# S T #

Übersicht der mutmasslichen Ausgaben während der Periode Ton 1893--Ì89Ì.

Gesundheitswesen .

. .

Förderung und Hebung der schweizerischen Kunst . .

Jahrbuch für schweizerisches Unterrichtswesen . . .

Schweizerische Landespharmakopöe Leuba und Furrer, Tabellenwerk der essbaren und giftigen Schwämme W Rosier, Géographie générale illustrée Decurtins Rätoromanische Chrestomathie Frauenkomitee in Bern, Erhebungen über die philanthropische Thätigkeit der Frauen in der Schweiz . .

Internationaler geologischer Kongress 1894 in Zürich .

Reise des Herrn Prof. Dr. Hess in die Nilländer . .

1893

1894

1895

1896

1897

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

50000 100,000 2,500 3 500

100,000 2,500 3000

100,000 2,500

100,000 2,500

100,000 2,500

3,000 3000 2000

3,000 2,000

4,000 5,000 3,000

--

7,000 3,000 1 000

2,000 1 000

1 000

1,500

1 500 5,000 4,000

6,000 4,000

6,000 4,000

113,500

112,500

A. Humbert, Histoire documentaire des dix premières années de la République neuchâteloise Neue Subventionen .

Unvorhergesehenes

2,000

4,000

Total

178,000

127,000

116,000

co -j

00

374

Wie aus vorhergehender Tabelle ersichtlich, rührt die grosse Steigerung der Ausgaben dieser Eubrik, vom Jahr 1889 an, her von der Auftragung des neuen Kredites für Hebung und Förderung der schweizerischen Kunst und der zwei Kredite für die Schulausstellung in Paris (1889) und für die eidgenössische Bundesfeier (1891), sowie eines ausserordentlichen Kredites von Fr. 160,000 im Jahr 1891 für Erwerbung von Glasgemälden an der Auktion Vincent in Konstanz. Während der 5jährigen Periode 1893--1897 gehen die Ausgaben auf der Rubrik jedoch annähernd wieder auf die Ziffer des Jahres 1888 zurtick, wobei aber zu bemerken ist, dass die zwei Kreditposten für Gesundheitswesen und für 'Erhaltung schweizerischer Altertümer unter andern Rubriken Aufnahme finden.

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375

.A-bteilting Bauwesen.

a. Sektion l, Oberbauinspektorat.

Bemerkungen zum mutmasslichen fünfjährigen Budget.

Ad I. Besoldungen, II. Bureaukosten, III. Reisekosten und Expertisen.

Die successive Vermehrung dieser Posten gegenüber dem Jahre 1893 rührt einerseits davon her, dass infolge stetigen Anwachsens der Subventionsbewilligungen für Flusskorrektionen, Wildbaohverbauungen und Strassen, dann der Besorgung der Aufsicht für den Unterhalt dieser Werke eine etwelche Vermehrung des technischen Personals des Oberbauinspektorates vorgesehen werden muss, anderseits auch davon, dass die Besoldungen der einzelnen Beamten ihren Dienstjahren gemäss aufgebessert, und endlich noch davon, 'd.ass auch für Bureaukosten, resp. Übersetzungen, Reisekosten etc., demgemäss bedeutendere Beträge aufgenommen worden sind.

Im Falle die eidgenössischen Räte die Aufnahme einer Statistik der schweizerischen Wasserkräfte beschliessen, würde dieser Posten für einige Jahre eine weitere Vermehrung von ca. Fr. 31,000 erleiden.

Ad IV. Beiträge an Kantone für öffentliche

Werke.

Auf der nachfolgenden Tabelle sind die Anzahlungen für die einzelnen Jahre ersichtlich. Es lässt sich daraus entnehmen, dass auf das J.ahr 1895 die Subventionsbeträge für eine bedeutende Anzahl von Flusskorrektionen und Wildbachverbauungen ausbezahlt sein werden. Die Kostenvoranschlagssumme für dieselben belauft sich auf Fr. 10,682,913 mit jährlichen Zahlungen von Fr. 523,400, hingegen kommen folgende neue Subventionsgesuche hinzu, welche teils schon vorliegen, teils in allernächster Zeit angemeldet werden sollen.

376

a. Flusskorrektionen und Verdauungen.

Kauton Waadt.

1. S a n i e r u n g der S ü m p f e der O r b e - E b e n e .

Jährl. Maximum

Devis Fr. 1,500,000, Subvention 40 % = Fr. 600,000 Fr. 100,000 6 Jahre Bauzeit, erste Anzahlung 1896.

2. R h o n e - K o r r e k t i o n z w i s c h e n K a n t o n s grenze Wallis und Leman-See.

Devis Fr. 600,000, Subvention 40 % = Fr. 240,000 6 Jahre Bauzeit, erste Anzahlung 1895.

,,

40,000

,,

20,000

,,

50,000

,,

40,000

3.Verbauung der G r y o n n e .

Devis Fr. 200,000, Subvention 50 °/o = Fr. 100,000 5 Jahre Bauzeit, erste Anzahlung 1895.

Kanton Bern.

4. V e r b a u u n g und K o r r e k t i o n des H o r n b a c h e s und der Grünen.

Devis Fr. 700,000, Subvention 50 und 40 °/o = Fr. 315,000 10 Jahre Bauzeit, erste Anzahlung 1895.

5. S c h l e u s e im a l t e n Z i h l b e t t bei N i d a u .

Devis Fr. 160,000, Subvention 50 °/o = Fr. 80,000 2 Jahre Bauzeit, erste Anzahlung 1895.

Kanton Schwyz.

6.Verbauung des Rüfibaches bei R e i c h e n burg.

Devis Fr. 250,000, Subvention 50 % = Fr. 125,000 ,, 25,000 5 Jahre Bauzeit, erste Anzahlung 1895.

Übertrag Fr. 275,000

377

Jährl. Maximum.

Übertrag Fr. 275,000 Kanton Freiburg.

7. K o r r e k t i o n und V e r b a u u n g der Trême.

Devis Fr. 500,000, Subvention 50 und 40 °/o = Fr. 220,000 10 Jahre Bauzeit, erste Anzahlung 1895.

,,

30,000

,,

30,000

Kanton St. Gallen.

8. Verbauung des Trübbaches.

Devis Fr. 360,000, Subvention 50 °/o = Fr. 180,000 6 Jahre Bauzeit, erste Anzahlung 1895.

Pro memoria.

Tieferlegung der Hochwasserstände des Bodensees, inklusive Rheinregulierung bei Schaffhausen und eventuell bis über Diessenhofen hinauf.

Znsammen Fr. 335,000 Relkapitulation.

Fr.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

1. Anzahlung im Jahre.

Sanierung der Sümpfe der Orbe . . . 100,000 1896 Rhone-Korrektion (Waadt) 40,000 1895 Verbauung der Gryonne 20,000 1895 Verbauung und.Korrektion des Hornbaches und der GrUnen 50,000 1895 Schleuse im alten Zihlbett bei Nidau . . 40,000 1895 Verbauung des Rüfibaches bei Reichenburg 25,000 1895 Korrektion und Verbauung der Trême .

30,000 1895 Verbauung des Trübbaches 30,000 1895 Total Fr. 235,000 1895 ,, 335,000 1896 ,, 335,000 1897 und so weiter.

378

6. Strassen.

1. Strasse ü b e r den S c h a l l e n b e r g .

Jährl. Maximum. 1. Anzahlung im Jahre.

Devis Fr. 200,000, Subvention 40 °/o = Fr. 80,000 Fr.

27,000

1895

,,

25,000

1895

,,

50,000

1895

2. S t r a s s e M a r b a c h - W i g g e n .

Devis Fr. 184,000, Subvention 40 °/o = Fr. 73,600 3. S t r a s s e über den G r ü n e n b e r g .

Devis Fr. 500,000, Subvention 40 °/o = Fr. 200,000 1895 1896 1897

Fr. 102,000 rund 100,000 ,, 102,000 ,, 100,000 ,, 102,000 ,, 100,000 und so weiter.

Der Posten von Fr. 500,000 für S c h u t z b a u t e n an Wildw a s s e r n im H o c h g e b i r g e muss beibehalten werden, indem die bisher bewilligten und die Jahr für Jahr neu hinzukommenden Subventionen die Ausbezahlung eines solchen erfordern.

Im Geschäftsberichte von 1892 wurde angegeben, dass die durch Bundesratsbeschluss zugesicherten und noch nicht ausbezahlten Subventionen eine Summe von Fr. 2,975,915. 14 erreichen, so dass, abgesehen von neuen Bewilligungen, zu deren Abzahlungen noch 6 Jahre mit Fr. 500,000 erforderlich wären. Wenn schon zugegeben werden muss, dass viele Bauten, besonders die Wildbachverbauungen, sich auf eine grössere Reihe von Jahren verteilen, als die hier bemerkten, so ist doch der Zuwachs durch neue bewilligte Subventionen viel bedeutender, nämlich ca. 40 % von Fr. 1,000,000 bis Fr. 1,200,000, also Fr. 400,000 bis Fr. 500,000, somit ist es durchaus notwendig, den Posten von Fr. 500,000 beizubehalten.

Ad V. Entschädigung an Kantone (Alpenstrassen).

Diese durch die Bundesverfassung festgesetzten Beträge bleiben unverändert.

319

Ad VI. Entschädigung an das Linthunternehmen und VII. Hydrometrie.

Ersterer Betvag bleibt unverändert. Für die Hydrometrie wurde eine Vermehrung pro Jahr von Fr. 200 angenommen, infolge steigender Zunahme der Pegelstationen.

Die bedeutende Vermehrung der Ausgaben gegenüber 1893 ist zum grössten Teile durch die nunmehrige beschlossene Ausführung der Rheinregulierung von der Illmündung bis zum Bodensee und der damit in Verbindung stehenden Erstellung des unterrheinthalischen Binnengewässerkanales bedingt, sonst würde -- ganz ausserordentliche Hochwasser ausgenommen -- eine Verminderung der auszubezahlenden Subventionsbeträge eintreten.

Eine gewisse nicht zu vermeidende Steigerung der Beträge erfolgt in den Posten für P e r s o n a l , B u r e a u k o s t e n , R e i s e e n t s c h ä d i g u n g e n etc. des Oberbauinspektorates infolge stetigen Anwachsens der von demselben zu besorgenden Geschäfte.

Auf der Zusammenstellung befindet sich die approximative Aufstellung über die in den nächsten 5 Jahren vorauszusehenden Fluktuationen unter Anlehnung an die Hauptrubriken der bereits ausgearbeiteten Übersicht des Finanzdepartements betreffend die Einnahmen und Ausgaben des Bundes, für den Zeitraum von 1888 bis 1892.

Was nun etwelche Vorschläge zur Verminderung der Ausgaben, bezw. zur Herstellung des finanziellen Gleichgewichtes anbelangt, so können beim Oberbauinspektorate solche nicht gemacht werden, indem gegenwärtig die Arbeiten an den verschiedenen Flusskorrektionen und Wildbachverbauungen in den meisten Kantonen nur so gefördert werden, als es ein rationeller Baubetrieb durchaus erfordert, und wovon ohne Schaden und, daherige Mehrkosten nicht abgegangen werden kann.

Ersparnisse bezüglich Personal kann man ebenfalls hier nicht vornehmen, da letzteres zur Besorgung der laufenden Geschäfte eher zu schwach bemessen ist.

380

Departement des Innern, Abteilung Bauwesen.

a. Oberbauinspektorat.

Gegenstand..

Budget 1893

Budget 189e

1895

1896

1897

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

I. Besoldungen

42,800

48,400

53,500

55,500

55,500

II Bureaukosten

9,300

8,400

7 900

7 900

7 900

12,000

15,000

16,000

16,000

16,000

64,100

71,800

77,400

79,400

79,400

II I.

Reisekosten

. .°

Zusammen I, II und III

r J. Beiträge

an Kantone für öffentliche

Werke : 1. Flusskorrektionen und Verbauungen.

Nr.

. . .

1 Juragewässerkorrektion: an Bern

43,000;

30,000

Juragewässerkorrektion : an Freiburg, Waadt und Neuenburg

3,500

10,000

Übertrag

46,500

40,000

~

--

--

' "

--

Budget 1893

Gegen, stau. ci.

Nr.

Übertrag 1 Juragewässerkorrektion: an SolothurnFr.360,000 (noch unentschieden, ob dieser Betrag zur Auszahlung gelangen wird oder nicht) 2 Aarekorrektion von Böttstein bis zum Ehein 3 Gewässerkorrektionen im Kanton Zürich .

Gewässerkorrektionen im Kanton Zürich.

Nachsubvention 4 Gewässerkorrektionen im Kanton Thurgau Gewässerkorrektionen im Kanton Thurgau.

Nachsubvention 5 Korrektion des Hinterrheins im Domleschg 6 Korrektion der Veveyse. Nachsubvention .

7 Tessinkorrektion 8 Verbauung der Nolla 9 Emmekorrektion (obere) 10 Verbauung ''der Lorze 11 Rhonekorrektion im Kanton Wallis. Zweite Nachsubvention 12 Rhonekorrektion im Kanton Waadt. Zweite Nachsubvention Übertrag

Budget 1894

Fr.

46,500

Fr.

40,000

65,000 186,000

65,000 186,000

54,200

90,000

36,000 30,000 150,000 20,000 55,000 20,000

36,000 20,000 150,000 20,000 55,000 20,000

100,000

100,000

50,000

40,000

812,700

822,000

1895

1896

1897

Fr.

Fr.

Fr.

108,000

108,000

108,000

90,000 36,000

90,000 23,800

90,000

150,000

150,000

150,000

55,000 20,000

55,000 6,000

22,300

459,000

432,800

370,300

co oo

Cd

Budget 1893

Gegenstand.

Nr.

13 14 15 16 17 18

19 20 21 22 23 24 25

Übertrag Tieferlegung d e s Merjelensees . . . .

Eegulierung der Abflussverhältnisse des Zürichsees Sanierung der Sümpfe der Orbe . . . .

Rheinkorrektion im Kanton St. Gallen. Zweite Nachsubvention Korrektion der Engstligen bei Frutigen Verbauung des Dorfbaches von Niederurnen Verbauung des Dorfbaches von Niederurnen.

Nachsubvention Verbauung des Dorfbaches von Niederurnen.

Zweite Nachsubvention Verbauung des Eybaches bei Lungern .

Verbauung des Dorfbaches von Eilten .

Binnengewässerkorrektion im BefcirkWerdenberg. Nachsubvention Korrektion der Scheuss Korrektion der Broye Verbauung der Guppenruns bei Schwanden Übertrag

Budget 1894

1895

1896

1897 Fr.

370,300

Fr.

812,700 37,500

Fr.

822,000 37,500

Fr.

459,000

Fr.

432,800

30,000 35,000

35,000

35,000

19,000

136,000 7,000 30,000

136,000

136,000

136,000

(33,750)

33,750

(13,250) 30,000 30,000

13,250 30,000 30,000

31,500 36,500 100,000 42,000 30,000

28,900 100 000 42 000 30,000

100,000 42,000 30,000

100,000 42,000 15,000

100,000 42,0001

1,388,200 1,338,400

802,000

744,800

648,300

136,000

--

-- --

Nota. Die eingeklammerten Beträge wurden bewilligt durch Nachtragskredite und sind im Total nicht Inbegriffen.

00 te

I^MM

Budget 1893

<3-egen.stan.cl.

Nr.

26 27 28 29 30 31 32 33 34

Übertrag Aavekorrektion zwischen Interlaken und dem Thunersee Maggiakorrektion Hochwasserdamm an der Thur und Binnenkanal, Gemeinden Üsslingen, Altikon und Thalheim . . . .

Verbauung und Korrektion des Lombaches und Zuflüsse bei Unterseen Verbaunng und Korrektion des Bärschnerbaches und seiner obern Zuflüsse . .

Verbauung und Korrektion der Gürbe bis Belp Verbauung der Wildbäche von Beckenried.

Nachsubvention . . .

. . . .

Verbauung und Korrektion des Flon bei Lausanne Verbauung und Korrektion des Schonbaches und der Ilfis (Luzern) Verbauung und Korrektion des Schonbaches Übertrag

Budget 1894

Fr.

Fr.

1,388,200 1,338,400 51,100 80,000

51,100 80,000

1895

1896

1897

Fr.

802,000

Fr.

744,800

Fr.

648,300

51,100 50,000

50,000

30,000

36,000

36,000

34,000

35,000

35,000

50,000

50,000

35,000

35,000

35,000

45,000

45,000

6,500

. 50,000

50,000

30,000

25,000

50,000

50,000

50,000

50,000

(82,000)

82,000

82,000

82,000

82,000

(40,000)

40,000

40,000

40,000

40,000 '

(30,000)

1,599,300 1,801,500 1,227,600 1,087,800

969,300

Nota. Die eingeklammerten Beträge wurden bewilligt durch Nachtragskredite und sind im Total nicht Inbegriffen.

Gregreustaiid.

Nr.

35 36 37 38 39

Übertrag .Rheinregulierung von der Illmündung bis zum Bodensee Binnengewässerkanal im Unter-Rheinthale .

Korrektion des Sisselnbaches In Aussicht stehende Subventionierungen, laut Bericht Schutzbauten an Wildwassern im Hochgebirge (bewilligte Beiträge) Total I

Budget 1893

Budget 1894

1895

1896

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1,599,300 1,801,500 1,227,600 1,087,800

577,200 450,000 --

1897 Fr.

969,300

600,000 450,000 35,200

600,000 450,000 35,200

600,000 450,000 35,200

235,200

335,000

335,000

500,000 500,000 500,000 500,000 500,000 2,099,300 3,328,700 3,048,000 3,008,000 2,889,500

II. Strassenbauten.

i o

3 4 5

Grimselstrasse Klausenstrasse . . .

Klausenstrasse ; ferner für Uri speciell . .

Centovallistrasse In Aussicht stehende Subventionierungen, laut Bericht .·.

Total II

Gesamttotal IV

180,000 306,000 25,000 (71,000)

180,000 306,000 25,000 71,000

180,000 306,000 25,000 71,000

180,000 306,000 25,000 71,000

97,000 306 000 25,000

100,000 100,000 100 000 682,000 582,000 511,000 682,000 528,000 2,610,300 3,910,700 3,730,000 3,690,000 3,417,500

Nota. Die eingeklammerten Beträge wurden bewilligt durch Nacbtragskredite und sind im Total nicht Inbegriffen.

Greg-enstancl.

Budget 1893

Budget 1894

1895

1896

1897

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Y. Entschädigung an Kantone für den Unterhalt der internationalen Alpenstrassen . . .

. . .

530,000

530,000

530,000

530,000

530,000

Tl. Entschädigung an das Linthunternehmeu

15,143

15,143

15,143

15,143

15,143

11,200

12,700

12,900

13,100

13,300

26,343

27,843

28,000 rund

28,200 rund

28,400 rund

VII. Hydrometrie .

Zusammen VI und VII

co

Zusammen Stellung'.

Greg^enstand.

I. Besoldungen, II. Bureaukosten, und III. Reisekosten und Expertisen .

00 O)

Budget 1893

Budget 1894

1895

1896

1897

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

64,100

71,800

77,400

79,400

79,400

IV. Beiträge an Kantone für öffentliche Werke . . 2 610 300 3 910 700 3 730,000 3,690,000 3,417,500 V. Entschädigung an Kantone für den Unterhalt der internationalen Alpenstrassen

530,000

530,000

530,000

530,000

530,000

VI. Entschädigung an das Linthunternehmen, und VII. Hydrometrie . .

26,343

27,843

28,000 rund

28,200 rund

28,400 rund

Zusammen 3,230,743 4,540,343 4,365,400 4,327,600 4,055,300

387 b. Direktion der eidg. Bauten.

Die Ansätze für Besoldungen, Bureaukosten, Reisekosten und Expertisen werden sich gleich bleiben, sofern die Besoldungen eines Teiles des technischen Aushtilfspersonals, wie bisher, aus den Krediten für Hochbauten und Strassen- und Wasserbauten bestritten werden können.

Die Ausgaben ftlr den ordentlichen Unterhalt der eidg. Gebäude steigen im Verhältnisse der im Laufe der Jahre zu erstellenden und successive in das Stadium des Unterhaltes übergehenden Bauten.

Bei der Rubrik ,,IVb, Umbau- und Erweiterungsarbeiten ", sind pro 1893 Fr. 130,000 in das Budget aufgenommen, während pro 1894 Fr. 397,740 eingestellt sind. FUr die Jahre 1895--1897 figurieren jeweilen nur Fr. 130,000. Es soll damit nicht gesagt sein, dass dieser Ansatz massgebend sei, da es unmöglich ist, zum vorneherein bestimmen zu können, an welchen Gebäuden durch verschiedene, gar nicht vorauszusehende Verhältnisse Umbauten oder Vergrösserungen oder sonstige Änderungen notwendig werden.

Betreifend die Rubrik ,, Neubauten " verweisen wir der Kürze halber auf die diesem Berichte beigegebene Tabelle über die bewilligten und vorgesehenen ausserordentlichen Bauausgaben, welche detaillierte Angaben enthält.

FUr bauliche Arbeiten in gemieteten Gebäuden ist nur ein minimer Betrag, der keinen wesentlichen Schwankungen unterworfen ist, vorgesehen.

Es ist anzunehmen, dass die für Strassen- und Wasserbauten in Aussicht genommenen, annähernd gleich grossen Beträge, mit Ausnahme desjenigen für das Jahr 1893, für das bereits Nachtragskredite von Fr. 77,630. 68 bewilligt worden sind, ausreichen werden.

Die Rubrik ,, Gebäudeassekuranz " erleidet selbstverständlich infolge der zu erstellenden, resp. neu zu versichernden Bauten ein stetiges, wenn auch nicht wesentliches Anwachsen.

Nachdem nun das neue Bundesrathaus und das Telegraphengebäude bezogen und grösstenteils möbliert sind, wird für die Jahre 1894--1897 ein Kredit von Fr. 30,000 für Mobiliaranschaffung und Unterhalt ausreichen.

Für ,,Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der eidg. Centralverwaltung" tritt eine Erhöhung des Kredites ein, infolge Abschlusses neuer Mieten und vorliegender Begehren um weitere Lokalbeschaffungen.

388

Mit der Vollendung des Centralkleidermagazins auf dem Beundenfeld bei Bern fällt die Miete für die Lokale in der alten Blindenanstalt dahin, so dass für Mietzinse für die Centralverwaltung ein Kredit von Fr. 40,000 genügen wird.

Vorschläge zur Verminderung der Ausgaben, beziehungsweise zur Herstellung des finanziellen Gleichgewichts, sind wir nicht zu machen in der Lage, da die meisten Ausgaben sich jeweilen auf Begehren des Militär-, Zoll- und Postdepartements stützen.

b. Direktion der eidg. Bauten.

B neiget -Rubriken.

I Besoldungen II Bureankosten

III IVa b g (1 V YI TU

VIII IX

1893 Fr.

60,400 6,000 9,000

1894 Fr.

60 400 6 000 9,000

1895 Fr.

60 400 6 000 9,000

1896 Fr.

60 400 6,000 9,000

1897 Fr.

60,400 6,000 9,000

Reisekosten und Expertisen .

Ordentlicher Unterhalt der 130,000 eidg. Gebäude 100,000 122,000 122,000 122,000 Umbau- und Erweiterungs130,000 130,000 130,000 arbeiten 397,740 130,000 1,000,000 1,631,660 4,032,000 3,550,000 2,664,000 Neubauten Bauliche Arbeiten in gemie7,800 2,000 2,000 2,000 teten Gebäuden r . . . .

2,000 60,000 64,800 72,500 60,000 Strassen- und Wasserbauten .

60,000 32,000 Gebäude-Assekuranz . . . .

27,000 30,000 32,000 30,000 Mobiliaranschaffung u. Unter30,000 80,000 30,000 30,000 30,000 halt Hansdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden 140,000 140,000 138,650 135,350 140,000 der eidg. Centralverwaltung Mietzinse für die Centralver43,790 44,540 40,000 40,000 40,000 waltung und Terschiedenes Total 1,664,140 2,544,490 4,661,400 4,181,400 3,303,400

Nr.

Greg^enstand

390

Tableau über bewilligte und vorgesehene außerordentliche Bauansgaben von 1893 bis 1897.

1893

1894

1895

1896

1897

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

III. Hochbauten des Bundes (bewilligte und vorgesehene).

a. Ordenti. Unterhalt der eidg. Gebäude 100,000 122,000 122,000 122,000 130,000 b. Umbau- und Erweiternngsarbeiten . 130,000 397,740 130,000 130,000 130,000 c. Bauliche Arbeiten in gemieteten Ge2,000 7,800 2,000 2,000 2,000 bäuden d. Neubauten : 1 Neubauten laut Budget 1,000,000 2 400,000 150,000 Archivgebäude 3 Parlamentsgebäude 1,000,000 1,000,000 1,000,000 4 500,000 700,000 400,000 Postgebäude Lausanne 5 nZill.SInbejrillen 300,000 50,000 Neuenburg 6 600,000 600,000 250,000 Zllrich 7 350,000 300,000 Winterthur Übertrag 1,237,800

521,740 3,404,000 3,054,000 1,912,000

Nr.

1893

Gegenstand

Fr!

Übertrag 1,237,800 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Postgebäude Glarus ,, diverse Telephongebäude Genf Centralkleidermagazin in Bern Getreide- und Fourragemagazine in Bern Bauliche Arbeiten in Altdorf Zollgebäude Basel Stallungen auf dem Beundenfeld in Bern . .

Getreidemagazine bei Luzern Bauten für die administrative Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung Konstruktionswerkstätte i n Thun . . . .

Bauten für das Zolldepartement Magazine bei Zug Diverse Bauten Neubauten laut Budget-Entwurf pro 1894 .

1894

1895

1896

1897

Fr!

