaschen.

Nähere Auskunft erteilen die Verbandsstationen und die deutsche Levantelinie in Hamburg.

Karlsruhe, den 2. Februar 1894.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

69. C6/»*) Ausnahmetarif für Streu- und Futtermittel, vom 10 September 1893 im Binnen- und Reichsbahnverkehr. Erweiterung.

Die durch Bekanntmachung vom 3. Januar 1894 im Binnen- und Reichsbahn-Staatsbahnverkehr wieder eingeführte Bestimmung, wonach bei der Beförderung von Heu und Stroh zu Streu- oder Futterzwecken an Stelle eines großen Wagens zwei kleinere Wagen gestellt werden, ist vom 25. Januar 1894 ah auch im Wechsel verkehr der auf Seite 9 und 10 des Ausnahmetarifs für Streu- und Futtermittel, vom 10. September 1893, unter & 1--7, 9--11, 13--34, genannten Bahnen untereinander wieder eingeführt worden, soweit 43

nicht daselbst bezüglich einzelner Verwaltungen Beschränkungen besonders hervorgehoben sind.

Straßburg, den 29. Januar 1894.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

70. (6/9*) Kilometerzeiger für den Binnenverkehr der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Nachtrag XV. Eröffnung der Station Endorf i. Lothr. für den Personen-, Gepäck- und vollen Güterverkehr.

Die in dem Nachtrag XV zum Kilometerzeiger für den diesseitigen Binnenverkehr vorgesehene Station Bidingen, welche nach neuerer Bestimmung die Bezeichnung Endorf i. Lothr. erhalten hat, wird am 1. Februar 1894 für den Personen-, Gepäck- und vollen Güterverkehr eröffnet.

Straßburg, den 20, Januar 1894.

General dir ektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mitteilungen des Eisenbahndepartements.

1. Genehmigung von Tarifen und Transportbedingungen.

Genehmigt am 3. Februar 1894: 1. Nachtrag III zum Tarif vom 8. August 1891 für die direkte Beförderung von Personen und Gepäck im Verkehr zwischen der Schweizerischen Südostbahn einerseits und der Schweizerischen Nordostbahn, sowie der Bötzbergbahn anderseits.

2. Ergänzungen und Änderungen des Ausnahmetarifs für Kohlen im norddeutsch-schweizerischen Güterverkehr, vom 1. Dezember 1888, betreffend die Schnittsätze für die Stationen Caternberg, Dahlhausen-Ruhr (Zeche Charlotte), Dahlhausen-Ruhr (übrige Zechen), Essen B. M. (Zeche Hagenbeck), Essen B. M. (übrige Zechen), Eiemke (Zechen Constantin der Große und Hannibal), Riemke (übrige Zechen), Bredenscheid, Schee und Sprockhövel.

3. Anhang zum Ausnahmetarif vom 1. Dezember 1893 für die Beförderung in gewöhnlicher Fracht von Getreide, Hülsenfrüchten, Mahlprodukten aus Getreide und Hülsenfrüchten, Malz, sowie von Ölsaaten etc., Teil III, Heft l, des österreichisch-ungarisch-französischen Eisenbahnverbandes, enthaltend Kursdifferenzen und Bestimmungen über deren Anwendung.

Genehmigt am 5. Februar 1894: l, Nachtrag VIII zum Heft U G, Teil II, Tariftabellen für den südwestdeutsch-schweizerischen Güterverkehr, enthaltend Taxen für den direkten Verkehr zwischen Prankfurt a./M., Frankfurt a./M.-Sachsenhausen, Gustavsburg, Kastei, Ludwigshafen a./ßh., Mainz Centralbahnhof, Mannheim badische Staatsbahn und Mannheim-Neckarvorstadt einerseits und den Stationen der Schweizerischen Nordostbahn (einschließlich der Bötzbergbahn) und der Tößthalbahn anderseits, vom 1. August 1887.

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2. Nachtrag II zum Transittarif für die Beförderung von Getreide, roher Baumwolle, Fellen und Häuten (rohen, gesalzenen oder getrockneten, nicht aber gegerbten), Schmalz (Schweinefett), Talg, Thran, Häringen, Gambir, Katechu, Farbholzextrakt und Reis, sofern die Sendungen von einem belgischen oder holländischen Hafen zu Schiff nach Mannheim, Ludwigshafen a./ßh., Frankfurt a./M., Frankfurt a./M.-Sachsenhaasen, Kastei, Mainz oder Gustavsburg und von da nach den Stationen der Schweizerisehen Nordosthahn (einschließlich der Bötzbergbahn), der Vereinigten Schweizerbahnen (einschließlich der Toggenburgerbahn nnd der Wald-Rüti-Bahn) nnd der Tößthalbahn transportiert werden, vom 1. März 1887, südwestdeutsch-schweizerischer Eisenhahnverband, enthaltend neue Frachtsätze und Änderungen von Stationsnamen.

2. Sonstige Mitteilungen.

1. Das schweizerische Post- und Eisenbahndepartement, Eisenbahnabteilung, hat sich mit der von der Schweizerischen Nordostbahn beantragten Änderung des Stationsnamens ,,Münsterlingen" in ,,Münsterlingen-Scherzingen" einverstanden erklärt, in der Meinung, daß die Aufschrift auf dem Stationsgebäude sofort, die Stationsbezeichnung in den Fahrplänen auf 1. Juni 1894 und in den Tarifen etc. hei Anlaß der Ausgabe eines Nachtrages oder der Neuausgabe derselben abgeändert werde.

2. Der schweizerische Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. Februar 1894 rücksichtlich der Regelung der Frage des Bezuges einer Entschädigung für die Abgabe und Ausfertigung der Annahmescheine (§ 62 des neuen Transportreglementes vom 1. Januar 1894) folgenden Beschluß gefaßt: 1. Für die Unterzeichnung und Abstempelung der vom Versender gelieferten und ausgefüllten Annahmescheine darf eine Gebühr nicht erhoben werden.

2. Für die Lieferung von Annahmescheinen durch die Bahnverwaltung darf von dieser eine Gebühr von höchstens l Ct. pro Stück berechnet werden.

3. Für die Ausfüllung der Annahmescheine durch die Güterexpedition und die Lieferung des Formulars durch dieselbe darf eine Gebühr von höchstens 5 Cts. erhoben werden.

4. Diese Ergänzungen des allgemeinen Réglementes und Tarifes für den Bezug der Nebengebiihren treten nach vorgängiger 14tiigiger Publikation durch die Präsidialverwaltung in Kraft und sind in den nächsten Nachtrag zum genannten Tarif aufzunehmen.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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06

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07.02.1894

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185-188

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