Fr.

Fr.

521,740 3,404,000 3,054,000 1,912,000

110,000 60,000 150,000

260,000

122,000 200,000

200,000

60,000 30,000 100,000

60,000 30,000 100,000

50,000

100,000

460,000

inüll.ffiiulezrillen

in Zill. 83 impili

60,000 40,000 100,000 204,000 150,000

1,631,660

Total 1,237,800 2,153,400 4,286,000 3,804,000 2,926,000

392

Justiz- und Polizeidepartement.

i.

Die Einnahmen dieses Departementes haben, wie sich aus der Zusammenstellung ergiebt, allerdings in den letzten Jahren abgenommen gegenüber 1888 und 1889. Es ist dies darauf zurückzuführen, dass seit 1890 der Teil der Gebühren für die Eintragungen in das Handelsregister, welcher der Bundeskasse zufällt, nicht mehr als Einnahme des Justiz- und Polizeidepartementes behandelt wird, sondern nach Massgabe des Beschlusses der Bundesversammlung vom 24. Juni 1889, anlässlich der Genehmigung der eidg. Staatsrechnung von 1888, dem Departement des Auswärtigen (Handelsabteilung), das die Kosten für den Druck des Handelsamtsblattes und damit auch für die Veröffentlichung der Handelsregistereinträge zu bestreiten hat, auf Rechnung gebracht zu werden pflegt.

Es bestehen daher seit 1890 die Einnahmen des Justiz- und Polizeidepartementes nur noch aus den gemäss Art. 156 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 der eidg. Staatskasse zukommenden Geldbussen aus Strafprozessen. Diese dürften vermutlich in Zukunft dieselben bleiben wie bisher und cirka 700 bis 1000 Franken jährlich betragen.

II.

Bezüglich der Ausgaben des Justiz- und Polizeidepartementes ist im allgemeinen zu bemerken, dass sich dieselben in den letzten drei Jahren einzig vermehrt haben infolge der Errichtung der Bundesanwaltschaft auf Grund des bezüglichen Bundesgesetzes vom 28. Juni 1889 und der Schaffung des Amtes über Schuldbetreibung und Konkurs nach Massgabe des Bundesgesetze über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889. Ohne diese neuen Abteilungen wären die Auslagen des Departementes zur Zeit ungefähr noch die gleichen wie im Jahre 1888.

393 Ein Zurückkommen auf diesen Standpunkt ist aber angesichts der neuen Verhältnisse nicht mehr möglich. Auch ist eine Verminderung der Ausgaben dieses Departementes in den nächsten Jahren nicht wohl anzunehmen, da voraussichtlich die Arbeiten betreifend die Vereinheitlichung des Straf- und Civilrechtes in der Schweiz ihren Portgang nehmen werden, womit namhafte Kosten in Verbindung stehen. Trotzdem werden die Ausgaben des Justiz- und Polizeidepartements, wie sie dermalen sind und sich in den nächsten Jahren gestalten durften, infolge des bescheidenen Rahmens, in dem sie sich halten, keinen bedeutenden Einfluss auf den eidg. Staatshaushalt ausüben.

Wenn wir auf die einzelnen Rubriken in dem Zukunftsbudget und auf die Voranschläge in demselben pro 1893--1897 näher eintreten und die letzteren mit den Ausgaben in den Jahren 1888--1892 vergleichen, so ist zu bemerken: a. K a n z l e i . Hier wurde eine kleine Erhöhung für die nächstjährigen Ausgaben angenommen mit Rücksicht auf allfällige Gehaltsverbesserungen und die vielleicht notwendig werdende Anstellung eines neuen Beamten.

b. Ähnlich verhält es sich bezüglich der B u n d e s a n w a l t s c h a f t .

Es sind bei den Ansätzen eventuelle Besoldungserhöhungen des Sekretärs und Kanzlisten vorgesehen.

· c. Die Ausgaben für J u s t i z w e s e n (Prozess- und Auslieferungskosten) etc. konnten herabgesetzt werden in der Voraussetzung, dass keine ausserordentlichen und kostspieligen Strafuntersuchungen vorkommen werden, wie diejenigen in den Jahren 1889--91 im Kanton Tessin, welche die damaligen grossen Ausgaben verursacht haben. Es dürften hier 6--9000 Franken jährlich hinreichen.

d. Bei der Rubrik S c h u l d b e t r e i b u n g und K o n k u r s musste für die Zukunft eine grössere Summe ausgesetzt werden als pro 1892, wo ein bezüglicher Posten zum ersten Mal vorgekommen, da die Kosten fUr die einzuführende Betreibungsstatistik ca. Fr. 12,000 betragen werden. Die Gehalte der Beamten und Angestellten des eidg. Betreibungsamtes werden sich auf Fr. 27,000--30,000 jährlich belaufen. Ein Betrag von Fr. 3000 ist für die Entschädigung der Mitglieder des Betreibungsrates und für Reisekosten vorgesehen.

e. Die Ausgaben für F r e m d e n p o l i z e i und H e i m a t l o s e n w e s e n erscheinen in der Zusammenstellung pro 1889--1891 besonders hoch, weil in jenen Summen auch die Besoldungen des Bnndesanwaltes und seiner Kanzleibeamten enthalten sind.

394 Diese sind nunmehr ausgeschieden. Wir glauben, da die politische Polizei jährlich bedeutendere Anforderungen an den Bund stellt, in Zukunft für die Fremdenpolizei Fr. 9--10,000, für das Heimatlosenwesen dagegen nur Fr. 2000 -- 2500 in Anschlag bringen zu sollen.

f. Für G e s e t z e n t w ü r f e etc. lässt sich, in Anbetracht der Vorarbeiten zur Unifikation des Straf- und Civilrechtes in der Schweiz und den damit zusammenhängenden Kommissionsberatungen und Druckkosten, eine Vermehrung der Ausgaben gegenüber den letzten Jahren voraussehen und setzen wir daher hier eine Summe von Fr. 30,000 aus.

g. An B e i t r ä g e n für juristische Arbeiten kann gegenüber 1891--1893 eine Abnahme der Ausgaben in Aussicht genommen werden, da die Werke über das ,,Schweizerische Bundesrecht", das ,,System und die Geschichte des schweizerischen Privatrechtes" und über die ,,Grundzüge des schweizerischen Strafrechts", welche vor allem in den Jahren 1891--93 bedeutende Ausgaben verursacht haben, nunmehr abgeschlossen sind. Es durfte b e i diesem Posten inskünftig d i e Summe v o n F r .

h. Für U n v o r h e r g e s e h e n e s , woraus auch seit 1890 die litterarischen Anschaffungen bestritten werden, ist die in den letzten Jahren diesfalls nötige Summe von Fr. 2500 beibehalten worden.

395

Militärdepartement

Einnahmen.

Pulververwaltung.

Laut Beschluß des Bundesrates wird vom Jahre 1893 an die Pulververwaltung wie die vier Regieanstalten (Pferderegieanstalt, Waffenfabrik, Munitionsfabrik und Konstruktionswerkstätte) behandelt und es wird somit in die Budgets pro 1894--1897 nur der Keinertrag des Pulverregals eingesetzt.

Halbe Militärpflichtersatzsteuer.

Die in Rechnung gebrachte Summe von Fr. 1,400,000 entsprich dem mittlern Durchschnitte der letzten 3 Jahre. Die letzten 4 Jahre zeigten steigende Tendenz; gleichwohl haben wir bis 1897 keinen höhern Betrag angenommen, da die Durchführung des Unterrichts des bewaffneten Landsturms die Einnahmen aus der Militärpflichtersatzsteuer möglicherweise vermindern kann.

Topographisches Bureau.

Die Verminderung der Einnahmen um Fr. 13,500 vom Jahre 1895 an rührt hauptsächlich von dem Erlöschen der kantonalen Beiträge an den Siegfriedatlas her. Auch für die Bodenseekarte, die von den Uferstaaten subventioniert war, werden pro 1894 und 1895 nur noch kleine Beträge eingehen.

' Die übrigen Posten geben zu keinen Bemerkungen Anlaß.

396

Eine bedeutende einmalige Erhöhung der Einnahmen könnte herbeigeführt werden durch den Verkauf aller Gewehre, die vor dem Jahre 1881 erstellt wurden, und auch eines Teils der Gewehre Mod. 1881. Sobald das Gesetz über die Instruktion des bewaffneten Landsturms erlassen sein wird, wird diese Frage des Verkaufs alter Gewehre in Erwägung gezogen werden können.

-A. usgaben.

Die außerordentliche Vermehrung der Ausgaben des Militärdepartements im Läufe der letzten Jahre beruht auf folgenden Zahlen :

I. Beschaffung des neuen Infanteriegewehres.

Die Einführung des neuen Infanteriegewehres wurde von den eidgenössischen Räten durch Bundesbeschluß vom 26. Juni 1889 beschlossen. In den Beschlüssen vom 16. und 20. * Dezember 1889 (* Budget pro 1890) wurde die Erstellung von 150,000 Stück vorgesehen und die daherigen Kosten auf Fr. 13,050,000 angesetzt.

Mittelst Bundesbeschluß vom 22. Dezember 1892 wurde die Zahl der zu beschaffenden Gewehre auf 175,000 StUck erhöht und dafür eine Gesamtausgabensumme von Fr. 15,225,000 in Aussicht genommen. Es stellte sich jedoch schon im ersten Jahre der Fabrikation heraus, daß die Erstellungskosten sich wesentlich höher belaufen werden und die Schlußabrechnung, welche auf Ende 1893 vorgenommen worden ist, hat ergeben, daß in der That die Gesamtkosten sich auf Fr. 16,455,200. 80 belaufen. In dieser Summe sind die sämtlichen allgemeinen Kosten (Versuche, Kommissionen, Expertisen, Gratifikationen an die Erfinder und an die Experten u. s. w.), ebenso die Büchsenmacherkisten Inbegriffen. Dazu kommt noch die Abschreibung derjenigen Maschinen, die infolge des Abschlusses der Massenfabrikation nicht mehr verwendet werden, mit ,, 453,605. 51 Gesamtkosten der 175,000 Gewehre Mod. 1889

Fr. 16,908,806. 31

(nicht Inbegriffen die Kosten der für die Fabrikation nötig gewordenen Erweiterungsbauten).

397

II. Kontingentsmunition für das neue Infanteriegewehr.

Mittelst Bundesbeschluß vom 16. Dezember 1889 wurde die"Kontingentsmunition für das Infanteriegewehr Modell 1889 auf 300 Patronen per Gewehr festgestellt. Durch Bundesbeschluß vom 29. Januar 1892 betreffend die Kriegsbereitschaft der schweizerischen Armee ist die Kontingentsmunition für die erste Serie von 150,000 Gewehren auf 500 Stück erhöht worden. Daraus ergab sich ein Bedarf von 150,000 X 500 = 75,000,000 Patronen 25,000 X 300 = 7,500,000 ,, 82,500,000 Patronen Von diesen 82,500,000 Patronen wurden erstellt: 1892: 45,000,000 à 10 Cts Fr. 4,500,000 1893: 22,500,000 à 10 ,, ,, 2,250,000 Fr. 6,750,000 und es sind in den Jahren 1894 und 1895 noch zu erstellen 15,000,000 Stück (1894 7,500,000 à 10 Cts.

und 1895 7,500,000 à 9 Cts.)

Gesamtkosten der Kontingentsmunition der 175,000 Gewehre Modell 1889

,, 1,425,000 Fr. 8,175,000

III. Vermehrung der Kontingentsbestände der Artilleriemunition.

Durch Bundesbeschluß vom 29. Januar 1892 betreffend die Kriegsbereitschaft der Armee wurden die Kontingentsbestände der Artilleriemunition für die FeFdgeschtltze von 400 auf 500 Schuß per Geschütz und für die Positions- und Gebirgsgeschütze von 200 auf 400 Schuß per Geschütz erhöht. Die daherigen Kosten belaufen sien auf die Gesamtsumme von Fr. 1,500,000. Hiervon wurden verausgabt 1893 Fr. 750,000, und es bleibt noch für 1894 eine Ausgabe von Fr. 750,000.

IV, Einführung des Weisspulvers für die Artillerie, Für die Einführung des rauchschwachen Pulvers bei der Artillerie wurde von den eidgenössischen Räten durch Beschluß vom 24. Juni 1892 eine Gesamtsumme von Fr. 2,090,421 bewilligt. Bis Ende 1893 wurde hiervon verausgabt Fr. 1,045,210, und es bleibt noch eine daherige Ausgabe von Fr. 1,045,210.

398

Im Kriegsmaterialbndget pro 1894 wurde fUr die zweite Hälfte des Bedarfs ein Betrag von Fr. 1,045,210 eingestellt, welcher von Ihnen auf Fr. 1,050,000 aufgerundet wurde.

V. Landesbefestigung.

a. Gotthardbefestigung.

Bis zum 1. Januar 1892 haben die eidgenössischen Räte für die Befestigungsbauten am Gotthard im ganzen einen Kredit von Fr. 9,020,000 bewilligt. Hierzu bewilligten Sie in der Junisession 1892 ,, 150,000 als ersten Kredit für die zu Fr. 264,000 devisierte Flankiergalerie bei Stueï, und unterm 23. Dezember 1892 bewilligten Sie zur Vollendung der Werke einen Gesamtkredit von ,, 2,217,000 Gesamtkredit für die Befestigungswerke am Gotthard Fr. 11,387,000 Von diesem Kredit sind bis Ende 1893 zur Ausgabe gelangt ,, 10,748,000 und es bleiben noch für 1894

Fr.

639,000

Hierbei ist zu bemerken, daß das Budget filr 1894 für die Sicherung des Gotthard nur Fr. 300,000 vorsiebt, weil bei Aufstellung desselben angenommen wurde, daß von dem Kredit von Fr. 1,800,000 des Jahres 1893 Fr. 1,500,000 ausgegeben werden würden. In Wirklichkeit wurden aber im Jahre 1893 nur Fr. 1,161,000 verausgabt, so daß auf 1894 nicht nur Fr. 300,000, sondern Franken 639,000 übertragen werden müssen.

· b. Befestigungen von St. Maurice.

Die von den eidgenössischen Räten fUr die Befestigungen von St. Maurice bewilligten Kredite betragen, die Kosten für die Landerwerbungen Inbegriffen Fr. 2,350,000 Von dieser Summe wurden bis 31. Dezember 1893 verausgabt ,, 1,769,200 bleibt noch ein Kredit von

Fr.

580,800

399

Der Voranschlag für 1894 sieht für die Arbeiten in St. Maurice nur Fr. 500,000 vor, weil eine entsprechend größere Inanspruchnahme des Kredites vom Jahre 1893 vorausgesetzt worden war.

Die Kreditrestanz von Fr. 80,800 wurde durch die eidgenössischen Räte durch Beschluß vom 13. April 1894 auf das Jahr 1894 übertragen.

c. Verwaltung und Bewachung der Gotthardbefestigungen.

Die Kosten der Verwaltung und Bewachung der Gotthardbefestigungen sind bis Ende 1892 aus dem Baubudget bestritten worden. Erst vom 1. Januar 1893 an wurde dafür ein besonderer Kredit ausgeschieden. Im Jahre 1893 betrugen die daherigen Kosten für die Verwaltung und Bewachung Fr. 148,930 für bauliche Installationen ,, 112,500 Im Budget pro 1894 sind hierfür aufgenommen . . ,, 315,030 Fr. 576,460

d. Ausrüstung der Gotthardtruppen.

Für eine Bekleidungsreserve für Festungstruppen ist im Jahre 1893 ausgegeben worden Fr.

5,000 fUr Pestungsmaterial ,, 75,700 Im Budget pro 1894 ist aufgenommen: Material für Beobachter und Maschinengewehrschützen ,, 30,000 Übertragung vom 1893er Kredit ,, 46,700 Instruktionsmaterial der Pestungsartillerie , . . . ,, 68,000 Fr. 275,400

VI, Vermehrung des Geniematerials.

Durch Bundesbeschluß vom 29. Januar 1892, betreffend die Kriegsbereitschaft, ist der Bundesrat ermächtigt worden, die erforderlichen Bestände an Befestigungsmaterial, wie Konstruktionseisen und Sandsäcke, zu beschaffen und die zur Sprengung von Kunstbauten an den Alpenstraßen notwendigen Minenanlagen ausführen zu lassen.

Hierfür wurde ein Gesamtkredit von Fr. 475,000 in Aussicht genommen.

Hiervon wurden bis Ende 1893 verwendet:

400

1. Für Sandsäcke . . . . Fr. 87,663. 80 2. FUr Konstruktionseisen . ,, 236,066. 08 3. FUr Minenkammern . . . ,, 76,979. 77 Budget 1894 für Vollendung der Minenkammern Total Weniger als bewilligt Fr. 31,290. 35.

Fr. 400,709. 65 [,, 43,000. -- Fr. 443,709. 65

VII. Kriegsreserve an Hosen für Fusstruppen.

Für Anlage einer Kriegsreserve von 80,000 Paar Beinkleidern bewilligten die eidgenössischen Räte im Dezember 1891 bei Anlaß der Budgetberatung im Prinzip einen Gesamtkredit von Fr. 1,140,000 Davon sind bis Ende 1893 ausgegeben . . . . ,, 560,000 Bleiben noch auszugeben

Fr.

580,000

Hiervon sind im Voranschlag pro 1894 Fr. 290,000 eingesetzt, und es wird die letzte Rate von Fr. 290,000 in das Budget pro 1895 und 1896 aufgenommen werden.

VIII. Landsturmkapüte.

Bei Beratung des Budgets im Dezember 1887 bewilligten die eidgenössischen Räte im Prinzip die Anschaffung von 80,000 Kapüten mit einem Voranschlag von Fr. 2,415,000.

Die Anschaffung dieser 80,000 Kapüte verteilte sich auf die Jahre 1888 bis 1892, und es wurden dafür verausgabt Fr. 2,411,000.

IX. Beschaffung von Bastsätteln.

Mittelst Bundesbeschluß vom 29. Januar 1892 betreffend die Kriegsbereitschaft wurde die Beschaffung von 500 Bastsätteln für den Gebirgskrieg bewilligt und dafür ein Kredit von Fr. 90,000 in Aussicht genommen. Diese Anschaffung fällt in das laufende Jahr.

X. Verabfolgung von Schuhen an die Wehrmänner zu reduziertem Preis.

Der in der Ausgabenrechnung zu verrechnende Verlust auf den im Jahre 1886 erstellten Militärschuhen beziffert sieh auf Fr. 120,700.

401

Mittelst Beschluß vom 29. Januar 1892 betreffend die Kriegsbereitschaft ermächtigten Sie den Bundesrat zur Anlage eines Stockes von 60,000 Paar Schuhen. Nachdem wir darauf unterm 16. Februar gleichen Jahres ein neues Schuhmodeü festgestellt hatten, welches sich seither als höchst zweckentsprechend erwiesen, beschloß die Bundesversammlung auf unsern Antrag unterm 28. März 1893, daß den Wehrmännern unter gewissen Bedingungen Ordonnanzschuhe zu dem reduzierten Preise von Fr. 10 abgetreten werden sollen. Von dieser Vergünstigung ist im Laufe des Jahres 1893 seitens unserer Soldaten vielfach Gebrauch gemacht worden. Die daherige Ausgabe, d. h. die Differenz zwischen den Erstellungskosten und dem Verkaufspreise der abgetretenen Schuhe, beträgt bis Ende 1893 Fr. 27,342. In den Voranschlag für 1894 ist hierfür ein Betrag von Fr. 400,000 aufgenommen worden.

XI. Konservenverpflegung.

Mit Bewilligung der eidgenössischen Räte und insbesondere infolge Schlußnahme derselben vom 29. Januar 1892 betreffend die Kriegsbereitschaft wurden bedeutende Vorräte an Fleischkonserven angelegt. Mit der Fabrikation von Brotkonserven ist auf Grundlage derselben Schlußnahme auch ein Versuch in größerem Maßstabe gemacht worden, dessen Erfolg bis jetzt indessen ein wenig ermutigender geblieben ist, da die Truppen sich gegen diese Brotkonserven meistens ablehnend verhalten haben. Da die Konserven, um nicht zu verderben, innert einer gewissen Reihe von Jahren umgesetzt werden müssen, wird seit längerer Zeit in jedem Militärkurse ein Teil der Verpflegung in der Gestalt von Konservenverpflegung angeordnet. Die Kosten der Konservenverpflegung sind aber wesentlich höher, als die Kosten der gewöhnlichen Verpflegung ; bezüglich der Fleischkonserven besonders ist der Unterschied ein sehr bedeutender, indem die Portion Konservenfleisch ungefähr auf das Doppelte zu stehen kommt, als die Portion frisches Fleisch. Wir berechnen, daß der Staatskasse aus diesem Verhältnisse seit dem Jahre 1890 bis Ende 1893 eine Mehrausgabe von Fr. 506,000 erwachsen ist.

XIIJ Mehrkosten der rauchschwachen Schulmunition.

Seit Einführung des rauchschwachen Pulvers wird in den Schulen und Kursen der Artillerie und derjenigen Waffen, welche mit dem Infanteriegewehr ausgerüstet sind, größtenteils mit rauchschwachem Pulver geschossen. Die Mehrkosten, welche daraus entstanden sind, belaufen sich bis Ende 1893 auf Fr. 953,238. 86.

402

XIII. Ausrüstung und Führung der Kontrollen des Landsturms.

Die mit der Ausrüstung und Fuhrung der Kontrollen des Landsturms verbundenen Kosten belaufen sich Ende 1893 auf Fr. 170,260.

Hierzu Voranschlag 1894 Fr. 76,400.

XIV. Versicherung der Truppen gegen Unfall.

Mittelst Beschluß der eidgenössischen Räte vom 23. Dezember 1892 wurde der Bundesrat ermächtigt, die bis dahin von den Wehrmännern bezahlten Prämien für die Unfallversicherung auf eidgenössische Rechnung zu nehmen. Die daherigen Bruttokosten betrugen im Jahre 1893 Fr. 87,472. (Da die Abrechnung erst nach dem Abschluß der Staatsrechnung stattfinden konnte, figuriert in der letzteren pro 1893 nur der Budgetansatz von Fr. 70,000.) Von der Brnttoausgabensumme von Fr. 87,472. -- ist abzuziehen der laut Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft der Eidgenossenschaft zufallende Anteil von einem Drittel am Reingewinn der Operation, betragend ,, 2,908. 25 bleiben reine Ausgaben für die Truppenversicherung Hierzu Voranschlag pro 1894

Fr.

,,

84,563. 75 70,000. --

Fr. 154,563. 75

Zusammenstellung der ausserordentlichen Ausgaben.

Es ergiebt sich aus dem Vorstehenden folgende Zusammenstellung der außerordentlichen Militärausgaben : I. Beschaffung des neuen Gewehres . . , Fr. 16,908^806. 31 II. Kontingentsmunition für das neue Gewehr n 8,175,000. -- III. Vermehrung der Kontingentsbestände der Artilleriemunition ,, 1,500,000.--- IV. Einfuhrung des Weißpulvers für die Artillerie ,, 2,095,210.-- . Übertrag Fr. 28,679,016. 31

403

Übertrag Fr. 28,679,016. 3l V. Landesbefestigung: a. Bauten und Armierung Gotthard . . . .

St-Maurice . . .

c. Verwaltung und Bewachung der Gotthardbefestigungen d. Ausrüstung und Instruktionsmaterial der Gotthardtruppen . .

VI.

VII.

VIII.

IX.

X.

XI.

XII.

XIII.

XIV.

F r . 11,387,000 ,, 2,350,000 ,,

576,460

,,

275,400

Vermehrung des Geniematerials . . .

Kriegsreserve an Hosen ,,Landsturmkapüte" Bastsättel Verabfolgung von Schuhen an die Wehrmänner und Verlust an den Schuhen von 1886 Konservenverpflegung (exklusive 1894) .

Mehrkosten der rauchschwachen Schulmunition (exklusive 1894) Führung der Kontrollen und Ausrüstung des Landsturms Versicherung der Truppen gegen Unfall .

,, 14,588,860.-- ,, 443,709.65 ,, 1,140,000. -- ,, 2,411,000.-- ,, 90,000. -- ,, ,,

248,042.-- 506,000. --

,,

953,238.86

,, ,,

246,660. -- 154,563. 75

Summa der außerordentlichen Ausgaben Fr. 49,461,090. 57 Von dieser Summe sind ausgegeben worden bis Ende 1893 Fr. 43,547,160. 57 und bleiben noch auszugeben im Jahre 1894 . ,, 4,948,930. -- im Jahre 1895 . ,, 965,000. -- Wie oben

Fr. 49,461,090. 57

Hier ist zu bemerken, daß, wenn die vorstehende Summe von den Gesamtausgaben des Militärdepartements in den entsprechenden Jahren abgezogen wird, eine Ausgabenrestanz verbleibt, welche nur unwesentlich höher erscheint als die Gesamtausgabe des Militärdepartements in den unmittelbar vorausgehenden Jahren. Diese Mehrausgaben sind aber bedingt worden durch eine Reihe von Thatsachen, welche mit der Einführung des neuen Gewehres, des neuen Pulvers,

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der Konservenverpflegung, der großen Vermehrung der Mitgliederzahl der freiwilligen Schießvereine, der Vermehrung der Rekruten überhaupt und der stärkeren Rekrutierung der Kavallerie im besondern im Zusammenhang stehen und daher nicht vermieden werden konnten.

So waren wir genötigt, bei Einfuhrung des neuen Gewehres und eines neuen Infanteriereglementes eine Anzahl besondere Wiederholungskurse mit Vorkursen abhalten zu lassen, und zwar für Auszug und Landwehr. Damit in Verbindung stand auch die Abhaltung von Schießkursen für die höheren Offiziere. Nach Einführung des Weißpulvers bei der Artillerie sahen wir uns zur besseren Ausbildung der Offiziere veranlaßt, für diese Waffe besondere Schießkurse anzuordnen. Mit der Organisation, der Ausrüstung und der Instruktion der Truppen der Gotthardbefestigung und der Befestigungen von St. Maurice waren erhebliche Mehrkosten verbunden ; eine ständige und beträchtliche Mehrausgabe verursacht auch die Verwaltung dieser Festungswerke.

Die Leistungen des Bundes filr die freiwilligen Scbießvereine haben sich seit 1888 nahezu verdoppelt (1888: Fr. 237,000; 1893: Fr. 448,000), und zwar nicht nur, weil die Herstellungskosten der Infanteriemunition fast auf das Doppelte gestiegen sind, sondern weil auch, wie oben bemerkt, die Mitgliederzahl dieser Vereine sich beträchtlich vermehrt hat.

Die Zahl der Infanterierekruten hat 1894 gegenüber 1888 um 600 zugenommen; es bedeutet dies für die Rekrutenschulen und die Ausrüstung allein eine Jahresmehrausgabe von Fr. 200,000. Die Zahl der Kavallerierekruten, die 1888 380 betrug, steigt für 1894 auf 500, mit einer Ausgabenerhöhung für Rekruteninstruktion, Ausrüstung, Pferdeankauf und Pferdedressur von ebenfalls mindestens Fr. 200,000.

Indem wir nun zu der Untersuchung der Frage übergehen, wie sich die Voranschläge des Militärdepartements in den nächsten Jahren gestalten werden, so kommt hierbei in erster Linie in Betracht, daß von den hiervor besprochenen Ausgaben ein verhältnismäßig geringer Teil in diesen Budgets figurieren wird. Die Gewehrbeschaffung ist eine vollendete Thatsacbe. Die Kontingentsbestände der Infanterie- und Artilleriemunition sind, abgesehen von dem Posten von Fr. 1,425,000 für Infanteriemunition, welche sich auf das diesjährige und nächstjährige Budget verteilen, und von einem solchen von Fr. 750,000 für
die Artilleriemunition, welche im diesjährigen Budget eingestellt sind, vorhanden. Auch für das Weißpulver der Artillerie hoffen wir, mit den hiervor erwähnten Kreditrestanzen

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auszukommen. Das Programm der Befestigung des Gotthard wird ausgeführt, ohne daß neue Naehtragskredite erforderlich sein werden.

Ebenso verhält es sich mit den Befestigungen von St. Maurice, wobei wir indessen zu bemerken haben, daß, je nach dem Ergebnisse der Landschatzungen und einer notwendig gewordenen Erweiterung der Schießeinrichtungen, der Gesamtkredit möglicherweise um einen verhältnismäßig sehr geringen Betrag wird Überschritten werden miissen.

Die Vermehrung des Geniematerials (Sandsäcke, Konstruktionseisen) und die Anlage von Minenkammern sind mit 18&4 ebenfalls als abgeschlossen zu betrachten, sowie auch die Anlage von Kriegsreserven an Hosen und KapUten und die Beschaffung der Bastsättel für den Gebirgskrieg.

Dagegen muß darauf hingewiesen werden, daß eine nicht unerhebliche Anzahl von Elementen der Mehrausgaben fortbesteht und daß ihre Wirkung auf das Budget des Militärdepartements daher ins »Auge gefaßt werden muß. Es sind dies die folgenden:

1. Die Mehrkosten der Infanteriemunition.

Die Herstellung der Schwarzpulverpatrone des Vetterligewehres kostete die Eidgenossenschaft 5 Centimes, während uns die Fabrikationskosten der Munition für das neue Gewehr auf 9 Centimes per Patrone zu stehen kommen.

Für die Schulen und Wiederholungskurse der Infanterie müssen wir mit Rücksicht hierauf eine jährliche Mehrausgabe von Fr. 370,000 in Aussicht nehmen.

Eine sehr erhebliche Wirkung wird die Verteuerung der Munition auch auf dem Posten ,,Unterstützung freiwilliger Schießvereine" ausüben. In der That ist, nachdem die eidgenössischen Räte durch Beschluß vom 27. Oktober 1893 den Verkaufspreis der InfanterieMunition, für die Schieß- und Schützenvereine zu 6 Centimes per Patrone festgesetzt haben, für den daraus hervorgehenden Mindererlös auf den Gewehrpatronen, Kai. 7,5 mm., in den Voranschlag pro 1894 bereits ein Posten von Fr. 225,000 aufgenommen worden.

Hierzu kommt, daß infolge der fortschreitenden Entwicklung des freiwilligen Schießwesens der Konsum von Patronen sich jährlich steigert, so daß auch der jährliche Mindererlös voraussichtlich stets wachsende Dimensionen annehmen wird.

2. Die Mehrkosten der Artilleriemunition.

Nicht unbeträchtlich sind auch die Mehrkosten der Fabrikation der Artilleriemunition infolge Einführung des Weißpulvers. Dieselben müssen nach den Erfahrungen des Jahres 1893 für die Zukunft auf cirka Fr. 21,000 per Jahr berechnet werden.

Bundesblatt. 46. Jahrg. Bd. IV.

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3. Die Mehrkosten infolge stärkerer Rekrutierung der Kavallerie, Wie bekannt, war die Kavallerie seit dem Bestehen unserer jetzigen Militärorganisation immer bedeutend unter ihrem Solletat, weil es in keinem Jahre gelang, so viel Rekruten filr dieselbe auszuheben, wie notwendig war, um die Bestände auf dem Solletat zu erhalten, geschweige denn, um die noch inkompletten Bestände auf die gesetzliche Höhe zu bringen.

Durch die Errichtung von Armeecorps war eine weitere Verstärkung der Kavallerie geboten, indem die den Divisionen zugeteilten Guidencompagnien auf Schwadronsstärke gebracht werden mußten.

So betrug bis zum Beginn der neunziger Jahre die jährlich ausgehobene Kavalleriemannschaft im Durchschnitt nicht mehr als 340 Mann. Von diesem Zeitpunkt an gelang es, die Rekrutierung derart zu heben, daß jetzt durchschnittlich 500 Kavallerierekruten in die Einheiten eingestellt werden können. Die daherigen jährlichen Mehrkosten beziffern sich auf cirka Fr. 380,000.

4. Die Verwaltung und Bewachung der Festungswerke, In den Staatsrechnungen früherer Jahre figurierten die Kosten für die Verwaltung und Instandhaltung unserer Festungswerke mit einigen Hundert Franken. Die ausgedehnten Werke, welche am Gotthard, an der Furka und in St. Maurice erstellt worden sind und ihrer Vollendung entgegen gehen, werden dagegen unsere Budgets jährlich mit bedeutenden Summen belasten. Die Festungen erfordern eine permanente Sicherheitswache, das kostspielige Festun'gsmaterial muß sorgfältig in stand gehalten werden, und die Instruktion der Festungstruppe bedingt ein ständiges Instruktionspersonal, welchem gleichzeitig die Verwaltung übertragen ist. Es ist unmöglich, hierüber heute schon genaue Berechnungen aufzustellen, zumal für die Verwaltung und Verteidigung der Werke bei St. Maurice zur Stunde ein gesetzlicher Erlaß noch nicht besteht. Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen glauben wir indessen die jährlichen Kosten für die Bewachung und Verwaltung sämtlicher Werke und für die Instandhaltung des Materials auf ungefähr Fr. 500,000 berechnen zu sollen.

Zudem soll fUr 1895 und 1896 je ein Posten von Fr. 500,000 behufs Vervollständigung und Armierung der Befestigung von LuziensteigFläschberg aufgenommen werden.

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5. Die Verabfolgung von Schuhen an die Wehrmänner.

Wir haben bereits oben erwähnt, daß der Beschluß der eidgenössischen Räte vom 28. März 1893, wonach die Ordonnanzschuhe den Wehrmännern unter gewissen Bedingungen zu dem reduzierten Preise von Fr. 10 abgetreten werden, im Jahre 1893 eine Ausgabe von Fr. 27,342 zur Folge gehabt hat. Da der Ordonnanzschuh nach dem Modell 1892 allen Anforderungen entspricht und daher von unseren Truppen in steigendem Maße gewürdigt wird, ist vorauszusehen, daß die Wehrmänner von der ihnen gewährten Vergünstigung je länger je mehr Gebrauch machen werden. Mit Rücksicht hierauf haben wir den möglichen Ausfall für die Staatskasse im laufenden Jahre im Budget auf Fr. 100,000 berechnet, welche Rechnung auf einem Jahresumsätze von etwas über 14,000 Paar Schuhen beruht.

6. Konservenverpflegung.

Um den Umsatz der Pleischkonservenvorräte der Eidgenossenschaft zu ermöglichen, hat das Militärdepartement die Anordnung getroffen, daß in den Rekrutenschulen an fünf und in den Wiederholungskursen an zwei bis drei Tagen Pleischkonserven verabfolgt werden, in Landwehrkursen nur an einem Tage. Die Abgabe beträgt in normalen Jahren infolge dessen cirka 280,000 Rationen, und die Mehrkosten, welche hieraus gegenüber der früheren ausnahmslosen Verpflegung der Truppen mit frischem Fleisch erwachsen, sind jährlich auf Fr. 140,000--150,000 zu taxieren.

7. Landsturm.

Wir berechnen die jährlichen Ausgaben für die Führung der Kontrolle des Landsturms auf Fr. 12,000. Für die Ausrüstung der Landsturm-Offiziere haben wir behufs Verminderung der Kosten die Anordnung getroffen, daß dieselbe in natura zu beziehen ist. Nach den von uns festgestellten einfachen Ordonnanzen kommt hierbei die einzelne Offiziersausrüstung auf Fr. 46 zu stehen. Da nach den Erhebungen des Militärdepartements für das laufende Jahr noch eirka 1400 Offiziere und Adjutant - Unteroffiziere des bewaffneten Landsturms bezugsberechtigt waren, haben wir zu diesem Behufe in das diesjährige Budget einen Posten von Fr. 64,400 eingestellt. Es ist nicht möglich, vorauszusagen, welche Beträget hierfür in Zukunft in Aussicht zu nehmen sind. Ebenso kann zur Zeit noch nicht gesagt werden, wie hoch sich die jährlichen Ausgaben belaufen werden, welche der gesetzlich vorgeschriebene Unterricht der Landsturmtruppen nach sich ziehen wird.

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8, Versicherung der Truppen gegen Unfall.

Die Kosten der Versicherung der Truppen gegen Unfall betrugen, wie oben bemerkt, im vergangenem Jahre Fr. 84,564. 05.

Für das laufende Jahr hatte das Militärdepartement die Selbstversichernng durch den Bund vorgeschlagen und dem Bundesrate eine daherige umfassende Vorlage unterbreitet, welche auch die Versicherung der Wehrmänner gegen Krankheit vorsah. Vorausgesetzt, daß nicht ausnabmsweis zahlreiche Unfälle und Krankheiten eingetreten wären, würde durch die Selbstversicherung zweifellos eine nicht unbeträchtliche Kostenersparnis erzielt worden sein.

Nichtsdestoweniger glaubte der Bundesrat auf den Entwurf nicht eintreten zu sollen, da er sich zur Einführung der Selbstversicherung durch den Bund ohne eine Gesetzesnovelle oder wenigstens die ausdrückliche Ermächtigung der eidgenössischen Räte nicht kompetent erachtete. Immerhin wird die Versicherung der Truppen auch in Zukunft einen stehenden Posten in unseren Voranschlägen für sich in Anspruch nehmen, und zwar einen höheren als bisher, wenn der Bund neben der Unfallversicherung auch die Versicherung gegen Krankheit übernehmen wird.

9. Militärischer Vorunterricht.

Der freiwillige militärische Vorunterricht hat namentlich in den Kantonen Bern und Zürich eine große, erfreuliche Ausdehnung genommen, und steigern sich die Summen, welche vom Bund zu dessen Unterstützung bewilligt werden, von Jahr zu Jahr.

Schon aus den vorstehenden Aufzählungen geht hervor, daß der Ausgabenetat des Militärdepartements auch nach dem Wegfall der außerordentlichen Ausgaben, welche die Umänderung des Gewehres, das neue Pulver, die Herstellung der Kriegsbereitschaft und die Landesbefestigung verursacht haben, nicht mehr auf den früheren Stand zurückgeführt werden kann. Überdies halten wir es für unsere Pflicht, des weiteren noch hinzuweisen auf die in absehbarer Zeit infolge des rauchschwachen Pulvers notwendig werdende Einführung von Metallpatronen für die Artillerie und die damit verbundene Umänderung der Geschütze ; auf die allseitig als notwendig erkannte Vermehrung der Kavallerie, die noch zur Stunde in ihren Schwadronen nicht den in der Militärorganisation von 1874 vorgesehenen Sollhestand aufweist ; auf die Formation und Ausrüstung von Gebirgs-

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ambulanzen für den St. Gotthard, für St. Maurice und Luziensteig; auf die länger nicht zu umgehende Durchführung des militärischen Vorunterrichts und den Unterricht des bewaffneten Landsturms.

Alles das sind Forderungen, die in den EUcksichten auf die Feldtüchtigkeit und Schlagfertigkeit unserer Armee begründet sind und in nicht zu ferner Zeit erfüllt werden mUssen. Hierzu wird im Laufe der nächsten Jahre die Revision der Militärorganisation mit ihren finanziellen Folgen noch in Betracht zu fallen haben.

Um so mehr haben wir es uns angelegen sein lassen, zu prüfen, ob nicht auf dem Gebiete der laufenden, jährlich wiederkehrenden Ausgaben etwelche Ersparnisse erzielt werden könnten.

Zu diesem Zwecke hat das Militärdepartement schon vor Jahresfrist die Frage einer genauen Untersuchung unterstellt, auf welche Gründe die stetige Zunahme des sogenannten Einheitspreises der Schulen und Kurse zurückzuführen ist. Diese Untersuchung basiert auf den statistischen Arbeiten des eidgenössischen Oberkriegskommissariats über die Kosten der Unter'richtskurse des Jahres 1892.

Sie hat ergeben, daß die Erhöhung des Einheitspreises im allgemeinen die Rubriken Besoldung, Verpflegung, Munition, Kasernement, Dienstpferde und Instruktionsbedürfnisse betrifft.

Bei den Infanterie-Rekrutenschulen ergiebt sich auf der Rubrik ,,Munition" gegenüber 1891 eine Erhöhung des Einheitspreises von 27 Centimes, Wir haben die Gründe dieser Mehrbelastung weiter oben genügend auseinandergesetzt.

Bei den Feldartillerierekrutenschulen beträgt die Erhöhung gegenüber dem Einheitspreis von 1891 30 Cts. ; sie betrifft die Rubriken: Besoldung mit 4 Cts., Kosten der Pferde mit 12 Cts., Verpflegung mit 9 Cts., Munition mit 2 Cts. und Instruktionsbedürfnisse mit 3 Cts.

Bei den Festungsartillerierekrutenschulen weisen die Rubriken Kasernement und Inventaranschaffungen größere Durchschnittskosten auf; die Erhöhung des Gesamteinheitspreises beträgt gegenüber den Rechnungsergebnissen von 1891 Fr. 1. 34.

Die Rechnungsergebnisse der Genierekrutensehulen des Jahres 1892 zeigen einen Einheitspreis von Fr. 4. 29, während derselbe im Jahre 1891 sich nur auf Fr. 3. 86 bezifferte. Bei den Sappeur-^und Pontonierrekrutenschulen ist gegenüber 1891 auf der Rubrik Munition eine Erhöhung von 13 Cts. eingetreten- und auf der Rubrik ,,Instruktionsbedürfnisse
eine solche von 50 Cts. ; bei der PionierRekrutensehule weisen fast alle Rubriken Erhöhungen auf: Besoldung und Reiseentschädigung 10 Cts., Kosten der Pferde 18 Cts., Verpflegung 10 Cts., Fuhrleistungen 5 Cts., Waffen 4 und Unter-

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halt des Corpsmaterials 8 Cts., Munition 14 und Instruktion sbedilrfnisse 11 Cts., Total 80 Cts.

Bei den S a n i t ä t s r e k r u t e n s c h u l e n sind auf den Rubriken : Besoldung 5 Cts., Verpflegung 7 Cts. und Kasernement 8 Cts. Erhöhungen zu verzeichnen. Einheitspreis pro 1891 Fr. 2. 19, pro 1892 Fr. 2. 35.

I n f a n t e r i e w i e d e r h o l u n g s k u r s e , A u s z u g . Einheitspreis pro 1891 Fr. 3. 01, pro 1892 Fr. 3. 60. Erhöhung gegenüber 1891 59 Cts. auf den Eubriken: Besoldung 5 Cts., Kasernement 5 Cts., Munition 40 Cts., Landschaden 3 Cts., Instruktionsbedürfnisse und Verschiedenes 4 Cts., andere Rubriken zusammen 2 Cts.

Im Jahre 1891 betrug der Einheitspreis der Munition durchschnittlich 37 Cts., im Jahre 1892 beträgt derselbe bei der I. und II. Division 60 Cts., bei der IV. und VIII. Division 50 Cts., bei der VI. Division 85 bis 90 Cts. und bei der VII. Division 95 bis 100 Cts.

L a n d w e h r w i e d e r h o l u n g s k u r s e . Einheitspreis pro 1891 Fr. 3. 37, pro 1892 Fr. 4. 01.

Die Erhöhung ist noch etwas stärker als beim Auszug und ist auf den nämlichen Rubriken wie dort entstanden.

K a v a l l e r i e w i e d e r h o l u n g s k u r s e . Bei den Dragonerwiederholungskursen ist der Einheitspreis um 26 Cts. unter dem Budgetansatze geblieben, bei den Guidenwiederholungskursen dagegen ist der letztere um 51 Cts. überschritten worden. Hier war der Einheitspreis im Budget mit Fr. 8. 50 zu niedrig angesetzt worden, denn im Jahre 1891 betrug derselbe sogar Fr. 9. 92, im Jahre 1892 Fr. 9. 01.

Artilleriewiederholungskurse.

Feldbatterien. Einheitspreis pro 1891 Fr. 7. 38, pro 1892 Fr. 7. 18, also gegenüber 1891 eine Verminderung von 20 Cts.

In den Wiederholungskursen der Batterien Nr. 5, 6, 11 und 12 in Bière und in denjenigen der Batterien Nr. 23, 24, 47 und 48 in Frauenfeld ist der Budgetansatz von Fr. 7 um 39, beziehungsweise um 52 Cts. überschritten worden. Die Erhöhungen sind auf den Kub/iken ,,Kosten der Dienstpferde" und ,,Fuhrleistungen" entstanden u n d s i n d z u m g r ö ß t e n T e i l d e n e r h e b l i c h e n A b s c h ä t z u n g e n f ü r d i e R e g i e p f e r d e zuzuschreiben.

Aus dem n ä m l i c h e n G r u n d e ist eine Erhöhung des Einheitspreises bei den Wiederholungskursen der Parkkolonnen eingetreten; Einheitspreis pro 1891 Fr. 5. 97, pro 1892 Fr. 6. 13.

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Armeetrainwiederholungskurse. Einheitspreis pro 1891 Fr. 7. 09, pro 1892 Fr. 6. 98, also gegenüber 1891 eine kleine Verminderung.

Festungsartillerie.

Einheitspreis pro 1890 (im Jahre 1891 fand kein Wiederholungskurs statt) Fr. 7. 07, pro 1892 Fr. 14. 45; Vermehrung Fr. 7. 38 und zwar auf den Rubriken : Besoldung 24 Cts., Verpflegung 39 Cts., Kasernement 86 Cts., Munition Fr. 4. 90, Landschaden 10 Cts., Instruktionsbedürfnisse 71 Cts. und andere Rubriken 18 Cts. Die Erhöhung ist hauptsächlich dem geringern Mannschaftsbestande zuzuschreiben; 1892 hatte der Kurs eine Stärke von bloß 90 Mann, 1890 dagegen eine solche von 222 Mann, bei gleich großen Ausgaben für Munition.

G e n i e w i e d e r h o l u n g s k u r s e , A u s z u g . Einheitspreis pro 1891 Fr. 4. 17, pro 1892 Fr. 4. 13, also gegenüber 1891 eine kleine Verminderung. Von den einzelnen Rubriken weisen die ,,Munition" und die ,,Instruktionsbedürfnisse" gegenüber 1891 höhere Einheitspreise von 20 und 7 Cts. auf. Es sind namentlich die Wiederholungskurse in Bellinzona und St. Maurice, in welchen hohe Einheitspreise zu verzeichnen sind.

Sanitätswie derh olungskurse, Ambulanzen.

Einheitspreis pro 1891 Fr. 4. 98, pro 1892 Fr. 5. 99. Die Erhöhung ist hauptsächlich auf den. Rubriken Besoldung, Verpflegung, Reiseentschädigung und Fuhrleistungen entstanden. Der Kurs des Feldlazaretts VIII in Zug hatte große Ausgaben für Reiseentschädigungen und Fuhrleistungen, und im Kurs der Ambulanzen Nr. l und 5 in Genf ist der Einheitspreis für die Verpflegung bedeutend höher als in andern Kursen, Infanterieunteroffizierschulen.

Einheitspreis pro 1891 Fr. 4. 75, pro 1892 Fr. 5. 05. Erhöhung gegenüber 1891 30 Cts.

auf den Rubriken ,,Munition" und ,,Instruktionsbedürfnisse".

Infanterieoffiziersbildungsschulen.

Einheitspreis pro 1891 Fr. 7. 17, pro 1892 Fr. 8. 39. Der Grund der Vermehrung des Einheitpreises liegt in der Einfuhrung des Reitunterrichtes in diesen Schulen (erhöhter Sold, Verpflegung und Transport der Pferde, Besoldung der Reitlehrer und der Pferdewärter).

A r t i l l e r i e o f f i z i e r b i l d u n g s s c h u l e . Einheitspreis pro 1891 Fr. 17. 33, pro 1892 Fr. 16. 52.

Genieunteroffizierschule. Einheitspreis pro 1891 Fr. 4. 42, pro 1892 Fr. 4. 39.

S a n i t ä t s o f f i z i e r b i l d u n g s s c h u l e n . Einheispreis pro 1891
Fr,. 11. 04, pro 1892 Fr. 11. 60. Die E r h ö h u n g r ü h r t :von den zu L a s t e n dieser S c h u l en verrechneten Abs c h a t z u n g s s u m m e n f ü r R e g i e p f e r d e her.

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Bei den verschiedenen O f f i z i e r s c h u l e n lassen sich allgemeine Vergleichungen von Jahr zu Jahr nicht wohl anstellen, da die Einheitspreise der gleichartigen Schulen ein und desselben Jahres oft wesentliche Differenzen aufweisen. Es braucht eben bei diesen Specialkursen nur eine außergewöhnliche Ausgaben von einigem Belang vorzukommen, wie z. B. vermehrte Verwendung von außerordentlichem Instruktionspersonal, Abschätzung von Dienstpferden etc., um die Durchschnittskosten erheblich zu steigern.

Die Erhöhung des Einheitspreises auf den einzelnen Rubriken kann folgenden Ursachen zugeschrieben werden : B e s o l d u n g . Größerer Cadresbestand im Verhältnis zur Rekruten-, beziehungsweise Mannschaftszahl. Als neue Ausgabe sind die Kompetenzen der Armeecorpskommandanten für den Besuch der Unterrichtskurse zu erwähnen.

In den Artillerie-Wiederholungskursen werden die Offiziere der Stäbe in der Regel einige Tage vor Beginn der Kurse einberufen, während dies bei den übrigen Waffen nicht der Fall ist. Es wird geprüft, ob hierfür absolut zwingende Gründe vorhanden sind. Ebenso soll die Frage untersucht werden, ob nicht da und dort die Inspektionen ohne Not zu lange ausgedehnt werden und ob nicht die Zuziehung der höhern Stäbe bei den Regiments-Wiederholungskursen der Infanterie ohne Schaden unterbleiben könnte.

K o s t e n der D i e n s t p f e r d e . Vermehrte Kosten fUr Abschätzungen, Kurmietgelder und Behandlungskosten in einzelnen Schulen und Kursen, hauptsächlich für Regiepferde. Da die Regiepferde ein teureres Pferdematerial bilden als die Mietpferde der Pferdelieferanten, so steigen auch die Ausgaben für Abschätzungen, Es ist auch nicht ausgeschlossen, daß der Unterhalt beschädigter oder kranker Regiepferde in den Kuranstalten zu Lasten der Unterrichtskurse Über das strikt Notwendige ausgedehnt wird. Auch soll in Zukunft eine schärfere Kontrolle hinsichtlich der Schonung der Pferde in den Kursen ausgeführt werden.

V e r p f l e g u n g . Erhöhte Lebensmittel- und Fouragepreise.

Der Preis der Mundportion stellt sich pro 1892 durchschnittlich auf 66,65 Cts., pro 1891 auf 65,33 Cts., derjenige der Fourageration pro 1892 auf Fr. 1.76,80, pro 1891 auf Fr. 1.71,12. Es wird in Aussicht genommen, die Bewilligung von Extraverpflegungen auf die Manövertage der Truppenzusammenzüge und auf ganz ausnahmsweise Fälle zu beschränken, was bei unserer genügenden und guten Truppenverpflegung wohl durchführbar sein sollte.

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K a s e r n e m e n t . Geringere Benutzung von Waffenplätzen, für welche Pauschalentschädigungen vergütet werden. Hierüber folgt eine Bemerkung am Schlüsse unseres Berichtes.

F u h r l e i s t u n g e n . Bahntransporte von Truppen bei größeren Ausmärschen. Bahntransporte der Corps der VIII. Division zu ihren Waffenplätzen.

M u n i t i o n . Erhöhung des Infanteriemunitionspreises von Fr. 60 (Schwarzpulver) auf Fr. 100 (Weißpulver), seither reduziert auf Fr. 90.

L a n d s c h ä d e n . Größere Ausgaben filr Kulturschäden infolge Benutzung außerordentlicher Schießplätze, weil die betreffenden vertraglichen Schießplätze ungenügend geworden sind. Wir verweisen auf eine spätere Bemerkung in diesem Berichte.

I n s t r u k t i o n s b e d ü r f n i s s e u n d V e r s c h i e d e n e s . Vermehrte Ausgaben für Scheibenmaterial und andere Schießbedürfnisse, Erstellung von Schießplatz- und Telephoneinrichtungen. Diese Mehrausgaben hängen mit der Einführung des neuen Gewehres zusammen und können nicht vermieden werden. Dagegen wird mehr als bisher darüber zu wachen sein, daß die Reparaturkosten für beschädigtes Material durch sorgfältigere Behandlung des letzteren reduziert werden.

Auch wird in einzelnen Schulen offenbar zu viel Geld ausgegeben für Anschaffungen von- Material. Besonders figurieren die Schießschulen in Wallenstadt mit unverhältnismäßig großen Ausgabeposten dieser Art. Ähnliches zeigt sich in den Rechnungen für Bureaumaterial.

Beträchtlich sind auch die Holz- und Materialankäufe in den Rekrutenschulen des Genie. So beliefen sich die Ausgaben für Instruktionsbedürfnisse (Holzankäufe, Materialreparaturen) in den vier Rekrutenschulen des Genie vom Jahre 1892 auf mehr als Fr. 23,000.

Auch die Kosten für Austausch und Reparatur von im Dienste beschädigten Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenständen haben in letzter Zeit auf einzelnen Waffenplätzen zugenommen.

Gestiegen sind auch die Ausgaben für die Militärjustiz. Es steht dahin, ob diese Thatsache ihren Grund darin hat, daß eine größere Zahl Vergehen bei den Militärgerichten anhängig gemacht wird, als früher.

In den letzten Jahren haben sodann auch die Kosten für Kommissionen zugenommen, was hauptsächlich den allseitigen Vorarbeiten fltr die Revision der Militärorganisation zuzuschreiben ist.

Was in den vorstehend angedeuteten Richtungen im Sinne der Einschränkung gethan werden kann, soll geschehen. Jedoch halten wir es für unsere Pflicht, zu erklären, daß wir Ersparnisse, welche

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auf Kosten der Ausbildung der Armee gemacht werden müßten, nicht für gerechtfertigt halten.

Es ist da und dort vorgekommen, daß die Waffenchefs einzelner Specialwaffen mehr Rekruten zu den Rekrutenschulen einberufen haben, als im Voranschlag vorgesehen war. Da die Einheitspreise für die Specialwaffen höhere sind, als diejenigen der Infanterie, die Rekrutenschulen der erstem von längerer Dauer sind und auch die Bekleidung und Ausrüstung der Specialwaffen höher zu stehen kommen als die der Infanterie, so ist diese Überschreitung der Kekrutenziffern jeweilen nicht ohne Wirkung auf die Gesamtrechnung geblieben. Das Militärdepartement hat indessen schon im vergangenen Jahre in dieser Hinsicht bestimmte Weisungen erlassen.

Des Ferneren soll in Erwägung gezogen werden, ob nicht bedenjenigen Corps, welche über den im Voranschlag vorgesehenen Bestand einrücken, die älteren Jahrgänge wenigstens teilweise entlassen werden können. Hierbei darf indessen nicht außer acht gelassen werden, daß eine solche Maßregel, allgemein durchgeführt, die Ausbildung der Truppen und damit die Schlagfertigkeit der Armee beeinträchtigen würde.

Das Militärdepartement wird auch mehr und mehr darauf bedacht sein, die Verwendung der blinden Munition bei den Felddienstübungen soweit einzuschränken, als die Unterrichtszwecke es erlauben.

Einen wunden Punkt bilden die Kosten der Pferdemiete, welche sich in stetiger Steigerung befinden. Wir haben oben bereits darauf hingewiesen, daß dieser Übelstand auf die Vermehrung des Pferdebestandes der Regieanstalt zurückgeführt werden muß. So lange aber die eidgenössischen Räte sich nicht dazu entschließen können, in anderweitiger Weise flir die Berittenmachung der berittenen Offiziere im Mobilmachungsfalle zu sorgen, müßten wir die Reduktion des Pferdebestandes in Thun als einen schwer zu verantwortenden Mißgriff bezeichnen. Sicher ist immerhin, daß eine solche Eeduktion die Folge hätte, daß die Landespferde wieder in größerer Zahl beschafft und zu billigeren Preisen gemietet werden könnten.

Ein scharfes Augenmerk wird auch auf die verschiedenen Fragen des Truppentransportes zu halten sein, damit unnötige Bahntransporte vermieden und die Marschbefehle immer unter Berücksichtigung der vorteilhaftesten Transportkonjunkturen erstellt werden. Diese Marschbefehle sind bis jetzt auf der Kanzlei
des Militärdepartements mit großer Sorgfalt ausgearbeitet worden; allein es ist nicht ausgeschlossen, daß bei der oft übermäßigen Arbeitslast der Beamten und Angestellten der Departementskanzlei vielleicht da und dort mag gefehlt worden sein, wofür indessen keinerlei Beweis vorliegt. .

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Unzweifelhaft dagegen ist, daß eine zweckmäßigere Organisation der Trains und ihres Aufmarsches in die Linie und daherige Kostenersparnisse möglich sind. Nach bisherigem Gebrauch sind die daherigen Anordnungen zumeist erst in letzter Stunde erlassen worden.

Zudem kommt es oft vor, daß die Truppenkommandanten von sich aus darüber hinausgehende Eequisitionsfuhrleistungen veranlassen.

Diesen Übelständen soll für die Zukunft dadurch abgeholfen werden, daß das Militärdepartement in Bezug auf die Organisation der Trains und den Aufmarsch derselben in die Linie sofort nach Erlaß des Schultableaus bestimmte und bindende Vorschriften erlassen wird.

Die Erfahrung hat gezeigt, daß bei größeren Truppenübungen die sofortige Entlassung der Truppen nach der Inspektion oft zu nicht unbeträchtlichen Materialbeschädigungen geführt hat. Die Frage wird geprüft, ob hier nicht eine Remedur geschaffen werden kann, ohne daß darum das Gros der Truppen länger als bisher zurückgehalten werden muß.

Einen nicht unwesentlichen Ausgabenposten bilden die "Landentschädigungen. Das Militärdepartement hat zwar wiederholt Anlaß genommen, die Schul- und Kurskommandanten auf ihre Pflicht aufmerksam zu machen, Landschäden nach Thunlichkeit zu verhüten.

In dieser Beziehung erscheint es namentlich auch wichtig, daß die Manövergebiete für kleinere und größere Feldübungen mit besonderer Sorgfalt attsgewählt werden. Allein auch hierbei darf der Standpunkt der Truppenausbildung nicht außer acht gelassen werden, da bei der kurzen Übungszeit eine allzu peinliche Einschränkung notwendig höchst beklagenswerte Folgen haben müßte.

Endlich wird darauf Rücksicht zu nehmen sein, daß diejenigen Waffenplätze, für welche eine Pauschalmiete bezahlt wird, immer mehr ausgenützt werden. Allein auch in dieser Beziehung treten dem Militärdepartement mehrfache Hindernisse entgegen, welche nicht zum mindesten in dem Umstände liegen, daß zahlreiche Ortschaften , meistens unterstützt von ihren Kantonsregierungen, Jahr aus Jahr ein das Departement mit dem Begehren bestürmen, die Truppenübungen auf ihr Gebiet zu verlegen.

Wir haben in Vorstehendem den Nachweis geleistet: 1. daß die großen Mehrausgaben des Militärdepartements im Laufe der letzten Jahre zurückzuführen sind auf die Anschaffung eines neuen Infanteriegewehres, auf die Einführung

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des Weißpulvers, auf die Vermehrung der Kontingentsmunition, auf die Anlage von Befestigungswerken und die Organisation der Festungsverwaltung und der Festungstruppen, auf die Beschaffung der nötigen Kriegsreserven aller Art, auf die Vermehrung der Rekruten, auf die Bewaffnung des Landsturms, die Versicherung der Truppen u. s. w. ; 2. daß eine Eeihe von Elementen der Mehrausgaben auch fUr die Zukunft einen bleibenden Ausgabenfaktor bilden wird; 3. daß dagegen in einzelnen Zweigen der Militärverwaltung Ersparnisse möglich sind und daß in dieser Richtung die nötigen Anordnungen zum Teil bereits getroffen worden sind, zum Teil sich im Stadium der Vorprüfung befinden.

417

Finanz- und Zolldepartement.

Erster -A.bsch.nitt.

Einnahmen.

I. Ertrag der Liegenschaften und Kapitalien.

A. Liegenschaften.

Wenn auch die Rubrik ,,Ertrag von Liegenschaften" seit 1888 eine stetige Progression erzeigt und mit der pro 1897 eingesetzten Ziffer von Fr. 580,000 beinahe das Doppelte der Einnahmen des ersten Jahres der unserm Zukunftsbudget zu Grunde gelegten Periode erreicht, so beeinflusst dieselbe unser Staatsrechnungsergebnis sozusagen gar nicht. Abgesehen von dem ziemlich konstanten Ertrag der Waffenplätze, handelt es sich hier um die Verzinsung von Gebäulichkeiten, welche die Centralverwaltung den einzelnen Verwaltungsabteilungen (Militär, Zoll, Post und Telegraph, Alkoholverwaltung) zur Disposition gestellt hat und wohei Einnahmen der Centralverwaltung und Ausgaben dieser Verwaltungsabteilungen sich decken.

Die grösste Zunahme resultiert aus den bereits erstellten und noch in Aussicht genomnenen Postgebäuden.

B. Angelegte Kapitalien.

Unsere Kapitalien sind in Wertschriften, in Bankdepositen und im Wechselportefeuille zinstragend angelegt. Über den Rückgang dieser Kapitalien und damit des entsprechenden Zinsenertrages haben wir schon in unserer Botschaft vom 6. Dezember 1893, betreffend die Emission eines Staatsanleihens von 20 Millionen Franken, ein-

418

lässlichen Aufschluss erteilt und gezeigt, dass, wenn auch die eidgenössischen Anleihen von 1889 und 1892 im Gesamtbetrage von 30 Millionen Franken hinreichen werden, um die ausserordentlichen Militärausgaben für Neubewaffnung und Kriegsbereitschaft zu decken, der Finanzverwaltung seit 1888 nach und nach durch die Ausscheidung einer Barreserve von 10 Millionen Pranken und durch die der Militärverwaltung zur Anlage von Kriegsvorräten gemachten unverzinslichen Vorschüsse so viele Betriebsmittel entzogen worden sind, dass das Budget pro 1894 nur noch einen Betrag von Fr. 6,200,000 zinstragender Kapitalien zu berechnen wagte.

Unser Zukunftsbudget geht von der Supposition aus, dass mit Beginn des Jahres 1895 unsere sämtlichen zinstragenden Kapitalien auf etwa 2 Millionen Franken reduziert sein werden, und dass als natürliche Folge der pro 1895/97 berechneten Déficits flir diese letztere Periode Passivzinse in Aussicht genommen werden müssen (vide Ausgaben, Verzinsung und Amortisation der Anleihen, S. 2 des Zukunftsbudgets).

Diese Supposition trifft nun nach zwei Richtungen nicht zu Einmal wird infolge des günstigeren Abschlusses der Staatsrechnung pro 1893 unser Wertschriftenbestand mit Anfang 1894 2 bis 3 Millionen Franken höher sein, und es hat sodann inzwischen die h.

Bundesversammlung dem Bundesrat die Ermächtigung zur Aufnahme eines neuen Anleihens erteilt, dessen ganzer Ertrag zur Anlage in verzinslichen Kapitalien bestimmt ist.

Da jedoch dieses Anleihen zu 3lia°!o emittiert worden ist und wir hoffen, Titel erwerben zu können,welche einen durchschnittlichen Zins von 3 Va % abwerfen, so balancieren sich für die im Zukunftsbudget vorgesehene Periode, in welche der Beginn der Amortisation jedenfalls noch · nicht fällt, Mehreinnahmen und Mehrausgaben aus diesem Verhältnis.

C. Betriebskapitalien.

Die hauptsächlichste Ursache der Zunahme dieser Einnahmenrubrik -- 1888 Fr. 251,000, 1894 Fr. 531,000 -- liegt in dem Anwachsen des Bauconto der Telegraphenverwaltung ; für die Periode von 1895/97 haben wir uns mit dem Ansatz von Fr. 500,000 begnügt, da nach Durchführung der Neubewaffnung ein Zurückgehen der Betriebskapitalien bei der Waffenfabrik, Munitionsfabrik und Kriegspulverfabrik Worblaufen vorausgesetzt werden darf. Übrigens gilt für diese Rubrik das unter A oben Gesagte ; das Nettoergebnis der
Staatsrechnung bleibt deshalb unbeeinflusst, weil jedem einzelnen Einnahmenposten ein Ausgabenposten von ganz gleicher Höhe in der zutreffenden Verwaltung gegenübersteht.

419

Zweiter .A-bsclmitt.

Ausgaben.

Amortisation und Verzinsung der Anleihen.

Im Jahre 1888 war diese Ausgabenrubrik einzig durch die Annuität des im Jahre 1887 konvertierten altern Anleihens von Fr. 30,572,000 belastet, wovon fielen: Fr. 675,000 auf die Amortisation ,, 1,093,645 auf die Verzinsung, ,, 4,539 auf Provision und Spesen, Fr. 1,773,184.

In das Jahr 1889 fällt die Emission des durch die Neubewaffnung der Infanterie nötig gewordenen Anleihens von Fr. 25,000,000 mit einem fälligen halben Jahreszins, womit die Gesamtausgabe dieses Jahres auf Fr. 2,221,766 anstieg.

Die Entrichtung eines vollen Jahreszinses steigerte dieselbe in den Jahren 1890 und 1891 auf rund Fr. 2,652,000.

Im Jahr 1892 beginnt die Mitleidenschaft des Bundes aus der Aktienbeteilfigung an der Jura-Simplon-Bahtigesellschaft, indem ein Defizit der Eisenbahnfondsrechnung von Fr. 516,000 zu decken war, deshalb Totalausgabe von 1892 Fr. 3,168,000.

Der Voranschlag des Jahres 1893 sah ein Deficit der Eisenbahnfondsreehnung voraus von Fr. 770,000 (thatsächlich wird dasselbe ca. l Million Pranken betragen), und ins gleiche Budget fiel die erste Amortisationsquote des Anleihens von 1889 mit Fr. 875,000; selbstverständlich hoben sich auch die Provisionen um einige Tausend Franken und es beträgt die pro 1893 budgetierte Jahresausgabe Fr. 4,066,000.

Die Kechnung des Jahres 1893 wird aber noch mit weitern Fr. 175,000 belastet werden, weil inzwischen mit Datum vom 31. Dezember 1892 ein nachträgliches Anleihen für Zwecke der Kriegsbereitschaft im Betrage von Fr. 5,000,000 erhoben wurde.

Da die Amortisation dieses letztem Anleihens erst nach zehn Jahren beginnt, so haben wir in unserem Zukunftsbudget von 1894 bis 1897 eine konstante Totalausgabe für Amortisation und Verzinsung der Anleihen von Fr. 3,472,000 angenommen, welche sich aus folgenden Ziffern zusammensetzt:

420

Annuität für Verzinsung und Amortisation des Anleihens von 1887 Fr. 1,769,000 Annuität für Verzinsung und Amortisation des Anleihens von 1889 ,, 1,516,000 Verzinsung des Anleihens von 1892 . . . . ,, 175,000 Provision und Spesen ,, 12,000 Fr. 3,472,000 Die Emission des neuen Anleihens von Fr. 20,000,000, welche in das Jahr 1894 fallen wird, wird aus den in den Einnahmen angeführten Gründen -- Wiederanlage in zinstragenden Kapitalien -- de facto keine Mehrbelastung bringen.

Bezüglich der B e t e i l i g u n g an der J u r a - S i m p l o n - B a h n glauben wir uns der schon in unserer Budgetbotschaft pro 1894 zum Ausdruck gelangten Hoffnung hingeben zu dürfen, die schlimme Periode hinter uns zu haben. Gestützt auf die bis Ende 1893 bekannt gewordenen Betriebsresultate dürfte, selbst bei Berücksichtigung der vorgesehenen Einlagen in die Pensions- und HUlfskasse auf Grundlage der Berechnungen des Eisenbahndepartements, der Bund mit seiner Beteiligung an der Jura-Simplon-Bahn durch Ankauf von Prioritätsaktien am Ende der Deficitperiode stehen.

Einer bei Anlass der Budgetberatung pro 1894 im Nationalrate gefallenen Anregung Folge gebend, haben wir unser Eisenbahndepartement ersucht, über die Situation der Jura-Simplon-Bahn vom betriebstechnischen Standpunkte aus eine Untersuchung zu veranstalten.

Aus dem bezüglichen Berichte des technischen Eisenbahninspektorates geht nun allerdings hervor, dass das Eisenbahndepartement im Falle sein wird, eine Anzahl von Forderungen aufzustellen, welche für die J.-S.-B. jährliche Mehrausgaben im Gefolge haben werden.

Obwohl anerkannt wird, dass diese Bahngesellschaft in Erneuerung des Oberbaues und Verstärkung der Geleise schon in den letzten Jahren Wesentliches geleistet hat, so sollte immerhin hinsichtlich Schottererneuerung auf dem ganzen Netze und mit Bezug auf den Umbau der Geleise, namentlich auf den Strecken der frühem S-.O.-S., noch mehr geleistet werden. Dabei kommt für die J.-S.-B. in Betracht, was vom schweizerischen Bahnnetz Überhaupt gilt, nämlich es muss der Zunahme des Lokomotivengewichtes und der Tendenz der Einführung grösserer Fahrgeschwindigkeiten Rechnung getragen werden. Auch für die Bahnbewachung und die E r n e u e r u n g des Rollmaterials -- die V e r m e h r u n g desselben belastet den Bauconto -- geschieht noch zu wenig.

421 Die Durchführung dieser Postulate, bei welcher, soweit nicht die Betriebssicherheit in Frage gestellt ist, wohl der Situation der Gesellschaft billige Rechnung zu tragen sein wird, kann nun allerdings die Bahn mit einer Mehrausgabe von mehreren Hunderttausend Franken belasten; da aber der Ankaufspreis, welcher für die Prioritätsaktien der J.-S.-B. ausgelegt worden ist, den Bund mit jährlich 2U Fr. für jede einzelne Aktie belastet und der nicht für den Ankauf solcher Aktien in Anspruch genommene Rest des Rentenkaptitals von nominell Fr. 69,333,000 in Wertschriften angelegt ist, welche mindestens gleichviel Zins abwerfen, als die Verzinsung des entsprechenden Rentenkapitals erfordert, so würde auch bei nur 20 Franken Dividende, statt Fr. 22. 50, das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben der Eisenbahnfondsrechnung annähernd hergestellt sein.

Mit Rücksicht auf die Amortisation des neuen Anleihens von 20 Millionen Franken halten wir es für angezeigt, einen Blick Über diejenige Periode hinauszuwerfen, welche unser Zukunftsbudget umfasst. Schon anlässlich unserer Botschaft betreffend die Emission dieses Anloihens an die hohe Bundesversammlung haben wir die Ansicht vertreten, dass die Zweckbestimmung dieses Anleihens offenbar ein Hinausschieben des Beginnes der Amortisation und die Verteilung derselben auf eine längere Periode rechtfertigen werde.

Wenn wir nun auch grundsätzlich daran festhalten, dass mit der Zeit auch dieses Anleihen wieder amortisiert werden solle, so glauben wir doch, dass daraus eine Mehrbelastung unserer Staatsrechnung nicht eintreten sollte.

Auf Ende 1897 erwächst uns nämlich das Recht, die Amortisation des Anleihens von 188.7 zu verstärken, beziehungsweise dasselbe gänzlich zu kündigen; dasselbe trifft zu auf Ende des Jahres 1901 für das Anleihen von 1889, auf Ende 1903 für dasjenige von 1892.

Wir haben nun die erstmögliche Kündigung des neuen Anleihens auf anfangs 1904 angesetzt, um dannzumal, eine gltnstige Lage des Geldmarktes vorausgesetzt, eine Unifikation der sämtlichen Bundesanleihen vorzunehmen, hei welcher die Amortisationsfrist auf eine grössere Anzahl von Jahren ausgedehnt würde. Diese Operation sollte es ermöglichen, die Amortisation aller Bundesanleihen ohne eine Mehrbelastung, ja selbst mit einer etwelchen Entlastung der laufenden Rechnung durchzuführen.

Bnndesblatt. 46. Jahrg. Bd. IV.

28

422

Finanzdepartement.

Einnahmen.

Münzverwaltung.

Das Bundesgesetz vom 30. Januar 1860 statuiert in Art. 8, dass aus den bei den Münzprägungen sich ergebenden EinnahmenÜberschüssen ein Reservefonds gebildet werden solle, aus welchem je nach Erfordernis die Kosten ganz oder teilweise zu decken seien, welche die Einlösung abgenutzter Schweizermünzen nach Art. 13 des Bundesgesetzes über das eidgenössische Münzwesen vom 13. Mai 1849 zur Folge haben wird. Die weitere Bestimmung, dass die Zinse dieses Keservefonds zum Kapital geschlagen werden sollen, ist durch Bundesbeschluss vom 1. Juli 1875 aufgehoben worden.

Es erhellt aus diesen gesetzlichen Vorschriften, dass Einnahmen und Ausgaben der Münzverwaltnng sich alljährlich ausgleichen und dass die Höhe der vorzunehmenden Prägungen das Resultat der laufenden Staatsrecbnung nicht zu beeinflussen vermag.

Der Münzreservefonds hat Ende 1892 die Höhe erreicht von Fr. 3,900,540. -- das Budget pro 1893 berechnet weitere . . .

,, 122,740. -- das Budget pro 1894 ,, 1,714,240. -- mutmasslicher Bestand Ende 1894 Fr. 5,737,520. -- ein Betrag, welcher gestattet, die Frage in Erwägung zu ziehen, oh nicht die Kosten eines allfälligen Neubaues fttr die eidgenössische Münzstätte, welcher kaum mehr lange wird verschoben werden können, aus diesem Fonds bestritten werden durften.

Banknotensteuer.

Wir haben den Ertrag dieser Steuer für die Jahre 1894--1897' unverändert auf Fr. 170,000.-- belassen. Tritt inzwischen das Ausführungsgesetz zu Art. 39 der Bundesverfassung in Kraft, so wird allerdings diese Steuer nach Massgabe des Rückzuges der alten Banknoten allmählich abnehmen, wogegen ein Ersatz durch den Anteil des Bundes am Reingewinn der Staatsbank geboten werden wird.

Dagegen möchten wir jetzt schon davor warnen, auf diese Staatsbank die Hoffnung zu setzen, dass dieselbe eine erhebliche Einnahmequelle, ein Faktor zur Beseitigung unseres Staatsrechnungs-

423 deficites werden könnte ; denn abgesehen davon, dass wir den Nettogewinn aus der Notenemission bei der von uns in Aussicht genommenen Organisation der zukünftigen Staatsbank sehr nüchtern beurteilen und gerade in den ersten Jahren für eine ergiebige Dotation des Keservefonds gesorgt werden muss, so hat der gegenwärtige Wortlaut des Art. 39, wonach m i n d e s t e n s zwei Dritteile des Reinertrages den Kantonen zufallen müssen, genügend dafür gesorgt, dass der dem Bunde zufallende Anteil in gemessenen Schranken sich bewegen wird.

Ausgaben.

Finanzverwaltung.

Unter Berücksichtigung des oben betreffend die MUnzverwaltung Gesagten fallen für die Ausgaben dieser Verwaltung einzig in Betracht : die Besoldungen des Beamtenpersonals (Finanzbureau, Finanzkontrolle, Banknotenkontrolle, Staatskasse und Wertschriften.verwaltung), der Beitrag an den Invalidenfonds und endlich die Liegenschaftenverwaltung.

Unsere B e s o l d u n g s a n s ä t z e für die sämtlichen genannten Beamtungen bedeuten eine ganz bescheidene successive Erhöhung im Sinne der Annäherung an die Maximalbesoldungen; eine Erhöhung der Besoldungen im allgemeinen ist dabei nicht zum Ausdruck gelangt.

Beitrag an den Invalidenfonds.

Wir haben, wie seit einer Reihe von Jahren, den jährlichen Beitrag an den Invalidenfonds auf Fr. 100,000. -- angesetzt. Zur Beurteilung der Frage, ob diese Summe gentige, oder ob vielleicht mit Rücksicht auf die gegenwärtige Finanzlage des Bundes eine zeitweilige Reduktion dieser jährlichen Leistung ins Auge gefasst werden könnte, mögen die folgenden Data einige Wegleitung geben.

Der Ursprung des Invalidenfonds ist auf die Ereignisse des Jahres 1847 zurückzuführen, indem durch Tagsatzungsbeschluss vom 11. Dezember 1847 zwei Kantonen wegen Nichtstellung ihres Mannschaftskontingentes gegen den Sonderbund Bussen auferlegt wurden, und zwar Neuenburg -Fr. 300,000. -- a. W.

Inner-Rhoden ,, 15,000. -- ,, ,, Fr. 315,000. -- a. W. = Fr. 456,521. -- n. W.

424 Die Zinse dieses Fonds fielen anfänglich in die allgemeine Verwaltungsrechnung, wogegen diese letztere die Pensionen direkte auszuzahlen hatte ; vom Jahre 1853 an wird über den Invalidenfonds separate Rechnung gestellt, er war damals durch Vergabungen etc.

auf Fr. 470,332. -- angestiegen. Die bezahlten Pensionen betrugen Fr. 53,105. --, die eingegangenen Zinse und Zinsrückstände Fr. 23,649.--; die Differenz wurde durch Zuschuss der Staatsrechnung ausgeglichen.

Dieses Verfahren wurde eingehalten bis zum Jahre 1881, in dessen Anfang der Invaliden fonds durch Liebesgaben etc. die Höhe von Fr. 497,451. -- erreicht hatte.

Inzwischen war nämlich das Bundesgesetz betreifend den Militärpflichtersatz, von 1878, in Kraft getreten, nach dessen Art. 14 die Bundesversammlung zu bestimmen hat, welche Quote des der Bundeskasse zufliessenden Bruttoertrages jeweilen zur Äuffnung des Militärpensionsfonds zu verwenden ist. Es ist wohl der damaligen Deficitperiode zuzuschreiben, wenn mit diesen Einlagen in den Invalidenfonds erst im Jahre 1881 begonnen wurde. Seither betrug der ordentliche jährliche Beitrag der Bundeskasse an den Invalidenfonds unausgesetzt Fr. 100,000.

Allein der Invalidenfonds erhielt wiederholt noch ausserordentliche Zuwendungen. So wurde aus den Jahresvorschlägen der Verwaltungsrechnungen des Bundes der Invalidenfonds über die Fr. 100,000 hinaus dotiert mit Fr. 1,100,000 im Jahr 1884 ,, 1,000,000 ,, ,, 1886 ,, 1,000,000 ,, ,, 1888 Fr. 3,100,000.

Auf Grundlage des Banknotengesetzes von 1881 fallen ferner ·diejenigen Beträge, welche die Emissionsbanken für nicht eingelöste alte Banknoten an die Staatskasse abzuliefern hatten, nach 30 Jahren in den Invalidenfonds. Diese Ablieferung erfolgte im Jahre 1886, und zwar in einem Gesamtbetrage von Fr. 1,738,990. Von der Ansicht ausgehend, dass unter allen Umständen ein grosser Teil dieser Noten nie mehr zur Einlösung präsentiert werde, und zum Zwecke der Vermehrung der jährlichen Zinseneinnahme wurde schon im Jahre 1886 dem Invalidenfonds ein Betrag von Fr. 567,600 und 1888 von Fr. 69,463 zugeschieden, mit dem selbstverständlichen Vorbehalt, dass bei einer spätem Präsentation dieser Noten innerhalb des Zeitraumes von dreissig Jahren dem Invalidenfonds die Einlösung solcher Noten direkt zufiele. Inzwischen stunden der Staatskasse zu diesem Zwecke
auf 31. Dezember 1892 noch nahezu Fr. 300,000 zur Verfügung.

Infolge dieser verschiedenen Zuwendungen überstieg schon im Jahr 1885 der Zinsenertrag die Summe der auszuzahlenden Pensionen

425

und es ist trotz des gewaltigen Anwachsens der jährlich auszurichtenden Militärpensionen und Aversalentschädigungen das Vermögen des Invalidenfonds mit Ende 1893 auf Fr. 6,297,598 angestiegen. Der Zinseingang dieses Jahres Übersteigt netto Fr. 250,000, die Ausgabe des Jahres 1893 betrug Fr. 98,884.

Gentigt diese Dotation des Invalidenfonds? Für Friedenszeiten unzweifelhaft, für den Eintritt ernsterer Ereignisse keineswegs, selbst unter Hinzurechnung der übrigen HUlfsmittel, welche dannzumal dem Bunde zur Verfügung stehen, wie die Erträgnisse des Grenus-Invalidenfonds (Ende 1892 Fr. 5,507,503) und der eidgenössischen Winkelriedstiftung (Fr. 813,966), wobei zu erwähnen wir nicht unterlassen wollen, dass für die Dauer von kriegerischen Verwicklungen der Schweiz mit dem Auslande auch die Erträgnisse der Gottfried Keller-Stiftung für die Pflege' der verwundeten und kranken Wehrmänner verwendet werden dürfen.

So sehr auch das Finanzdepartement in erster Linie darauf angewiesen ist, nach Ersparnissen zu suchen, so würde es doch nicht wagen, dem Bundesrate eine Reduktion oder gar die Sistierung des bisherigen Beitrages von Fr. 100,000 in den Invalidenfonds vorzuschlagen, wohl aber erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, dass seit zwei Jahren durch Übernahme der Prämienzahlung für die Unfallversicherung unserer Milizen unsere Staatsrechnung weiter mit jährlich Fr. 70,000 belastet ist, wodurch in gewissen Fällen eine Doppelspurigkeit der Versicherung und somit auch Entschädigung eingetreten ist; wir halten eine Revision des Pensionsgesetzes zur definitiven Regelung aller dieser Verhältnisse ftir dringend geboten.

Liegenschaften.

Unter diesem Ausgabentitel des Finanzdepartements sind in erster Linie die Verwaltungskosten nebst Unterhalt auf den Waffenplätzen Thun, Herisau, Frauenfeld und Bière untergebracht und konform den bisherigen Rechnungsergebnissen für den Zeitraum unseres Zukunftsbudgets auf cirka Fr. 40,000 veranschlagt. Weitere Fr. 60,000 sind für Liegenschaftsankäufe gerechnet, womit der Gesamtansatz auf Fr. 100,000 aufgerundet worden ist.

Die Praxis betreffend die Art und Weise der Buchung von Liegenschaftsankäufen ist im Verlaufe der Jahre eine ungemein schwankende geworden, indem die Kosten für den Ankauf von Bauplätzen bald zu dem betreffenden Bauobjekte geschlagen, bald hier separatim gebucht wurden. Wir gehen bei .unserm Ansätze, welcher im übrigen auf arithmetische Richtigkeit absolut keinen Anspruch

426

erheben darf,von der Ansicht aus, dass künftig beifallen Bauten, sei es für Zwecke der Centralverwaltung, sei es für die Bedürfnisse des Militärdepartements, des Post- und Telegraphendienstes, der Zollverwaltung, der Ankauf des Bauterrains zu den betreffenden Baukosten geschlagen und verrechnet werden sollte, und dass in den Ausgaben des Finanzdepartements nur noch die Erwerbungskosten derjenigen Liegenschaften figurieren, welche unter der Verwaltung des Finanzdepartements verbleiben, wie z. B. die zum Zwecke der Erweiterung von Waffenplätzen, mit oder ohne Gebäulichkeiten, erworbenen Grundstücke.

427

Zollverwaltung.

Um die Fluktuationen in den Einnahmen und Ausgaben der Zollverwaltung auf ihre Wirkungen prüfen und um, gestützt auf das Resultat dieser Untersuchung, ein sogenanntes Zukunftsbudget für die Jahre 1894/1897 aufstellen zu können, erscheint es angezeigt, in erster Linie die Rechnungsresultate der letzten 5 Jahre (1888-- 1892) zusammenzustellen.

Die R o h e i n n a h m e n * ) der Zollverwaltung betrugen Jahren 1888 rund Fr. 26,086,000.

1889 ,, ,, 27,636,000.

1890 ,, ,, 31,258,000.

1891 . . . . ; . .

,, ,, 31,543,000.

1892 ,, ,, 36,033,000.

in den -- -- --.

-- --

T o t a l Fr. 152,556,000. -- Durchschnittliche Roheinnahme pro 1888/1892 rund Fr., 30,511,000. -- Während des gleichen Zeitraumes betrugen die Rohausgaben*) der Zollverwaltung in den Jahren 1888 rund Fr. 2,131,000. -- 1889 ,, ,, 2,252,000. -- 1890 ,, ,, 2,636,000. -- 1891 ,, ,, 2,870,000. -- 1892 ,, ,, 3,036,000. -- T o t a l Fr. 12,925,000. -- Durchschnittliche R o h a u s g a b e n pro 1888/1892 Fr. 2,585,000. -- Über die Verteilung der Ausgaben auf die verschiedenen Rubriken des Budgets giebt die nachstehende Zusammenstellung Aufschluss : *) A n m e r k u n g . Bruchteile unter Fr. 600 wurden fallen gelassen, solche von und über Fr. 600 auf Fr. 1000 aufgerundet.

428 Fr.

Fr.

. 1888 1,185,000 . 1889 1 252 000 . 1890 1,309,000 . 1891 1,356,000 . 1892 1,418,000

I. Gehalte n

e OH flfïH 6 jOJUjWU

D u r c h s c h n i t t pro 1888/92

. 1888 . 1889 . 1890 . 1891 . 1892

H. Reisekosten und Expertisen n ri n n

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15,000 13,000 13,000 12,000 10,000 fiQ AAA

t\ + Q 1 .

D u r c h s c h n i t t pro 1888/92 III. Bureaukosten.

1. Mieten der Lokalien . .

1,304,000

1888 1889 1890 1891 1892

13,000 85,000 88,000 96,000 100,000 101,000

T1 n t o Ì

D u r c h s c h n i t t pro 1888/92

A 7fl HAn

94,000

12. -- 4. Heizung, Beleuchtung, Bureaubediirfnisse , Druck- 1 1888 sachen und Nebenausgaben dito 1889 dito 1890 dito 1891 dito 1892

104,000 109,000 118,000 119,000

D u r c h s c h u i 1 1 pro 1888/92

112,000

112,000

OD>5,UUU

IV. Mobilien und Gerätschaften.

n n n n

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· ·

.

.

.

.

.

1888 1889 1890 1891 1892

18,000 18,000 34,000 20,000 29,000 1 1 Q nnn

T1 f\ t Q 1

D u r c h s c h n i t t pro 1888/92

24,000 Übertrag

7,734,000

429

V. Grenzschutz ,, ,, ,, ,,

1888 1889 1890 1891 . 1892 Total D u r c h s c h n i t t pro 1888/92

VI. Verschiedenes: 1. Zollrückvergütungen ,, ,, ,, ,,

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. 1888 . 1889 . 1890 . 1891 . 1892 Total D u r c h s c h n i t t pro 1888/92

2. Entschädigung für Aushülfe, Dienstkleidungen etc., Un- > 1888 vorhergesehenes . . . . j dito 1889 dito 1890 dito 1891 dito 1892 Total D u r c h s c h n i t t pro 1888/92

Fr.

Übertrag 600,000 654,000 685,000 807,000 857,000

Fr.

7,734,000

3,603,000 721,000 62,000 52,000 315,000 366,000 412,000 1,207,000 241,000 53,000 72,000 75,000 91,000 90,000 381,000 76,000

G e s a m t a u s g a b e pro 1888/92

12,925,000

D u r c h s c h n i t t l i c h e J a h r es a u s g ä b e pro 1888/92 wie oben (pag. 427) . . . Fr. 2,585,000 Sieht man die vorstehenden Zahlen genauer an, so erzeigt es sich, dass die durchschnittlichen Rechnungsergebnisse pro 1888/1892 weder für die Feststellung der Einnahmen, noch für die Berechnung der Ausgaben der nächsten 4 Jahre ale Grundlage genommen werden können.

Die Einnahmen des Jahres 1888 stehen um rund 10 Millionen Franken tiefer als diejenigen des Jahres 1892.

430

Wir müssen aber auch schon deswegen die Einnahmen des Jahres 1892 als Ausgangspunkt nehmen, weil mit dem I.Februar 1892 die Wirkungen des neuen Zolltarifes vom 10. April 1891 sieh geltend machen.Aber auch das Jahr 1892 bietet uns keine normalen Verhältnisse. Nicht nur stund der Monat Januar noch unter der Herrschaft des alten Tarifgesetzes, sondern es haben bereits Ende 1891 und namentlich im Monat Januar 1892 ganz anormale Importationen stattgefunden, welche die normalen Verkehrsziffcrn auf weit hinaus vollständig verschieben mussten ; der gleiche Vorgang erneuerte sich zu Ende des Jahres 1892, weil die Ungewissheit, ob ein neuer Handelsvertrag mit Prankreich zu stände komme, neuerdings zu anticipierten Importationen anspornen musste.

Wir haben, all diesen Verhältnissen Rechnung tragend, in unserer Budgetbotschaft pro 1894, auf welche wir verweisen, die Bruttoeinnahme auf 37 Millionen Franken angesetzt und, um eine naturgemässe Verkehrszunahme zu markieren, in unser Zukunftsbudget für die Jahre 1895/97 folgende Bruttoeinnahmen aufgenommen: 1895 Fr. 37,100,000 1896 ,, 37,200,000 1897 ,, 37,300,000 Seither ist die Rechnung des Jahres 1893 zum Abschluss gelangt: sie schliesst mit einem Bruttoertrag von Fr. 38,300,000. Ohne uns allzu sanguinischen Hoffnungen hingeben zu wollen und daran erinnernd, dass schon oft auf eine Periode des Aufschwunges im Handel und Verkehr wieder eine solche des Niederganges gefolgt ist, so lässt der Abschluss der Rechnung der Zollverwaltung der Auffassung Raum, dass die Zollerträgnisse unseres Zukunftsbudgets zu niedrig beziffert sein dürften. Wir werden nämlich immer mehr in der Ansicht bestärkt, dass das Jahr 1893 so ziemlich als ein normales zu betrachten sei, und wir waren anfänglich selbst geneigt, anzunehmen, dass auch die Wiederaufnahme unserer früheren Handelsbeziehungen zu Frankreich keinen beträchtlichen Ausfall in unseren Zolleinnahmen zur Folge haben werde, da die Differentialzölle für einen grossen Teil unserer Importartikel in erster Linie die Wirkung hatten, dass andere Länder, mit welche^ wir im Vertragsverhältnis geblieben sind, an Stelle Frankreichs getreten sind, wobei die Schweiz also nur die Ansätze des Konventionaltarifs zur Anwendung bringt.

Sodann ist es Thatsache, dass unsere einheimische Industrie sich entwickeln und vielfach die Lieferung von
Produkten des innern Bedarfs erobern konnte, welche man früher nur aus Frankreich beziehen zu können geglaubt hat. Ebenso hat der Zollkrieg mit Frankreich unstreitig zu einer Vermehrung des Absatzes der eigenen landwirtschaftlichen Produkte in der Schweiz geführt.

431 Indessen belehrt uns die inzwischen erschienene Handelsstatistik fiir das Jahr 1893, dass immer noch ein beträchtlicher Teil unserer Bedürfnisse, trotz des Differentialzolles, aus Frankreich bezogen wird und dass die Rückkehr zum Konventionaltarif einen erheblichen Rückgang unserer Zolleinnahmen bedingen wird, ganz abgesehen von der Wirkung der über den Konventionaltarif hinaus noch zu machenden Konzessionen, welche selbstverständlich auch den übrigen Vertragsstaaten eingeräumt werden müssten. Wir werden daher gut thun, bei der Beurteilung unserer zukünftigen Zolleinnahmen die Eventualität der Wiederaufnahme unserer Handelsbeziehungen zu Frankreich nicht ausser acht zu lassen.

Für eine allfällige Steigerung des Ertrages der Zölle im Sinne der angestrebten Herstellung des finanziellen Gleichgewichtes der Eidgenossenschaft könnte nur eine Erhöhung der Ansätze für die durch Handelsverträge nicht gebundenen Tarifpositionen in Frage kommen. Als solche können u. a. bezeichnet werden: Gebrauchstarif Nr.

447 448 449 441 443 444 423 365

Gegenstand

Roh- und Krystallzucker, Zuckerabfälle Zucker in Hüten, etc ,, geschnitten, etc. *) . . .

Tabakblätter, r o h . . .

Tabakfabrikate Cigarren und Cigaretten . . .

Kaffee roh Petroleum

Einfuhr pro 1892

Zollansatz per q.

q. netto

Fr.

296,465 7. 50 108,566 9. -- (l. 50 mehr als 57,241 \fiirNr.448*) 25. -- 46,111 426 75. -- 150. -- 978 88 086 3. 50 442,300 1. 25

Alle übrigen wichtigeren Positionen des Zolltarifs sind vertraglich gebunden, oder aber, wo dies nicht der Fall ist, handelt es eich um Artikel, welche geringe Einfuhrmengen aufweisen und bei denen somit eine allfällige Erhöhung der Zollansätze die Einnahmen nicht wesentlich zu steigern vermöchte.

* Gemäss Stipulation des Handelsvertrages mit Deutschland und Österreich, Schlussprotokoll, litt. C, Ziffer 6, darf der Mehrbetrag des jeweiligen Zollsatzes für Zucker, geschnitten oder fein gepulvert, gegenüber dem Ansätze für Zucker in Stäben, Platten, Blöcken Fr. 1. 50 per q. nicht übersteigen.

432

Wir tragen indessen auch p r i n z i p i e l l ernste Bedenken, eine nochmalige Erhöhung der Ansätze des Generaltarifes in Aussicht zu nehmen. Es sei an dieser Stelle erinnert, dass bereits bei Anlass der letzten Verhandlungen über die Zolltarifrevision, ans denen der Generaltarif vom 10. April 1891 hervorgegangen ist, die Ansicht nachdrücklich vertreten wurde, dass eine stärkere Belastung der grossen Konsumartikel aus volkswirtschaftlichen Gründen zu vermeiden sei, weil dadurch eine Verteuerung des Lebensunterhaltes eintreten müsste. Zum Mittel einer weiteren Erhöhung der Ansätze des Generaltarifes durfte daher, unsers Erachtens, nur dann gegriffen werden, wenn absolut zwingende Gründe im Hinblick auf die Lage der eidgenössischen Finanzen dazu drängen würden.

Fassen wir die von uns weiter oben angeführten grossen Konsumgegenstände näher ins Auge, so haben wir zu den einzelnen Artikeln, welche sich allfällig für eine Zollerhöhung eignen dürften, folgende nähere Bemerkungen zu machen : 1. Zucker.

In der Bevölkerung unseres Landes ist der Zucker ein weitverbreiteter, man kann sagen allgemeiner Verbrauchsgegenstand, so dass man nicht ohne weiteres behaupten kann, es handle sich um einen Luxusartikel, der eine Zollerhöhung fUglich ertragen könne. Ferner ist zu bedenken, dass Zucker für viele Gewerbe und Produktionsgattungen geradezu als ein Bedürfnis, in vielen Fällen zudem als Rohstoff zur weiteren Bearbeitung zu betrachten ist. Beispielsweise wllrde durch eine allfällige Erhöhung des Zuckerzolles, namentlich wenn der Rückzoll auf Zucker zur Fabrikation von kondensierter Milch wegfiele, das Gedeihen dieser Industrie, welche eine sehr erfreuliche Bedeutung erlangt hat, bedenklich gefährdet ; ein Rückgang dieser Industrie wäre aber von direkter nachteiliger Rückwirkung auf die schweizerische Landwirtschaft wegen Verminderung des Milchverbrauches in jenen Fabriken, daher auch seitens der landwirtschaftlichen Kreise Stellungnahme gegen Zollerhöhung auf Zucker vorauszusehen wäre.

2. Petroleum und Kaffee.

Diese zwei Artikel gehören unstreitig zu den notwendigsten Verbrauchsgegenständen ; eine stärkere Zollbelastung würde hier in erster Linie die ärmere Bevölkerung treffen, abgesehen davon, dass bei Kaffee z. B. (Totaleinfuhr pro 1892 rund 88,000 q.) eine bedeutende Erhöhung des Zollansatzes eintreten müsste, um einigermassen beträchtliche Mehreinnahmen zu erzielen.

433

3. Tabak und Tabakfabrikate.

Die Einführung einer höheren Belastung der Tabakfabrikate behufs Äufnung der Bundesfinanzen hat auf den ersten Blick etwas Bestechendes. Eine solche Erhöhung lässt sich aber aus dem Wortlaute von Art. 35 des auf 1. Januar 1894 in Wirkung getretenen neuen Bundesgesetzes Über das Zollwesen nicht herleiten. Vielmehr würde eine solche Massnahme, wie Übrigens jede andere aus fiskalischen Gründen vorgenommene Zollerhöhung, einen Beschluss der Räte erfordern, der wiederum dem Referendum unterläge.

Der Spekulation würde durch eine Zollerhöhung ein weites Feld geöffnet, indem dieselbe sich unzweifelhaft auf die Einfuhr von auf Jahre hinaus vorhaltenden Vorräten werfen würde, wie wir es bereits bei der 1879 eingetretenen Zollerhöhung auf Tabak und im Jahre 1890 bei Anlass der Tarifrevision erlebt haben.

Damit wfirde einerseits die Massnahme einer Zollerhöhung zum grossen Teile illusorisch gemacht, während andererseits das konsumierende Publikum durch Preiserhöhung seitens der Spekulation getroffen würde.

Zu diesen Bedenken kommt ferner hinzu, dass diese Verteuerung des Tabakverhrauches sich als eine sehr unzweckmässige Einleitung für die Einführung des Tabakmonopoles und eher als eine Erschwerung derselben erweisen dürfte.

4. Verschiedene andere Erzeugnisse.

Als im Zolltarif nicht gebunden könnten fllr eine allfällige Zollerhöhung ebenfalls in Betracht kommen: Alkoholische Getränke, Seife, gewöhnliche, Schmalz, Kakaobohnen, Cichorienwurzeln, Honig, Gewürze. Mit Ausnahme des Alkohols würden jedoch diese Produkte bei einer Zollerhöhung, die immerhin mässig gehalten werden müsste, kaum Fr. 100,000 mehr abwerfen, als nach dem jetzigen Zolltarif.

Dieser Mehrertrag wiirde aber weit in den Hintergrund treten gegenüber der durch eine Zollerhöhung beim konsumierenden Publikum verursachten Missstimmung.

Eine ähnliche Wirkung Hesse sich voraussehen von einer weitern Zollerhöhung auf Alkohol, da dieser gegenwärtig schon mit Fr. 19 Zoll und Fr. 80 Monopolgebühr per 100 kg. brutto belastet ist.

Wir möchten aus den sub 1--4 angeführten Gründen nochmals betonen, dass nach unserer Ansicht von einer Vermehrung der Bundeseinnahmen durch Erhöhung der Zölle vorderhand abgesehen werden

434

sollte und wir wollen hoffen, dass das Nichtgelingen des Beutezuges den Bund der Versuchung enthebe, auf diese Eventualität zurückzukommen.

In betreff der mutmasslichen Rohausgaben der Zollverwaltung pro 1895/1897 können, wie bereits bemerkt, die Rechnungsresultate von 1888/1892 nicht als massgebend betrachtet werden; auch hier dürften die Ziffern des Voranschlages pro 1894 als annähernd richtige Basis angenommen werden. Wir verweisen hier ebenfalls, für die nähere Begründung der betreffenden Zahlen, auf unsere Budgetbotschaft vom 27. Oktober 1893, Abteilung E. II. Zollverwaltung. Der Voranschlag pro 1894 sieht folgende Rohausgaben vor: Gehalte Reisekosten und Expertisen, Bureaukosten, Mobilien und Gerätschaften Grenzschutz Verschiedenes

Fr. 1,758,800

Total

Fr. 3,848,300

,, ,, ,,

342,500 1,180,000 567,000

Bei Aufstellung der obigen Zahlen wurde bereits den Wirkungen des auf 1. Januar 1894 in Kraft getretenen Bundesgesetzes vom 28.

Juni 1893 Über das Zollwesen Kechnung getragen, in welchem die Kreierung von Zollämtern und zollfreien Niederlagen im Innern vorgesehen ist.

Angemeldet sind vorläufig für die Errichtung von Zollämtern im Innern: Solothnrn, Luzern, Bern, St. Gallen und Zürich. FUr das nächste Jahr sehen wir zehn solche interne Zollämter vor, wovon eventuell acht wichtigere mit Einnehmer, Contrôleur, zwei Gehülfen und einem Aufseher, und zwei kleinere mit Einnehmer, einem Gehlilfen und einem Aufseher.

Hierdurch wird die Arbeit, namentlich bei der Oberzolldirektion, sodann auch bei sämtlichen Gebietsdirektionen in wesentlichem Masse anwachsen und infolgedessen eine Personalvermehrung erforderlich werden. In welchem Belange dieselbe eintreten muss, kann zur Zeit auch nicht approximativ berechnet werden. Ferner ist auch die Eventualität der Einführung weiterer Staatsmonopole ins Auge zu fassen. Nimmt man beispielsweise an, dass das Tabaksmonopol eingeführt werde, so hätte dies wiederum eine namhafte Vermehrung des Zollpersonales und hauptsächlich der Zahl der Grenzwächter zur Folge. Auch hier kann aber nicht mit Sicherheit vorausgesehen wer-

435

den, in welchem Masse die Vermehrung wird eintreten müssen. Es ist denn auch für uns unmöglich, bei der Aufstellung des mutmasslichen Ausgabenvoranschlages der Zollverwaltung fiir die Jahre 1895--1897 eine detaillierte Begründung aufzustellen ; vielmehr müssen wir uns begnügen, die grossen Kategorien des Budget en bloc zu veranschlagen.

Wir lassen nunmehr die Zahlen, folgen, welche wir angenommen haben : Jahr 1895

Jahr 1896

Jahr 1897

Fr.

Fr.

Fr.

Gehalte . . . .

Reisekosten u. Expertisen, Bureaukosten , Mobilien und Gerätschaften . .

Grenzschutz . . . .

Verschiedenes . . . .

1,794,000

1 821 000 1 860,000

350,000 1,200,000 267,000

355,000 1,220,000 280,000

362,000 1,240,000 300,000

Total

3,611,000

3,676,000

3,762,000

Vergleicht man diese Zahlen unter sich und mit den weiter oben angeführten Ziffern des Voranschlages pro 1894, so ergiebt sich, dass für die Kubriken Gehalte, Reisekosten und Expertisen, Bureaukosten, Mobilien und Gerätschaften, sowie für den Grenzschutz in den Jahren 1895--1897 eine gewisse Mehrausgabe angenommen worden ist, die sich ziemlich gleichmässig von Jahr zu Jahr steigert, deren Höhe aber nur im allgemeinen mit'den von Jahr zu Jahr zunehmenden Anforderungen an die Zolleinrichtungen begründet zu werden vermag.

Wir betonen neuerdings nachdrücklich, dass es nicht im Bereiche der Möglichkeit liegt, die Ausgaben der Zollverwaltung auf vier Jahre hinaus mit irgend welcher Sicherheit zu bestimmen, und dass die von uns angenommenen Zahlen somit lediglich als approximative zu betrachten sind.

In betreff der Ausgaben für Verschiedenes haben wir folgendes zu bemerken. In diese Budgetrubrik fallen in erster Linie die Zollrtickvergütungen, sodann die Entschädigungen für ausserordentliche Aushülfe und für Arbeiten ausser den reglementarischen Zollstunden (Früh- und Spätdienst bei den Zollämtern) ; ferner Dienstkleidungen für Aufseher ; Gerichtskosten (Vertretung der Zollverwaltung vor Gericht bei Straffällen etc. etc.); Rückvergütung der Kosten an Zollbeamte bei Versetzungen; endlich unvorhergesehene Ausgaben, die nicht anderswo rubriziert werden können.

436

Für das Jahr 1895 haben wir gegenüber dem Budget pro 1894 Fr. 300,000 weniger veranschlagt, in der Voraussicht, dass diese Summe, welche in das Budget pro 1894 für die Zollrückvergütungen auf Mais, Mehl etc. zur Viehfütterung aufgenommen worden ist, im Jahre 1895 nicht mehr in Betracht fallen wird. Für die Jahre 1896 und 1897 haben wir die Zahlen pro 1895 um Fr. 13,000, bezw.

Fr. 33,000 erhöht, und zwar mit Rücksicht auf die sich stets steigernde Inanspruchnahme sämtlicher Abteilungen dieser Budgetrubrik, besonders derjenigen für ausserordentliche Aushülfe.

437

Industrie- und Landwirtsehaftsdepartement Abteilang Industrie.

a. Hauptursachen der bisherigen Ausgabenvermehrung, beziehungsweise Einnahmenverminderung.

Da die Abteilung über keine Einnahmsquellen verfügt, fällt der zweite Teil des angeführten Titels hier ausser Betracht.

Was die Ausgaben der Jahre 1888--1892 anbetrifft, so weisen nur folgende drei Rubriken eine nennenswerte Vermehrung auf: Gewerbewesen und Sozialgesetzgebung.

Die Ausgabenvermehrung beruht einerseits auf der Verdoppelung des Bundesbeitrages an das schweizerische Arbeitersekretariat (statt Fr. 10,000 nunmehr Fr. 20,000) und andererseits auf den Erfordernissen der Vorarbeiten zur Kranken- und Unfallversicherung.

Gewerbliche und industrielle Berufsbildung.

Das durch den Bundesbeschluss vom 27. Juni 1884 inaugurierte Eingreifen des Bundes auf dem Gebiete der gewerblichen und industriellen Berufsbildung hatte zur Folge, dass die für die letztere von Kantonen, Gemeinden, Vereinen und Privaten aufgewendeten finanziellen Leistungen sich in bedeutendem Masse vermehrten, wie z. B.

aus folgenden Zahlen hervorgeht: 1885 1888 1889 Ausgaben für die gewerblichen und industriellen Bildungsanstalten . .

Beiträge von Kantonen, Gemeinden, Vereinen und Privaten Ausgaben für die gewerblichen und industriellen Bildungsanstalten . .

Beiträge von Kantonen, Gemeinden, Vereinen und Privaten Bundesblatt. 46. Jahrg. Bd. IV.

811,872

1,202,512

1,390,702

517,895

724,824

814,696

1890

1891

1892

1,399,986

1,522,431

1,750,021

773,614

851,567

954,299 29

438

Die der Berufsbildung dienenden bestehenden Anstalten wurden erweitert, eine grosse Anzahl neuer gegründet (Zahl der vom Bund subventionierten Anstalten: 43 im Jahre 1884, 118 im Jahre 1888, 154 im Jahre 1892), Specialkurse eröffnet, Ausstellungen abgehalten u. s. w. Die Beiträge des Bundes mussten mit dieser überaus günstigen Entwicklung natürgemäss Schritt halten, wollte man sie nicht hemmen oder verunmöglichen.

Fabrikwesen.

Die Ursache der Kostenvermehrung war die successive Erweiterung des Fabrikinspektorats, bedingt durch die gewaltig zunehmende Arbeitslast. Zum Vergleich mögen folgende Daten dienen : Am 1. März 1882 waren dem Fabrikgesetz unterstellt 2527 Etablissemente , 31. Dez. 1887 ,, ,, ,, 3687 1892 ,, ,, 4606

b. Approximative Aufstellung über die in den nächsten 5 Jahren vorauszusehenden weitern Fluktuationen (1894--1898).

Wir haben zu den einzelnen Rubriken der Tabelle folgendes zu bemerken : Besoldungen und Bureaukosten.

In Aussicht zu nehmen ist die Schaffung der Stelle eines Abteilungs-Chefs und die Besserstellung der untern Beamten.

Innert der neuen Besoldungsgrenzen würde der Budgetposten durch successive Besoldungserhöhung sich gestalten wie die Tabelle ausweist.

In den Zahlen der Jahre 1895--97 ist Inbegriffen eine etwelche Erhöhung des Ansatzes für Bureaukosten. Zu bemerken ist, dass nach der für 1897 angenommenen Summe die Beamten ihre supponierten Besoldungsmaxima noch nicht erreicht hätten.

Gewerbewesen und Sozialgesetzgebung.

Es lässt sich voraussehen, dass der Bundesbeitrag von Fr. 10,000 an den schweizerischen Gewerbeverein noch eine Zeit lang auf dieser Höhe bleibt, derjenige an das schweizerische Arbeitersekretariat vielleicht etwas zu erhöhen sein wird und dass im übrigen nach Inkrafttreten der Bundesgesetzgebung über,Kranken- und Unfallversicherung sub III 3 der nunmehrige Posten von Fr. 50,000 (Budget 1894) wieder auf Fr. 30,000 zurückgehen kann.

439

Gewerlliche und industrielle Berufsbildung.

Es ist kaum anzunehmen, dass die bisherige jährliche Steigerung der Ausgaben auch fernerhin denselben Schritt einschlagen werde; wahrscheinlich ist, dass diese sich allerdings noch vermehren, aber in reduziertem Masse. Nach Abwägung der einschlagenden Faktoren dürfte die angegebene Zahlenreihe zutreffen.

Mass und Gewicht.

Keine Bemerkung.

Fabrikwesen.

Die Besoldungen der Fabrikinspektoren müssen durchaus eine Erhöhung erfahren, dem Inspektor des III. Kreises ist ein zweiter Adjunkt beizugeben und für diesen neuen inspizierenden Beamten eine Erhöhung des Postens ,,Reiseentschädigungen" erforderlich. Endlich haben die Hülfsbeamten des Inspektorats auch auf successive Besoldungs-Erhöhung (Minima und Maxima ihrer Besoldungen bestehen zur Zeit nicht und müssen noch durch Gesetz geregelt werden) Anspruch.

Verschiedenes.

Keine Bemerkung.

Wir fügen bei, dass wir den in Aussicht zu nehmenden Beitrag des Bundes an die Landesausstellung in Genf (1896) noch nicht berücksichtigt haben. Ebenso verweisen wir die bevorstehende Bundesleistung an die Kranken- und Unfallversicherung in einen Specialkonto, da mit ihr die Schaffung neuer Finanzquellen in unzertrennbarem Zusammenhang steht.

c. Vorschläge zur Verminderung der Ausgaben.

Wir sind nicht im Falle, solche zu machen, sondern müssen im Gegenteil betonen, dass unsere Aufstellung sub b. durchweg auf den niedersten Annahmen beruht.

440

Abteilang Landwirtschaft, a. Hauptursachen der bisherigen Ausgabenvermehrung.

Innert den letzten filnf Jahren 1888--1892 haben sich die Auslagen der Abteilung Land Wirtschaft für die Budgetrubriken ,,Besoldungen undBureaukosten", ,,landwirtschaftliche Vereine und Genossenschaften", sowie ,,Viehseuchenpolizei" nur in ganz unbedeutendem Masse vermehrt und diejenigen in der Budgetrubrik ,,Verschiedenes" sind unverändert geblieben. Dagegen weisen eine zum Teil ganz bedeutende Zunahme auf die Budgetrubriken ,,Stipendien", ,,theoretisch-praktische Ackerbauschulen", ,,Gartenbauschule in Genf", ,,landwirtschaftliche Winterschulen", ,,landwirtschaftliche Wandervorträge und Specialkurse", ,,landwirtschaftliches Versuchswesen", ,,Molkereischulen", also das landwirtschaftliche Unterrichts- und Versuchswesen, ferner ,,Rindviehzucht", ,,Pferdezucht", ,,Bodenverbesserungen" und ,,Massnahmen gegen Schäden, welche die landwirtschaftliche Produktion bedrohen".

Die Ausgabenvermehrung von rund Fr. 300,000, welche seit dem Jahre 1888 eingetreten ist, betrifft sonach in der Hauptsache einzig diejenigen Rubriken, die in Gemässheit des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1884, betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund, in das eidgenössische Budget eingestellt wurden. Dass von den in jenem Beschlüsse vorgesehenen Unterstützungen der Landwirtschaft allmählich ein ausgedehnterer Gebrauch gemacht' werde, war zu erwarten. lu der That haben die Kantone seit dem Bestehen des genannten Bundesbeschlusses ihre Leistungen zu gunsten der Landwirtschaft ganz erheblich vermehrt, um dadurch sich und ihren Angehörigen entsprechend höhere BundesbeitrUge zu sichern.

Damit ist die Hauptursache der bisherigen Ausgabenvermehrung unserer Abteilung Landwirtschaft genannt.

b. Zum fünfjährigen Budget.

Die Aufstellung des fünfjährigen Budgets für die Abteilung Landwirtschaft gestaltet sich zu einer besonders schweren Aufgabe, schon aus dem Grunde, weil niemand im stände ist, vorauszusehen, welchen Umfang den Bundesbeiträgen an die Kosten von Bodenverbesserungen und an den Kampf gegen die Reblaus, der nun auch im Kanton Waadt grössere Dimensionen anzunehmen beginnt, nach dem bisherigen massgebenden Bundesbeschluss gegeben werden n a u s s , und weil ein neues Gesetz in Beratung liegt, über dessen Wirkung erst Vermutungen geäussert werden können, wenn es diese Beratung durchlaufen hat.

441

Zu den Angaben der Tabelle ist im Übrigen folgendes zu bemerken :

Besoldungen und Bureaukosten.

Die Organisation der Abteilung Landwirtschaft ist seit 1883 die gleiche geblieben, obwohl durch drei Bundesbeschlüsse seither deren Aufgabe teils gänzlich verändert, teils ausserordentlich erweitert wurde.

Das bevorstehende Landwirtschaftsgesetz wird voraussichtlich neue Änderungen und Erweiterungen bringen, so dass die Schaffung höher besoldeter Stellen, als die von blossen Kanzlisten, noch notwendiger werden wird.

Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchswesen.

Dieser Posten wird sich wesentlich erhöhen, wenn der Bund im Palle sein wird, eine Milchversuchsstation oder eine landwirtschaftliche Versuchsstation zu schaffen.

Rindvieh-, Pferde- und Kleinviehzucht.

Eine Steigerung der Ausgaben, wie sie der nationalrätliche Gesetzesentwurf voraussieht, wird nur nach und nach eintreten, weil die Kantone ebenfalls ihre Beiträge steigern müssen.

Viehseuchenpolizei.

Die Ausgaben für die Viehseuchenpolizei werden den Einnahmen aus der Viehuntersuchung an der Grenze das Gleichgewicht halten müssen, indem eventuell die Untersuchungstaxen erhöht werden.

Verschiedenes.

Unter ,,Verschiedenes" werden die Kosten von Konferenzen, Kommissionen, der Herstellung des Jahrbuches, der Gratisabgabe desselben an die Mitglieder der Bundesversammlung, an Behörden und Bibliotheken die Ausgaben andauernd erhöhen.

C. Da sämtliche Ausgaben der Abteilung Landwirtschaft auf gesetzmässiger Grundlage beruhen, beziehungsweise eine notwendige Folge des Landwirtschaftsgesetzes sein werden, so sind wir nicht im Fall, Vorsehläge für deren Verminderung zu machen.

442

Abteilung Forstwesen, Jagd und Fischerei.

Forstwesen.

Die bedeutende Zunahme der Ausgaben in dieser Rubrik wird in erster Linie bedingt durch das Inkrafttreten des Bundesbeschlusses vom 5. Dezember 1892 betreffend Bundesbeiträge an die Besoldungen der höheren kantonalen Forstbeatnten im eidgenössischen Forstgebiet.

Die hiefür benötigte Summe wird pro 1894 zu Fr. 50,000, für die folgenden Jahre zu 60,000 Franken veranschlagt. Bezüglich des Bundesbeitrages an Aufforstungen im Hochgebirge ist eine vom Jahr 1894 (mit Fr. 160,000) an ,, bis 1897 jährlich um Fr. 10,000 steigende Mehrausgabe in Aussicht genommen. Etwelche Erhöhung erfahren auch die Posten für Besoldungen und Reiseentschädigungen, herrührend von der durch das Bundesgesetz vom 22. Dezember 1892, über die Reorganisation der Abteilung, bedingten Personalvermehrung und der damit im Zusammenhang stehenden Steigerung der Reiseentschädigungen.

Die übrigen Posten sind unverändert beibehalten worden, mit Ausnahme derjenigen für Publikation einer schweizerischen Lawinenstatistik und für Bundesbeitrag an die forstliche Ausstellung in Bern 1893; ersterer fällt von 1895 an weg, letzterer bereits mit dem Jahr 1894, dagegen wird von diesem Jahr an ein Betrag von Fr. 1000 für forstliche Photographien neu in den Voranschlag eingestellt.

Jagd- und Vogelschutz.

Vom Jahr 1894 an wird eine Keduktion der diesfälligen Ausgaben um Fr. 1000 in Aussicht genommen, herrührend von einer Beschränkung der Auslagen für Kommissionen und Expertisen, indem in einem Jahr jeweilen nur die Hälfte der Jagdbannbezirke zur Inspektion gelangen soll.

Fischerei.

Hier ist eine allmähliche Erhöhung der Ausgaben um Fr. 6500 vorgesehen, bedingt durch die demnächst notwendig werdende Ernennung eines Fischereikommissärs für den Bodensee, sowie etwelche Steigerung der Bandesbeiträge an die Kosten der Fischereiaufsicht und an die Leistungen der Fischzuchtanstalten.

443

Verschiedenes.

Dieser Posten wird für sämtliche 5 Jahre unverändert beibehalten.

Vorschläge zur Verminderung der Ausgaben für die Abteilung Forstwesen, Jagd und Fischerei können keine gestellt werden, da die Hauptausgabeposten durch Bundesbeiträge verursacht werden, deren Höhe in den bezüglichen Bundesgesetzen und Beschlüssen meistenteils festgesetzt ist.

Versicherungsamt.

a. Das Steigen der Ausgaben von Fr. 47,240 im Jahre 1888 auf Fr. 52,504 im Jahre 1892 ist zum Teil nur Folge unveränderter Rechnungsform: würde man auch in der Rechnung von 1892, gleich wie in frühem Jahren, den Erlös von verkauften Berichten des Versicherungsamts von den Ausgaben abgezogen haben (er betrug im Jahre 1892 Fr. 2,555. 70), so wären die Ausgaben unter Fr. 50,000; man berechnete aber im Jahr 1892 die Brutto-Ausgabe für Druckkosten und schuf für jenen ,,Erlös" einen neuen Einnahmeposten.

Die nach dieser Berichtigung verbleibende Mehrausgabe ist zum grössern Teil durch Erhöhung der Besoldung der Gehülfen, dann aber auch durch die Entschädigung für die Mitteilung der gerichtlichen Urteile seit 1890 verursacht.

b. Zum 5jährigen Budget.

1. Einnahmen.

Die Staatsgebühr der Versicherungsgesellschaften (l o/oo der in der Schweiz bezogenen Prämien) nimmt mit dem Versicherungsbestande derselben in der Schweiz beständig zu und zwar um durchschnittlich wenigstens Fr. 1,500 per Jahr, worauf sich das fünfjährige Budget gründet. Eine weitere Steigerung dieser Einnahme gestattet das Gesetz nicht; auch ist sie nicht notwendig, da in wenigen Jahren die Einnahmen des Versicherungsamts die Ausgaben desselben für die Aufsicht decken werden.

2. Ausgaben.

Die in Aussicht genommene Vermehrung der Ausgaben ist fast ganz die Folge eines dem Versicherungsamt aufgetragenen neuen Pensums : der Vorlegung eines Gesetzesentwurfes über den Versicherungsvertrag, nebst Motiven zu demselben. Die Hauptausgabe hiefür

444

fällt in das Jahr 1894, in welchem das Werk deutsch und französisch erscheinen soll; die Beratungen der Kommission Über diese schwierige und grosse Materie werden sich aber in die folgenden Jahre erstrecken und Kosten verursachen. Auch ist eine eventuelle Besoldungsaufbesserung nicht von vorneherein auszuschliessen.

c. Vorschläge zur Verminderung der Ausgaben bezw. Herstellung des finanziellen Gleichgewichts sind hier nicht notwendig, da sich dasselbe von selbst einstellen wird. Die Ausgabe für die Staatsaufsicht ist übrigens wohl angewendet, hat doch der schweizerische Versicherungsbestand, seit diese Staatsaufsicht eingeführt ist, weit über 50 °/o zugenommen.

445

Post- und Eisenbahndepartement I. Eisenbahnwesen.

a. Erörterung der Hauptursachen der bisherigen Ausgabenvermehrung, bezw. Einnahmenverminderung.

A. Einnahmen.

Die Einnahmen der Eisenbahnabteilung setzen sich zusammen aus Pfandbuchgebühren, Konzessionsgebühren und dem Ertrag aus dem Verkauf von Drucksachen. Alle drei Posten unterliegen nach ihrer Quelle grossen Schwankungen. Über den Ertrag der Drucksachen enthalten wir uns einer weitern Erörterung, da er sich in so engem Rahmen bewegt, dass von einem Einfluss auf das Budget nicht wohl die Rede sein kann.

Die Pfandbuchgebühren beliefen sich: 1888 . . . . auf Fr. 22,698. -- 1889 . . . . ,, ,, 15,599. 54 1890 . . . . ,, ,, 1,541. 94 1891 . . . . ,, ,, 9,064. 20 1892 . . . . ,, ,, 4,160. 95 Total Fr. 53,064. 63 im Durchschnitt per Jahr auf ,, 10,612. 92 Die von der regelmässigen jährlichen Rückzahlung von Pfandtiteln herrührenden Gebühren sind unbedeutend, den Hauptbetrag machen die ganz unregelmässig sich folgenden Eintragungen und Löschungen grösserer Posten aus, infolge namentlich von umfangreichen Konversionen, wie solche z. B. auf die Einnahmen der Jahre 1888 und 1889, auch 1891, ihren Einfluss übten.

Was die Konzessionsgebühren betrifft, so betrugen die daherigen Eingänge :

446

1888 1889 1890 1891 1892

Fr.

,, ,, , ,,

78,306. 10 158,924. 83 114,059. 58 79,862. 11 579,914. 71

Total Fr. 1,011,067. 33 oder im Durchschnitt per Jahr ,, 202,213. 46 Die Konzessionsgebühren schwanken wie die Einnahmenüberschüsse der Bahnen, nach deren prozentualem Ertrag sie zu berechnen sind. Dass der Einnahmeposten des Jahres 1892 diejenigen der andern Jahre BÖ bedeutend übersteigt, rührt daher, dass erst in diesem Jabre die teils grundsätzlich, teils dem Betrage nach von einzelnen Bahngesellschaften bestrittenen Gebühren für frühere Jahre (1888 ff.) liquid wurden und zur Zahlung gelangten.

B. Ausgaben.

Wenn man in der Zusammenstellung der die Eisenbahnabteilung betreffenden Ausgaben in den Jahren 1888--1892 nur die Gesamtsummen ins Auge fasst, so ergeben sich keine wesentlichen Differenzen, ausser mit Bezug auf das Jahr 1890, in welchem die Ausgaben um rund 80,000 bezw. 40,000 Fr. unter den Beträgen der andern vier Jahre blieben.

Bringt man aber für die Jahre 1888, 1889, 1890 und 1891 die ihrem Betrage nach variierenden und einen ausnahmsweisen Charakter tragenden Leistungen des Bundes an die Kosten der Nachtzüge in Abzug, so muss freilich auch bei den Ausgaben der Eisenbahnabteilung ein successives Anwachsen konstatiert werden.

Über die Hauptursachen dieser Ausgabensteigerung ist nun im allgemeinen zu bemerken, dass die beständige Vermehrung der Eisenbahnen einerseits und anderseits die Erstreckung der Bundesaufsicht auf neue Gebiete des Eisenbahnwesens (Rechnungsgesetz, Hülfskassengesetz, Arbeitsgesetz) und die Verschärfung derselben (namentlich infolge der Unglücksfälle in Mönchenstein und Zollikofen) nach den verschiedensten Richtungen eine derartige Arbeitsvermehrung mit sich brachten, dass die Anstellung neuer Arbeitskräfte zur unabweislichen Notwendigkeit wurde, wenn den an die Bundesaufsicht im Eisenbahnwesen gestellten Anforderungen auch nur einigermassen genügt werden sollte. Mit der Personalvermehrung im engsten Zusammenhang steht dann die Erhöhung der Ausgaben auf den andern Rechnungsrubriken, wie Reiseentschädigungen, Bureaukosten.

447

In Bezug auf die einzelnen Ausgabeposten glauben wir uns auf nachstehende kurze Angaben beschränken zu dürfen.

Die Besoldungen des S e k r e t a r i a t s hielten sich in den fünf Vergleichsjahren auf der nämlichen Höhe; die Minderausgabe des Jahres 1889 rührt von der längern Vakanz einer Stelle her. Zu bemerken ist ferner, dass für die Jahre 1888--1890 noch die Besoldung des Statistikers (Fr. 4000) beim Sekretariat aufgeführt ist, während sie für 1891 und 1892 unter besonderer Rubrik (Rechnungswesen und Statistik) figuriert und an deren Stelle der Besoldungsansatz für den Adjunkten des Departementssekretärs trat, um welchen Betrag (Fr. 4000) also faktisch eine Mehrbelastung des Budgets erfolgte.

Auch der Aufwand für die Besoldungen des a d m i n i s t r a t i v e n I n s p e k t o r a t s blieb sich in den 5 Jahren ziemlich der gleiche. Die kleinen Differenzen rühren von zeitweiligen Vakanzen und Gehaltsänderungen her.

Dagegen weist der Posten ,, t e c h n i s c h e s I n s p e k t o r a t " eine successive Erhöhung auf, welche (abgesehen von Gehaltsaufbesserungen, denen übrigens auch Reduktionen [bei Neuwahlen] gegenüberstehen, und von ausserordentlichen Zulagen an einzelne ältere Beamte im Jahr 1892) ihren Grund wesentlich nur in der Personalvermehrung hat. Im Jahr 1889 wurde ein besonderer Kontrolingenieur für die Specialbahnen, 1890, nach Schaffung einer eigentlichen Adjunktenstelle, ein weiterer Kontroiingenieur, 1891 ein dritter für das Rollmaterial und ferner zwei besondere Brückeningenieure (Besoldung je Fr. 6000, Eintritt September) angestellt.

Die Mehrausgaben, welche aus der successiven Beiziehung des benötigten Aushülfspersonals für die Kanzlei, das administrative Inspektorat und die Abteilung Rechnungswesen und Statistik, wie auch zum Teil für das technische Inspektorat resultieren, sind jeweilen in dem Posten Aushülfe und Kopiaturen enthalten, welcher sich belief: 1888 . . . . auf Fr. 7,189. -- 1889 . . . . ,, ,, 14,910. -- 1890 . . . . ,, ,, 17,029. -- 1891 . . . .

,, 17,933. -- 1892 . . . . ,, ,, 20,644. 75 Aus diesem Kredit wurden besoldet während aller 5 Jahre 2 Aushülfsarbeiter bei der Kanzlei und l beim technischen Inspektorat, deren Gehaltsaufbesserungen im Lauf der Jahre eine etwelche Erhöhung des Postens mit sich brachten. Ferner hatte für die Jahre 1889 und 1890 dieser Posten für die Besoldung des mit der Prüfung des Rechnungswesens der Bahngesellschaften betrauten 2. Adjunkten des

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administrativen Inspektorats, ferner von 1889 weg für diejenige eines weitern Aushülfsarbeiters beim technischen Inspektorat, von 1890 weg noch für die Anstellung eines 3. Aushülfsarbeiters der Kanzlei und von 2 des administrativen Inspektorats aufzukommen. Es rühren somit die Mehrausgaben auf diesem Posten, ausser von nicht wesentlichen Gehaltsaufbesserungen, hauptsächlich von Personalvermehrung her.

Mit dem Jahr 1891 wurde die Kontrolle des Rechnungswesens zu einer selbständigen Abteilung erhoben und mit ihr die Statistik vereinigt. Schon im folgenden Jahre (1892) machte die anwachsende Arbeitslast dieser neuen Abteilung für R e c h n u n g s w e s e n und S t a t i s t i k die Beiziehung weiterer Arbeitskräfte notwendig. Es wurde auf dem Budgetwege die Stelle eines Adjunkten kreiert und im Laufe des Jahres 1892 ferner noch ein Gehülfe angestellt. Ausserdem ist die Erhöhung der Besoldung des Abteilungschefs um Fr. 1000 zu erwähnen. Infolge dieser Umstände stiegen die Ausgaben der Abteilung von Fr. 9000 im Jahre 1891 auf Fr. 12,400. 20 im Jahr 1892.

Der Ausgabeposten R e i s e e n t s c h ä d i g u n g e n und E x p e r t i s e n weist in den 5 Vergleichsjahren folgende Fluktuationen auf: 1888 Fr. 14,875. 05 1889 ,, 17,939. 10 1890 ,, 16,581. 75 1891 ,, 25,807. 40 1892 ,, 31,473. 20 Die Vermehrung der Ausgaben für Reiseentschädigungen rührt, wie schon oben angedeutet, von dem Zuwachs an Beamten und der intensiveren Gestaltung der Kontrolle her. Die immer noch knappe Bemessung des Personalbestandes der Abteilung brachte es sodann immer mehr mit sich, dass zur Lösung specieller Fragen Experten beigezogen werden mussten. In die Jahre 1892 und 1891 fallen namentlich die umfassenden Expertisen über die Ursachen der Mönchensteiner Katastrophe.

Den wesentlichsten Einfluss auf die Höhe der B u rea u k o s t e n üben die von Jahr zu Jahr wechselnden Ausgaben flir Druckarbeiten.

In das Jahr 1888 fallen die Herstellungskosten des zu Händen der Subventionsstaaten ausgearbeiteten, umfangreichen Materials Über den Bau der Gotthardbahn und der zusammenfassenden Earte sämtlicher dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr zu unterstellenden Eisenbahnlinien. Das Jahr 1890 brachte grössere Druckauslagen für die vorbereitenden Arbeiten zur Erstellung eines einheitlichen schweizerischen Plakatfahrplanes. Im Jahr

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1891 verursachte die internationale technische Einheit nicht unbedeutende Druckkosten.

Die übrigen Unterrubriken, aus welchen sich der Posten Bureaukosten zusammensetzt, haben nur wenig beträchtliche Erhöhungen erfahren, die durch die Personalvermehrung bedingt waren. Im Jahr 1892 figuriert zum erstenmal der Beitrag des Bundes (Fr. 500) an den internationalen Eisenbahnkongress unter der Rubrik ,,Bureaukosten" der Abteilung, während er früher a,us dem allgemeinen Kredit für Unvorhergesehenes bestritten wurde.

b. Voranschläge pro 1893--1897.

A. Einnahmen.

Zur Begründung der für die Jahre 1893 und 1894 nach den besondern Voranschlägen eingestellten Ansätze gestatten wir uns auf die bezüglichen Budgetbotschaften zu verweisen.

In betreff der fllr die folgenden drei Jahre aufgenommenen Beträge ist Nachstehendes zu bemerken. Der Gesamtposten setzt sich ans verschiedenen Unterrubriken zusammen.

1. P f a n d b u c h g e b ü h r e n .

Zur Annahme einer wesentlichen Steigerung der daherigen Einnahmen sind keine sichern Anhaltspunkte vorhanden. Es empfiehlt sich daher, fUr die Jahre 1895/97 den gleichen mittlern Ertrag, wie er sich nach den Rechnungen für 1888 bis 1892 ergab, nämlich von rund Fr. 10,000 per Jahr, in Anschlag zu bringen.

Wenn allerdings die geplante Konversion der Anleihen der JuraSimplon-Bahn im ungefähren Betrage von 120 Millionen Franken während der nächsten Jahre wirklich zur Durchführung gelangen sollte, so würde der Bundeskasse aus dieser Operation eine Einnahme an Pfandbuchgebühren von rund Fr. 48,000 erwachsen, was im Durchschnitt per Jahr einen Zuschlag zu den angenommenen Fr. 10,000 von Fr. 9600 ergiebt. Es darf jedoch auf diese Einnahme nicht mit Bestimmtheit gezählt werden, weshalb wir sie lieber ausser Betracht lassen.

2. K o n z e s s i o n s g e b ü h r e n .

Wenn auch nicht die Bruttoeinnahmen, so sind doch infolge der vermehrten, von der Gesetzgebung und dem Verkehr an die Bahnen gestellten Anforderungen die Reinerträgnisse der letzten Jahre gegen-

450 über denjenigen früherer Jähre etwas zurückgeblieben und es darf auf eine wesentliche Steigerung der EinnahmeUberschüsse in den nächsten 5 Jahren mit einiger Sicherheit nicht gezählt werden. Infolgedessen halten wir die Veranschlagung der jährlichen Einnahmen an Konzessionsgebühren in den Jahren 1895/97 nach dem Durchschnitt von 1888/92 auf rund Fr. 200,000 (s. oben) für zu hoch und stellten daher nur einen Ansatz von Fr. 150,000 ein.

3. V e r k a u f von D r u c k s a c h e n .

Anhaltspunkte fìlr die Annahme von Mehr- oder Mindereinnahmen auf diesem Posten bestehen nicht. Es empfiehlt sich daher die Wertung nach dem Durchschnitt der Jahre 1889/93 (1888 weist infolge Verkaufs des G.-B.-Memorials einen ausnahmsweisen Ertrag auf) auf rund Fr. 5 30.

4. K o n z e s s i o n s g e b ü h r e n der D a m p f s c h i f f e .

Wenn nach den Anträgen des Departements die technische Kontrolle des Bundes auf die Dampfschiffe ausgedehnt wird, so durfte man alsdann auch dazu gelangen, die Dampfschiffgesellschaften in geeigneter Weise zur Tragung der dem Bund aus dieser Kontrolle erwachsenden Kosten, bezw. zu einer angemessenen Beteiligung an denselben heranzuziehen, was um so billiger erscheint, als die 'meisten, namentlich die grössern Dampfbootunternehmungen in guten finanziellen Verhältnissen sich befinden. In welcher Weise eventuell diese Mitbeteiligung geschehen wird (Konzessionsgebühr nach Massgabe des Reinertrags, direkte Auflage der Kosten der Kontrolle oder dgl.), lässt eich zum voraus nicht mit Sicherheit bestimmen, ebensowenig wie das Mass der daherigen Leistungen. Es sollte indessen, wenn hier überhaupt eine Zahl genannt werden will, getrachtet werden, die Dampfbootgesellschaften zu einer jährlichen Leistung von wenigstens Pr. 10,000 heranziehen zu können, welche Summe daher für 1895 eingestellt ist, mit Steigerung um Fr. 5000 in den beiden folgenden Jahren.

5. G e b ü h r f ü r K o n z e s s i o n s e r t e i l u n g .

Es ist schon bei einem früheren Anlasse im Schosse des Bundesrates die Frage angeregt worden, ob nicht inskUnftig die Erteilung von Eisenbahnkonzessionen einer gewissen fiskalischen Gebühr zu unterwerfen sei.

Da aber auf Grund der bestehenden Gesetzgebung eine derartige Auflage nicht statthaft erscheint, wird zu erwägen sein, ob dafür

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nicht die gesetzliche Unterlage geschaffen werden sollte. In welcher Form dies am besten geschehen könnte und wie hoch, bezw. nach welchem Massstab die Gebuhren zu bemessen wären, bedarf ebenfalls noch näherer Prüfung. Immerhin glaubten wir pro memoria einen bestimmten Betrag aufnehmen zu sollen und setzten denselben auf Fr. 3000 fest.

B. Ausgaben.

1. B e s o l d u n g e n .

Das Departement hat den Entwurf zu einem Bundesgesetz betreffend Reorganisation und Besoldung der Beamten der Eisenbahn abteilung ausgearbeitet und dem Bundesrat mit zudienender Botschaft an die Räte schon vor einiger Zeit vorgelegt.

Unter Zugrundelegung der in diesem Gesetzesentwurfe vorgesehenen Organisation und Besoldungsansätze, sowie in Berücksichtigung des Dienstalters und der Gehalte des dermalen angestellten Personals, und unter Annahme einer angemessenen Aufbesserung im Lauf der Jahre, wie einer wahrscheinlichen Vermehrung des HUlfspersonals, ist die beiliegende Zusammenstellung der mutmasslichen Ausgaben der Jahre 1895/97 ausgearbeitet worden, welche besser als eine lange Erörterung ein Bild darüber zu geben vermag, wie sich das Budget der Eisenbahnabteilung in Bezug auf die Besoldungen inskünftig gestalten dürfte, wenn die vom Departement beantragte Reorganisation angenommen wird und in Kraft tritt.

Nur wenige Bemerkungen mögen noch zur Erläuterung der tabellarischen Zusammenstellung dienen.

FUr die Jahre 1893 und 1894 sind die Ansätze der betreffenden Voranschläge eingestellt.

Die Besoldungen der beim Departement schon jetzt angestellten Beamten sind nach Massgabe ihrer Punktionen unter den bezüglichen Unterrubriken der projektierten n e u e n Organisation aufgeführt.

Wo neue Stellen voraussichtlich mit bisherigen Beamten werden besetzt werden, ist mindestens die bisherige Besoldung oder eine den Verhältnissen und der bestehenden Übung entsprechende Erhöhung pro 1894 angenommen, während für vermutliche Neubesetzungen überall der Minimalansatz des im Entwurf vorliegenden Besoldungsetats eingestellt und eine successive Erhöhung erst ftir die folgenden Jahre in Rechnung gebracht ist.

Die Umstände werden es mit sich bringen, dass wohl im einten und andern Fall von diesen für ein auf Mutmassungen beruhendes Zukunftsbudget zutreffenden Annahmen wird abgegangen werden

452

müssen. Allein im Durchschnitt durften die eingestellten Ansätze ein der Wirklichkeit nahekommendes Ergebnis liefern.

2. R e i s e e n t s c h ä d i g u n g e n und Expertisen.

Bei Veranschlagung der künftigen Reiseentschädigungen sind zunächst die durch die Reorganisation zu schaffenden neuen Stellen in Berücksichtigung gezogen und ist ferner, in der Annahme, dass auf persönliche Vergewisserung an Ort und Stelle immer mehr Gewicht werde gelegt werden, auch sonst von einem Jahr zum andern eine massige Erhöhung des Ausgabepostens eingesetzt worden.

3. B u r e a u k o s t e n .

Infolge der Personalvermehrung nach der projektierten Reorganisation werden naturgemäss auch die Bureaukosten in verschiedenen Richtungen ansteigen, ohne dass für das Mass sichere Anhaltspunkte vorliegen würden. Es sind daher in die Tabelle schätzungsweise Erhöhungen aufgenommen.

II. Postverwaltung.

Die Gesamtausgaben der Postverwaltung betrugen im Jahre 1888 Fr. 19,837,572. 85 und im Jahre 1892 ,, 25,318,775. 02 Die Ausgabenvermehrung beträgt demnach Fr. 5,481,202. 17 oder rund ,, 5,480,000. -- Dieser Ausgabenvermehrung steht eine Vermehrung der Einnahmen, welche in der nämlichen Periode entstanden ist, gegenüber von Fr. 4,639,892. 95 oder rund Fr. 4,640,000. Von der Ausgabenvermehrung entfallen auf die Rubrik ,,Saldozahlungen und Rückvergütungen" rund Fr. 1,100,000, welche Summe in der entsprechenden Einnahmerubrik und der Rubrik ,,Wertzeichen" kompensiert wird. Wir haben demnach eine effektive Ausgaben Vermehrung von rund Fr. 4,380,000. Dieselbe verteilt sich auf die einzelnen Rubriken wie folgt, wobei wir indessen nur die wesentlichen Zunahmen erwähnen.

Gehalte u n d Vergütungen . . . . F r . 3,213,000 Bureaukosten ,, 188,000 Lokalmietzinse ,, 100,000 Mobiliar und Bureaugerätschaften. . ,, 50,000 Fuhrwesenmaterial ,, 370,000 Transportkosten ,, 410,000

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Zu fliesen Posten bemerken wir folgendes: Gehalte und Vergütungen.

Von der Mehrausgabe von Fr. 3,213,000 entfallen: 1. Für Vollziehung des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1890 betreffend die Arbeitszeit beim Betriebe der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten Fr. 530,000 (Fr. 360,000 für den Beizug vermehrter Arbeitskräfte, Fr. 90,000 für die Verdoppelung der Sonntagsdienstentschädigung der Beamten der Postbureaux III. Klasse und Fr. 80,000 für die Verdoppelung der nämlichen Entschädigung der Bediensteten bei den Postbureaux III. Klasse und bei den Ablagen).

2. Für Aufbesserung der Besoldungen durch Aufstellung von bestimmten Vorschriften und Normen für ßegulierung derselben : a) bei den Postbureaux I. und II. Klasse auf Grund der Verordnung vom 11. Juli 1882, A. S. n. F. VI, 294, Fr. 264,000; bj bei den Postbureaux III. Klasse, auf Grund der Verordnung vom 16. Februar 1886, A. S. n. P. IX, 17, Fr. 180,000; c/ bei den Bediensteten bei den Postbureanx I. und II. Klasse, gemäss den in den Budgetbotschaften pro 1891 und 1892 niedergelegten Grundsätzen (Postamtsblatt 1892, Nr. 35), Fr.

225,000; dj bei den Bediensteten bei den Postbureaux III. Klasse und den Ablagen (Landbriefträgern), gemäss den in der Budgetbotschaft pro 1892 (s. auch P.-A.-B1., Nr. 35 von 1892) entwickelten Normen, Fr. 275,000; ej bei den Kondukteuren (s. Besoldungsreform für diese Bediensteten, Budgetbotschaft pro 1891 und P.-A.-B1. 1891, Nr. 19), Fr. 118,000.

3. Für Aufbesserung der Gehalte der Postablagen Fr. 75,000.

4. Pur Umwandlung von 668 Postablagen in Postbureaux Fr.

288,000.

5. Für Bewilligung von Entschädigungen für Nachtdienst (Verordnung vom 30. Mai 1890, P.-A.-B1. 1890, Nr. 12) Fr. 100,000.

6. Für Dienstverbesserungen und neue Stellen Fr. 1,100,000.

Abgesehen von den Ausgaben infolge Vollziehung des Bundesgesetzes betr. die Arbeitszeit beim Betriebe der Eisenbahnen und anderer Transportanstalten (Ziff. 1) und der Ausgabe für Dienstßnndesblatt. 46. Jahrg. Bd. IV.

30

454

Verbesserungen und neue Stellen (Ziff. 6) ist in der Rubrik Gehalte und Vergütungen für Besserstellung des Personals eine Mehrausgabe entstanden von Fr. 1,583,000, welche namentlich dem untern Personal zu gute gekommen ist. Diese Summe erscheint hoch, allein es ist zu betonen, dass sie absolut notwendig war, indem nur von befriedigend situiertem Personal mit vollem Recht tüchtige Leistungen verlangt werden können. In Bezug auf die Vollziehung des eidgenössischen Besoldungsgesetzes vom 2. August 1873 sind hinsichtlich der Beamten der Postbureaux I. und II. Klasse erst durch die Verordnung vom 11. Juli 1882 und bezüglich der Beamten der Postbureaux III. Klasse durch diejenige vom 16. Februar 1886 bestimmte Grundsätze und Normen aufgestellt worden, welche dem Personal bei guten Leistungen mit dem fortschreitenden Dienstalter ein allmähliches Vorrücken im Gehalte, alles in den gesetzlichen Grenzen, zusichern.

In Bezug auf die Gehalte der Bediensteten (ad c, d und e hiervor) ist zu bemerken, dass durch die Aufstellung von bestimmtenGrundsätzen und Normen für diese Gehalte den zu wiederholten Malen im Schosse der Bundesversammlung geäusserten Anregungen Rechnung getragen worden ist. Die Gehalte der Postbeamten und Postbediensteten sind übrigens auch noch gegenwärtig keineswegs hohe, was sich aus nachstehendem ergiebt: Im Jahre 1892 betrug der durchschnittliche Gehalt: eines Bureau- oder Dienstchefs bei einem Bureau I. Klasse Fr.

eines Commis bei einem solchen Bureau . . . . ,, eines Postverwalters, Bureau- oder Dienstchefs bei einem Bureau II. Klasse ,, eines Commis bei einem Bureau II. Klasse . . . ,, eines Beamten bei einem Bureau III. Klasse . . . ,, eines Ablagehalters ,, eines Briefträgers ,, eines Kondukteurs (inkl. die Entschädigung für die Beköstigung auswärts und das Auswärtsübernacliten) ,,

3,826. -- 2,353. -- 3,710.

2,330.

1,524.

544.

1,510.

-- -- -- -- --

3,014. --

Nachdem auch noch für die Besoldung der Postablagen ein festes System und bestimmte Normen aufgestellt sein werden, wozu wir, sofern uns der nachgesuchte Kredit bewilligt wird, im Jahre 1894 den festen Grund zu legen gedenken, betrachten wir die Besoldungsreform für die Beamten der Postbureaux, sowie für die Ablagehalter, Boten, Briefträger, Kondukteure für einmal für abgeschlossen.

455

Die Ausgaben für Gehalte und Vergütungen werden, wie dies aus den Voranschlägen pro 1894 bis 1897 hervorgeht, nicht in dem Masse anwachsen, wie dies in den Jahren 1888 bis 1892 der Fall gewesen ist. Nach der Aufstellung über die finanziellen Ergebnisse des Postbetriebes in den Jahren 1894 bis 1897 ist eine Steigerung Ifler Ausgaben in der Rubrik ,,Gehalte und Vergütungen" von Fr. 1,220,500. -- vorgesehen. In dieser Summe sind nicht nur die notwendigen Beträge für die periodisch wiederkehrenden Besoldungsrevisionen, sondern auch die für Dienstverbesserungen und Errichtung neuer Stellen infolge der zu erwartenden Verkehrszunahme entstehenden Mehrausgaben Inbegriffen. In Bezug auf die Dienstverbesserungen gedenken wir in der Periode 1894--1897 nach den nämlichen Grundsätzen und im nämlichen Tempo vorzugehen, wie dies bis anhin geschehen ist. Es verbleibt daher für Besoldungsaufbesserungen des untern Postpersonals nur diejenige Summe, welche notwendig ist, um die Besoldungen auf ihrem gegenwärtigen Stande zu erhalten und die nach jahrelangen Anstrengungen zum Durchbruch gelangten Grundsätze und Verordnungen für die Gehaltsfixierung aufrecht erhalten zu könnend Es bleibt noch zu erörtern, ob die Postverwaltung bei Einführung von Dienstverbesserungen und Errichtung neuer Stellen nicht sparsamer zu Werke gehen sollte und könnte, als wie dies bisanhin geschehen ist. Hierauf ist zu bemerken, dass sich die Postverwaltung berechtigten Wünschen und Begehren um Dienstverbesserungen von Seite des Publikums nicht verschliessen kann, wenn sie auf der Höhe ihrer Aufgabe als Verkehrsanstalt bleiben und der Postbetrieb nicht einen fiskalischen Charakter annehmen soll. Jeder einzelne Fall einer Dienstverbesserung und Dienstvermehrung ist bis jetzt stets auf seine Notwendigkeit und Zweckmässigkeit geprüft worden und erst gestützt auf das Resultat dieser Prüfung wurde der jeweilige Entscheid getroffen. Die Verwaltung hat sich in dieser Beziehung der Tendenz des Masshaltens nicht begeben. Es wird auch in Zukunft so gehalten werden.

Hinsichtlich der Kreierung neuer Stellen ist zu erwähnen, dass auch hierin stets mit Zurückhaltung und mit Masshalten vorgegangen wurde. Zum Beweise hierfür geben wir nachstehend Vergleichungen des Personalbestandes mit dem Verkehr: Es entfallen auf einen Beamten oder Angestellten: a. Briefe 1862= 10,976; 1872= 17,900; 1882= 23,300; 1891= 29,704; 1892 = 30,430;

456 6. Z e i t u n g e n

c. F a h r p o s t s t ü c k e

d. N a c h n a h m e n (Brief- und Fahrpost)

e. G e l d a n w e i s u n g e n

f. K a s s a v e r k e h r

1862= 8,860; 1872 = 12,200; 1882 = 14,300; 1891 == 19,168; 1892= 19,070; 1862= 2,007; 1872= 1,930; 1882= 2,251; 1891= 3,193; 1892= 3,211; 1862= -- ; 1872= 550; 1882= 692; 1891= 1,051; 1892 ^ 1,066; 1862= 16; 1872= 300; 1882= 485; 1891 = 753; 1892= 963; 1862= 5,698; 1872= 77,425; 1882 = 137,105; 1891=201,571; 1892 = 204,444.

Jeder Beamte oder Angestellte bewältigt daher im Durchschnitt mehr Verkehr, als dies früher der Fall war. Es beweist dies, dass nicht mehr Personal verwendet wird, als notwendig erscheint.

Bureaukosten.

Im Jahre 1888 wurden für Bureaukosten Fr. 411,815. 59 ausgegeben. Im Jahre 1892 entstand in der nämlichen Eubrik eine Ausgabe von Fr. 597,976. 37. Es ist demnach in dieser Periode eine Ausgabenvermehrung von rund Fr. 188,000 entstanden. Dieselbe verteilt sich auf die einzelnen Unterrubriken wie folgt: Papier und Druckkosten Fr. 75,000 Bureaumaterial ,, 21,000 Buchbinderarbeiten ,, 4,000 Beleuchtung ,, 66,000 Beheizung ,, 14,000 Verschiedene Bureaubedürfnisse ,, 8,000

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FUr die Période 1894--1897 ist eine Vermehrung der Ausgaben von Fr. 100,000 in Aussicht genommen. Dieselbe wird sich in annähernd dem nämlichen Verhältnis auf die einzelnen Unterrubriken verteilen, wie dies in den vorhergehenden Jahren der Fall war.

Es ist einleuchtend, dass die enorme Verkehrszunahme und die Vermehrung der Dienststellen, sowie die Einführung neuer Dienstzweige eine Mehrausgabe für Papier, Bureaumaterial, Buchbinderarbeiten und verschiedene. Bureaubedürfnisse unabweislich gemacht haben und auch für die Zukunft notwendig machen werden. Die Mehrausgaben für Beheizung und Beleuchtung sind auf den Bezug neuer oder erweiterter Dienstlokale, sowie die Verbesserung der Beheizungs- und Beleuchtungseinrichtungen zurückzuführen. Es ist geboten, dass die Postverwaltung in den Lokalen der grossen Postbureaux, namentlich in den Expeditionslokalen, wo Tag und Nacht gearbeitet werden muss, Beleuchtungs- und Beheizungseinrichtungen im Betriebe habe, welche den sanitarischen Anforderungen entsprechen.

Diesen Gesichtspunkt kann die Postverwaltung auch in Zukunft in ihrem wohlverstandenen Interesse und demjenigen des Personals nicht aus dem Auge verlieren.

Lokalmietzinse.

In dieser Rubrik sind die Ausgaben vom Jahre 1888 bis und mit 1892 um rund Fr. 100,000 gestiegen. Von 1893 bis 1897 ist eine weitere Steigerung von Fr. 80,000 in Aussicht genommen. Die Zunahme der Ausgaben ist entstanden durch den in den letzten Jahren stattgefundenen Bezug neuer Postgebäude einerseits und die infolge der Verkehrszunahme notwendig gewordene Miete erweiterter oder grösserer Expeditionslokale anderseits. Es ist nicht abzusehen, dass sich die Verkehrszunahme in den folgenden Jahren weniger fühlbar machen werde. Aus diesem Grunde muss eine Steigerung der Ausgaben auch für die Zukunft in Aussicht genommen werden.

Mobiliar und Bureaugerätschaften.

In dieser Rubrik ist in den Jahren 1888 bis 1892 eine Mehrausgabe von Fr. 56,857. 44 eingetreten. Wir nehmen in Aussicht, dass sich die Ausgaben bis zum Jahre 1897 bis auf Fr. 212,000 per Jahr belaufen werden. Mit diesem Ansätze glauben wir nicht zu hoch gegriffen zu haben, wenn wir berücksichtigen, dass durch die stete Vermehrung der Dienststellen auch ein Anwachsen der Ausgaben für Möblierung und Anschaffung von Bureaumaterial nicht umgangen werden kann.

458 Fuhrwesenmaterial.

Vom Jahre 1888 bis und mit 1892 ist eine Mehrausgabe von rund Fr. 370,000 entstanden; hiervon entfallen auf die Unterrubrik Wagen und Schlitten Fr. 80,000 und auf Anschaffungen von Bahnpostwagen Fr. 290,000.

Infolge Errichtung einer grössern Zahl von Lokalkursen wurp die Anschaffung einer entsprechenden Zahl kleinerer ein- und zwei spänniger Fuhrwerke notwendig. Sodann wurden auf den meisten Alpen- und Touristenkursen die alten, schwerfälligen, geschlossenen achtplätzigen Wagen durch Fuhrwerke leichterer Konstruktion mit beweglichem Verdecke ersetzt.

Die Zahl der Bahnpostwagen wurde von 113 im Jahre 1888 auf 174 im Jahre 1892 erhöht. Die Zahl der Achskilometer, welche von den Bahnpostwagen zurückgelegt wurden, betrug im Jahre 1888 15,836,420 gegenüber 22,999,633 im Jahre 1892. Dieser grossen Vermehrung der Transportleistung entsprechend sind auch die Kosten für Neuanschaffungen, den Unterhalt, die Beheizung und Beleuchtung der Bahnpostwagen in die Höhe gegangen.

Im Jahre 1892 betrugen die Kosten für Neuanschaffungen von Bahnpostwagen allein Fr. 275,851. 31. Im ganzen wurden in der Euhrik Fuhrwesenmaterial 1892 Fr. 877,829. 04 verausgabt, während 1893 nur Fr. 703,000. Für das Jahr 1894 sind Fr. 781,000 budgetiert. Für die folgenden Jahre nehmen wir zur Zeit eine Ausgabe von Fr. 750,000 per Jahr in Aussicht.

Transportkosten.

In dieser Rubrik sind die Ausgaben vom Jahre 1888 bis und mit 1892 um Fr. 410,000 gestiegen. FUr die folgenden fünf Jahre nehmen wir eine Steigerung von Fr. 380,000 in Aussicht. Wir glauben hiermit nicht zu weit gegangen zu sein, mit Rücksicht darauf, dass sich die Begehren um Einführung von Postkursen eher mehren als vermindern und dass für die Folge in Bezug auf die Bewilligung, resp. Kreierung neuer Kurse und die Errichtung von Fourgondiensten kaum mehr Zurückhaltung wird beobachtet werden können als bisher.

Nach dem aufgestellten Zukunftsbudget würden sich aus dem Postbetrieb folgende Reinerträgnisse ergeben: 1894 Fr. 732,100 1895 ,, 726,700 1896 ,, 1,124,000 1897 ,, 1,402,300

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Obschon wir diese Zahlen nicht als definitive ansehen können und dem Zukunftsbudget nur den Charakter einer approximativen Aufstellung der Einnahmen und der Ausgaben beimessen, so können wir doch mit aller Beruhigung erklären, dass, wenn wir von ernsten Krisen verschont bleiben und Handel und Verkehr in den nächsten fahren in befriedigender Weise sich entwickeln, die Reinerträgnisse aus dem Postbetrieb sich wiederum mehren und annähernd zur gleichen Höhe ansteigen werden wie in den Jahren 1880--1891.

Aus den vorstehenden Auseinandersetzungen und den Angaben des Zukunftsbudgets geht hervor, dass die Postverwaltung nicht im Falle ist, Vorschläge zur Verminderung ihrer Ausgaben zu bringen.

Eine solche Verminderung könnte übrigens nur stattfinden auf Kosten des Dienstes, resp. wenn die Interessen des Verkehr treibenden Publikums weniger Berücksichtigung finden sollten, als wie dies bis jetzt der Fall gewesen ist, oder wenn die nicht zu hohen G-ehalte der Beamten und Bediensteten eine Herabsetzung erfahren sollten.

Aus der approximativen Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben ergiebt sich Übrigens, dass die Erträgnisse aus dem Postbetriebe schon im Jahr 1894 aller Aussicht nach wiederum eine Mehrung erfahren werden und dass diese Mehrung eine stete Fortschreitung nehmen wird.

Bei der Vorlage des Budgets für das Jahr 1893 haben wir berichtet, dass wir untersuchen werden, ob ohne Beeinträchtigung der allgemeinen Interessen des Publikums der Post neue Einnahmsquellen geschaffen werden könnten. Wir haben in Aussicht gestellt, dass wir auch der von der Bundesversammlung bei Seite gelegten Frage, ob nicht für Fahrpoststücke über 5 kg., welche eine längere Strecke zu durchlaufen haben, eine Zuschlagstaxe zu erheben sei, neuerdings näher treten und Ihnen eventuell über diese Frage erneute Vorlage machen werden. Wir halten den gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für geeignet, auf diese Frage im Sinne einer Erledigung zurückzukommen, doch werden wir dieselbe im Auge behalten.

Auch andere in Bezug auf eine Vermehrung der Einnahmen abzielende Änderungen der Posttaxen können wir Ihnen zur Zeit nicht beantragen. Abgesehen davon, dass solche Vorschläge voraussichtlich die Zustimmung der Räte nicht finden würden, ist zu berücksichtigen, dass das Publikum eher eine Ermässigung als eine Erhöhung der Posttaxen erwartet, resp. wünscht.

460

III. Telegraphenverwaltung.

Bei der raschen Entwicklung des Telephonwesens ist es auss' ordentlich schwierig, auf mehrere Jahre zum voraus auch n; annähernd genau die Einnahmen und Ausgaben der Télégraphe.

Verwaltung abzuschätzen, und das ganz besonders im gegenwärtigen Augenblick, wo die Grundlagen, auf welche die Berechnungen sich stutzen müssen, durch die pendente Frage der Herabsetzung der Telephongebühren mehr oder weniger unsicher geworden sind.

Was zunächst die E i n n a h m e n betrifft, so ist in den Jahren 1888 bis 1892 eine fortwährende Zunahme zu konstatieren, trotz der Herabsetzung der Telephonabonnementsgebühren auf 1. Januar 1890, deren Wirkung in der Rechnung von 1890 teils durch die Zunahme der Gesprächstaxen, teils durch die Inventarvermehrung ausgeglichen wurde. In dem genannten Zeitraum hat die Gesamtsumme der Einnahmen um Fr. 898,899 oder 24,1 °,o zugenommen, und zwar fallen hiervon Fr. 234,898 oder 26,1 °,o auf das Telegraphenwesen und Fr. 664,001 oder 73,9 °/o auf das Telephonwesen.

Nach den verschiedenen Rechnungsrubriken betrachtet, stellt sich die Zunahme von 1888 bis 1892 dar wie folgt: I.

II.

III.

IV.

V.

VI.

Telegrammertrag Abonnementsgebiihren Gesprächstaxen Gemeindebeiträge Inventarvermehrung Verschiedenes

Fr.

,, ,, ,, ,, ,,

224,660 216,828 249,229 17,815 118,347 72,020

-- 9,3 % = 22,2 ,, = 206,0 ,, = 29,8 ,, = 113,5 ,, = 107,9 ,,

Der T e l e g r a m m e r t r a g zeigt die erheblichste Zunahme im Jahre 1889, nämlich 7,9%, während die Zunahme von 1889--1892 nur 2,1 °/o beträgt. Bekanntlich rührt die in den letzten Jahren eingetretene Stagnation im Telegraphenverkehr teils von der Ausdehnung des Telephonwesens im Innern der Schweiz, teils von ungünstigen Handelsverhältnissen her, so dass es fast etwas gewagt erscheint, für die nächsten Jahre eine erhebliche Vermehrung des Telegrammertrages in Aussicht zu nehmen. Indessen erzeigt das erste Halbjahr 1893 im Vergleiche mit dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres eine so beträchtliche Zunahme, namentlich im internationalen und Transitverkehr, dass eine Überschreitung der für den Telegrammertrag budgetierten Summe von Fr. 2,590,000 um cirka Fr. 100,000 wahrscheinlich ist, was zu der Hoffnung-berechtigt, dass

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auch die nächsten Jahre wieder eine massige Steigerung bringen werden. Wir glauben daher für das Jahr 1894 unbedenklich einen Telegrammertrag von Fr. 2,767,500 annehmen zu dürfen, jedoch , ;diese Summe, mit Aufrundung auf Fr. 2,770,000, auch als Durchschnitt für die folgenden drei Jahre beibehalten zu sollen, da eine bedeutendere Zunahme immerhin problematisch und durch mancherlei Zufälligkeiten bedingt ist.

Die Zunahme der übrigen Einnahmenrubriken ist die Folge der Ausdehnung des Telephonwesens, insbesondere seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 27. Juni 1889.

Wie sich der Ertrag der A b o n n e m e n t s g e b ü h r e n und der G e s p r ä c h s t a x e n für die Zukunft gestalten wird, hängt von den Beschlüssen ab, welche die eidgenössischen Räte in der obschwebenden Frage der Taxreduktion, bezw. des Ausgleiches zwischen den Taxen grösserer und solchen kleinerer Netze, fassen werden. Eine Lösung im Sinne des bundesrätlichen Antrages vom 15. November 1892 vorausgesetzt, dürfte sich alsdann die mittlere A b o n n e m e n t s g e b ü h r (einschliesslich die Nebengebühren und Mehrleistungen in den ersten beiden Jahren) auf cirka Fr. 73 belaufen, wobei wir annehmen, die neue Taxe würde auf 1. Januar 1895 in Kraft treten.

Die Abonnentenzahl betrug Ende 1892 12,434 und wird sich bis Ende 1893 um etwa 2000 höher stellen, eine Zunahme, die durchschnittlich auch für die nächsten Jahre angenommen werden darf.

Es würden sich demnach für die Jahre 1893--1897 in runden Ziffern folgende Erträgnisse ergeben : 1893 14,440 Abonnenten, budgetiert m i t . . . . Fr. 1,264,000 1894 16,500 ,, ,, ,, . . . . ,, 1,530,000 1895 18,500 ,, zu durchschnittlich Fr. 73 ,, 1,350,000 1896 20,500 ,, ,, ,, ,, 73 ,, 1,500,000 1897 22,500 ,, ,, ,, ,, 73 ,, 1,650,000 Was die G e s p r ä c h s t a x e n anbetrifft, so sind dieselben infolge Zunahme der Abonnentenzahl und Vermehrung der interurbane!!

Verbindungen in raschem Steigen begriffen. Während für das Jahr 1893 eine daherige Einnahme von Fr. 383,000 budgetiert wurde, glaubte man für das Jahr 1894, gestützt auf die Verkehrsziffern des laufenden Jahres, eine Einnahme von Fr. 610,000 vorsehen zu dürfen, was gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung von beinahe 60 °/o bedeutet. Eine im gleichen Verhältnisse fortgehende Zunahme darf für die folgenden Jahre wohl kaum erwartet
werden. Für das Jahr 1895, in welchem eventuell ein grösserer Teil der Lokalgespräche taxpflichtig wird, nehmen wir eine Zunahme des Gesamtertrages um 18 °/o und für die Jahre 1896 und 1897 eine solche von cirka 15 °/o an und gelangen damit für diese 3 Jahre zu folgenden runden Summen:

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1895 . . . . . . . Fr. 720,000 1896 . . . . . . . ,, 830,000 1897 ,, 950,000 Die Einschränkung oder Aufhebung der Taxfreiheit für di(T' Lokalgespräche würde bei einer Taxe von 5 Centimes per Gespräch wenigstens anfänglich nicht einen so bedeutenden Einfluss auf die Gesprächseinnahme auszuüben vermögen, als vielleicht erwartet wird, weil die nächste Folge einer solchen Neuerung erfahrungsgemäss eine Verminderung der Lokalgespräche wäre.

In der Rubrik IV, G e n i e i n d e b e i t r ä g e , wurde die beztigliche Einnahme des Jahres 3 894 nur mit Fr. 53,000 budgetiert, weil angenommen wurde, dass eine grössere Anzahl Gemeinden vorziehen werden, die Gratislieferung des Lokals für das Telegraphenbureau anstatt einer entsprechenden Nachsubvention zu übernehmen. Für die folgenden drei Jahre kann mit Rücksicht auf die immer zahlreicher auftretenden Garantiezahlungen für unrentable Telephonverbindungen ein durchschnittlicher Ansatz von Fr. 77,000 eingestellt werden.

Die Rubrik V, I n v e n t a r v e r m e h r u n g , erleidet naturgemäss durch die vielen Neuanschaffungen von Apparaten und Linienbauvorratsmaterial eine sehr beträchtliche Steigerung. Während hierfür im Budget pro 1893 Fr. 240,000 angesetzt sind, kann für die folgenden Jahre eine durchschnittliche Vermehrung von Fr. 400,000 angenommen werden.

Rubrik VI, V e r s c h i e d e n e s , wurde pro 1893 mit Fr. 130,000 budgetiert, stieg aber schon in der Rechnung von 1892 auf Fr. 138,746 und konnte daher ins Budget pro 1894 mit Fr. 155,000 eingestellt werden. In ähnlichem Verhältnisse darf für die folgenden drei Jahre eine Zunahme erwartet werden, daher die Ansätze von Fr. 170,000 für 1895, Fr. 180,000 für 1896 und Fr. 190,000 für 1897. Diese Rubrik wird namentlich beeinflusst durch die Zunahme der Abonnentenzahl, weil mit dieser auch die Zahl der Stationsverlegungen wächst, deren Kostenrückvergütung unter den ,,verschiedenen Einnahmen" verrechnet wird.

Über die A u s g a b e n lassen sich noch weit weniger genaue Berechnungen aufstellen, als über die Einnahmen, weil sich die dienstlichen Bedürfnisse und die Anforderungen des Publikums bei der ausserordentlich raschen Entwicklung des Telephonwesens, deren Abschluss noch gar nicht abzusehen ist, sich kaum auf ein Jahr, geschweige denn auf mehrere Jahre, voraussehen lassen. Demnach können denn auch die nachfolgenden Ansätze, für welche grösstenteils die nötigen Anhaltspunkte fehlen, nicht die Bedeutung haben,

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jener im hohen Interesse des Landes liegenden Entwicklung Schranken setzen, beziehungsweise den Bundesrat, was gleichbedeutend wäre, strenge an diese Ansätze binden zu wollen. Selbstverständlich bedingt die Vermehrung der Telephonabonnenten, der Netze und Linien, deren Umfang und Ausdehnung sich nicht einmal bei der Aufstellung des Jahresbudgets genau voraussehen lässt, auch eine Zunahme der Ausgaben, und zwar findet die Zunahme nach den Wahrnehmungen der letzten Jahre in stärkerem Verhältnisse statt als bei den Einnahmen.

Da das Telephonwesen sich noch in einem Übergangsstadium befindet, so möchten wir aus dieser Erscheinung noch nicht ohne weiteres den Schluss ziehen, dass das Gesetz die Telephongebiihren zu niedrig bemessen habe, doch würde man sich dieser Überzeugung kaum verschliessen können, wenn in den nächsten Jahren das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben sich nicht günstiger gestalten sollte.

Vergleichen wir die Ausgaben der Jahre 1888 und 1892, so finden wir eine Vermehrung um Fr, 631,970 oder 20 %, trotzdem seit 1890 die Ausgaben für Neubau nicht mehr in der Betriebsrechnung, sondern auf einem besondern Bauconto erscheinen, und auch gegenüber der Ausgabe von 1890 zeigt sich eine Vermehrung um fast 16 °/o. Diese Zunahme fällt zum weitaus überwiegenden Teile auf Rechnung des Telephonwesens und erklärt sich durch folgende Angaben Über die Ausdehnung, welche dieser Dienstzweig in den letzten 5 Jahren erlangt hat: 1»RR 1888

ino?

1892

Zunahme jn,,/o

Zahl der Netze 71 124 74 Zahl der Stationen . . . .

7946 14,369 80 Länge der Telephondrähte . 11,811,7 km. 26,665,8 km. 125 Zahl der Telephonbeamten (Specialbeamte) . . . .

172 266 54 Die einzelnen Ausgabenrubriken geben zu folgenden Bemerkungen Anlass: Die Zunahme der Ausgaben für G e h a l t e und V e r g ü t u n g e n rührt hauptsächlich von der Vermehrung des Personals, speciell des Telephonpersonals, her und nur zum geringsten Teile von den gemäss bestehenden Vorschriften und innert den Grenzen des Gesetzes bewilligten Besoldungserhöhungen. Auch hat die Ausdehnung des Gesetzes über die Ruhetage auf die Beamten und Angestellten der Telegraphen Verwaltung, vom 1. Mai 1893 an, eine nicht unerhebliche Belastung dieser Rubrik gebracht. An eine Verminderung ist nicht zu denken, vielmehr wird die fortwährende Zunahme des Telephon-

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weseiis eine entsprechende Erhöhung des Personalbestandes und damit auch der Ausgaben bedingen. In der Periode von 1888 bis 1892 hat diese Eubrik um 18,9 % und von 1891 auf 1892 um 4,1 °/ii zugenommen. Wir glauben daher eher unter der Wirklichkeit zu bleiben, wenn wir von 1893 auf 1897 eine Vermehrung um cirka 17 °,o annehmen, welche sich indessen auf die einzelnen Jahrgänge nicht gleichmässig verteilt. Das Budget für 1894 zeigt gegenüber 1893 eine Zunahme von 6 °/o, weil den steigenden Bedürfnissen des Telephonverkehrs in ziemlich weitgehender Weise Rechnung getragen wurde. Mit Rücksicht auf diesen Umstand durfte für das Jahr 895 der nicht erheblich höhere Ansatz von Fr. 2,550,000 ausreichen, , wogegen dann für die Jahre 1896 und 1897 ein Zuwachs von 4 bis 5 °.'o in Aussicht genommen ist, weil in diesen beiden Jahren eine allfällige Taxherabsetzung sich im Verkehr besonders fühlbar machen wird.

Die Rubrik Reisekosten ist seit 1888 um 81,1 °/o und seit 1890 um 24,4 °/o gestiegen. Auch diese Vermehrung fallt grösstenteils auf das Telephon, und es ist eine solche auch für die Zukunft unvermeidlich, weil nicht nur der Neubau von Netzen und Linien, sondern auch deren Unterhalt, häufige Reisen und Expertisen erfordert. Die Ausgabe des Jahres 1892 beträgt Fr. 45,997 und für das Jahr 1893 sind Fr. 50,000, für 1894 sogar Fr. 58,000 bndgetiert. Ea wird daher für die folgenden drei Jahre eine successive Steigerung bis auf Fr. 70,000 angenommen werden müssen.

FUr die B u r e a u k os t en sieht das Budget pro 1893 Fr. 145,000 vor, während die Ausgabe des Jahres 1892 Fr. 139,997 beträgt.

Wir nehmen daher für die folgenden 4 Jahre eine durchschnittliche Vermehrung um Fr. 5000 an. Wie in allen andern Rubriken, so ist auch hier die Zunahme eine Folge der Ausdehnung des Telephonwesens, welche vermehrte Druckkosten, sowie Mehrausgaben für Beleuchtung und Heizung veranlasst.

Auch die M i e t z i n s e sind in raschem Steigen begriffen und zwar teils weil die Zunahme der Abonnenten an manchen Orten eine Vergrösserung der Telephoncentralstationen notwendig macht, teils aber auch, weil die ziemlich allgemein gewordene Tendenz auf Erstellung besonderer Post- und Telegraphen-Gebäude, selbst in kleiaeren Ortschaften, der Verwaltung da und dort grössere Ausgaben bringt, als es durch die dienstlichen Bedürfnisse
gerechtfertigt ist.

Die Ausgabe des Jahres 1892 beträgt Fr. 149,163; für das Jahr 1893 sind Fr. 157,000 und für das Jahr 1894 Fr. 170,000 budgetiert. Man wird daher nicht zu hoch gehen, wenn man für die folgenden Jahre eine Zunahme von je Fr. 10,000 annimmt.

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Was die Ausgaben für den L i n i e n u n t e r h a l t anbetrifft, so stehen wir auf einem sehr unsichern Boden, einerseits, weil dieselben mit der Ausdehnung des Telephonwesens nicht bloss verhältnismässig, sondern progressiv steigen und anderseits, weil die Ausscheidung der Au&gaben fiir Unterhalt und Umbau von denjenigen für Neubau ziemlich schwierig und nicht genau durchzuführen ist. Für das Jahr 1894 ist für Unterhalt und Umbau eine Ausgabe von Fr. 1,073,000 vorgesehen, weil die Notwendigkeit des Umbaues älterer Telegraphen- und Telephonlinien immer häufiger auftritt und in sehr vielen Fällen auch durch die Anlage neuer Verbindungen bedingt ist. Es steht zwar zu hoffen, dass diese Umbauten sich in den folgenden Jahren etwas vermindern werden; gleichwohl muss für die Zukunft schon für den Unterhalt ein bedeutend höherer Ansatz eingestellt werden, als dies früher, bei viel geringerer Ausdehnung der Netze und Linien, der Fall war.

Wir nehmen daher für die Jahre 1895 und 1896 eine Ausgabe von je Fr. 900,000 und fUr das Jahr 1897 eine solche von Fr. 875,000 in Aussicht, letztern Ansatz in Erwartung verminderter Umbauten.

Bei den Ausgaben für A p p a r a t e ist nicht nur die Vermehrung der Abonnentenstationen zu berücksichtigen, sondern auch die immer häufiger sich als notwendig erzeigende Auswechslung älterer Telephonapparate, die Vermehrung der kostspieligen Apparate der Centralstationen und die häufigen Verlegungen der letztern. Die Zunahme dieser Rubrik von 1888 auf 1892 beträgt 81,5 ° o. FUr das Jahr 1894 wurden Fr. 820,000 vorgesehen, mit einer Zunahme von 28 °;'o gegenüber dem Budget von 1893, in Anbetracht der zahlreichen Neueinrichtungen und der Notwendigkeit, grcissere Apparatenvorräte zu besitzen. Im Jahre 1895 hofft man alsdann mit einer Summe von Fr. 750,000 auszukommen, doch musa fUr die beiden folgenden Jahre wieder eine Steigerung auf Fr. 780,000 und Fr. 800,000 vorgesehen werden.

FUr B u r e a u g e r ä t s c h . a f t e n sind pro 1894 Fr. 17,000 budgetiert, weil verschiedene bevorstehende Bureauverlegungen vermehrte Mobiliaranschaffungen nach sich ziehen werden. Dagegen dürften für die vier folgenden Jahre durchschnittlich Fr. 14,000 genügen.

Die I n v e n t a r v e r z i n s u n g ist von 1888 bis 1892 um 53,9°/o gestiegen und beträgt Ende 1892 Fr. 96,717. 23. Der bezügliche
Posten ist pro 1893 mit Fr. 106,000 budgetiert, was auch dem Inventarbestand auf 1. Januar 1893 ziemlich genau entspricht. Fiir die nächsten 4 Jahre kann eine durchschnittliche Vermehrung um je Fr. 10,000 angenommen werden.

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Die Verzinsung und Amortisation des B a u k o n t o steigt natürlich im Verhältnis zu dessen Zunahme und betrug Ende 1892 Fr. 197,840. 21 Für das Jahr 1894 sind Fr. 498,000 bud getiert auf Grund des Bestandes des Baukonto auf 1. Januar 189!> (Fr. 2,615,547. 57) und der voraussichtlichen Ausgabe des Jahres 1893. Für das Jahr 1895 wird eine Zunahme annähernd im gleichen Verhältnis angenommen, während für die Jahre 1896 und 1897, in Erwartung einer etwelchen Einschränkung des Baukontos, auch eine etwas geringere Zunahme in der Verzinsung und Amortisation vorgesehen ist. Um ein allzustarkes Anwachsen des Baukonto zu verhindern, dürfte es sich, entsprechend der Anregung der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission, empfehlen, der Amortisation einen etwas höhern Prozentsatz als 10%, z. B. 15%, zu Grunde zu legen, selbst auf die Gefahr hin, vorübergehend noch ungünstigere Ergebnisse in der Betriebsrechnung herbeizuführen.

In der Rubrik ,, V e r s c h i e d e n e s " ist wegen Kündigung des für die Verwaltung ungünstigen Vertrages mit der Unfallversicherungs-Gesellschaft ,,Zürich" eine Reduktion der bisherigen Ausgabe (1892 Fr. 20,793) ermöglicht und es kann daher der noch im Budget pro 1893 erscheinende Posten von Fr. 24,000 für die folgenden Jahre im Durchschnitt auf Fr. 16,000 angesetzt werden.

Aus den vorstehenden Berechnungen und Erläuterungen ergeben sich für die Jahre 1893--1897 folgende Resultate:

1893

1894

1895

1896

1897

Fr.

2,767,500 1,530,000 610,000 ·53,000 400,000 155,000 5,515,500

Fr.

2,770,000 1,350,000 720,000 77,000 400,000 170,000

Fr.

2,770,000 1,500,000 830,000 77,000 400,000 180,000

Fr.

2,770,000 1,650,000 950,000 77,000 400,000 190,000

5,487,000

5,757,000

6,037,000

IX. Verzinsung u. Amortisat d. Baukonto X. Verschiedenes

2,392,300 50,000 145,000 157,000 713,000 638,000 12,000 106,000 327,000 24,000

2,538,000 58,000 150,000 170,000 1,073,000 820,000 17,000 116,000 498,000 16,000

2,550,000 64,000 155,000 180,000 900,000 750,000 14,000 126,000 650,000 16,000

Total

4,564,300

5,456,000

5,405,000

2,660,000 67,000 160,000 190,000 900,000 780,000 14,000 136,000 725,000 16,000 5,648,000

2,800,000 70,000 165,000 200,000 875,000 800,000 14,000 146,000 800,000 16,000 5,886,000

Aktiv-Saldi

112,700

59,500

82,000

109,000

151,000

Einnahmen.

Fr.

I. Ertrag der Telegramme . . . . 2,590,000 II. Telephon-Abonnementsgebühren . . 1,264,000 III. Gesprächstaxen 383,000 IV. Gemeindebeiträge 70,000 V. Inventarvermehrung 240,000 V I . Verschiedenes .

. . . .

130,000 Total 4,677,000 Ausgaben.

I.

II.

III.

IV.

V.

VI.

VII.

Gehalte u n d Vergütungen . . . .

Reisekosten . . .

Bureaukosten .

. .

. . .

Gebäulichkeiten Unterhalt und Umbau der Linien .

Apparate Bureaugerätschaften

468

Obgleich die vorstehenden Ziffern, wie dies in der Natur der Sache liegt, keinen Anspruch auf Genauigkeit erheben können, so ergiebt sich doch daraus so viel mit aller Sicherheit, dass die Telegraphenverwaltung sehr nahe an dem Punkte angelangt ist, wo das Telephonwesen die Erträgnisse des Telegraphenverkehrs so vollständig absorbiert, dass letztere kaum mehr ausreichen, um Defizite zu verhüten. Es ist damit der Beweis erbracht, dass die bundesrätlichen Berichte an die Bundesversammlung betreffend die Ermässigung der Telephongebiihren, vom 15. November 1892 und 28. April 1893, die Situation keineswegs zu düster dargestellt haben und dass das einzige Mittel, um einer weitern Verschlimmerung vorzubeugen, darin liegt, allen über die bundesrätlichen Vorschläge hinausgehenden Begehren auf Taxherabsetzung mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten.

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Übersicht der mutmasslichen Ausgaben während der Periode von 1893-1897.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1894

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.12.1894

Date Data Seite

373-468

Page Pagina Ref. No

10 016 844

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