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Aus denVerhandlungen des Schweiz, Bundesrates, (Vom 23. November 1894.)

Nachdem die Referendumsfrist betreffend das Bundesgesetz vom 29. Juni 1894 enthaltend Übergangsbestimmungen zum Bundesgesetz vorn 26. September 1890 betreffend den Schutz der Fabrikund Handelsmarken, der Herkunftsbezeichnung von Waren und der gewerblichen Auszeichnungen (Bundesbl. 1894, III, 146) mit dem 9. Oktober 1894 unbenutzt abgelaufen ist, wird das erwähnte Gesetz auf den 1. Dezember 1894 in Kraft erklärt.

Nach Einsicht einer unterm 9. November vom Staatsrate des Kantons Waadt übermittelten Petition von 10 Waadtländer- und 2 Genfer-Gemeinden betreffend Abänderung des Winterfahrplanes der Dampfschiffgesellschaft für den Genfersee und eines bezüglichen Berichtes des Eisenbahndepartements hat der Bundesrat beschlossen, dem Staatsrate zu Händen der Petenten mitzuteilen, daß er nicht in der Lage sei, die Dampfschiffgesellschaft zur Abänderung ihres Winterfahrplanes zu verhalten, weil 1. der Staatsrat die Begehren der Gemeinden in der Fahrplankonferenz vom 16./17. August nicht vertreten hat; "2. gegen den Entscheid des Eisenbahndepartements vom 23. August ein Rekurs innerhalb nützlicher Frist nicht angemeldet wurde ; 3. es nicht angängig ist, ohne zwingende Gründe inmitten einer Fahrplanperiode die Abänderung des von der Aufsichtsbehörde genehmigten Fahrplanes zu verfügen, und von den Petenten keine solchen Gründe vorgebracht worden sind.

Wenn die Petenten glauben, daß die Dampfschiffgesellschaft verpflichtet sei, die Stationen St-Sulpice und St-Prex den ganzen Winter hindurch zu bedienen, so mögen sie ein bezügliches Gesuch beim Eisenbahndepartement begründen, und es wird dasselbe für diesen Fall beauftragt, die den Umständen angemessenen weitem Schritte einzuleiten.

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Der Bundesrat hat zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Eidgenossenschaft bei den Vereinigten Staaten Amerikas Herrn Dr. jur. J. B. Pi od a, von Locamo, zur Zeit Legationsrat der schweizerischen Gesandtschaft in Rom, ernannt.

Für die guten Gewehrschützen, Maximgewehrschützen und Entfernungsschätzer der Festungsartillerie werden die nämlichen Abzeichen, wie sie bei der Infanterie Verwendung finden, für die Maximgewehrschützen jedoch in Gold, statt in Silber, eingeführt.

(Vom 27. November 1894.)

32 aus dem Nachlasse des Dichters Job. Martin U s t e r i herrührende und von der Gottfried Keller-Stiftung angekaufte Glasgemälde werden dem schweizerischen Laodesmuseum in Zürich zur Aufbewahrung übergeben ; ein von der gleichen Stiftung erworbenes Gemälde des neuenburgischen Malers Leopold Robert. (1833), ,,Neapolitanisches Mädchen14, dem Museum in Neuenburg.

Die Herren Albert A n k e r , Maler in Ins, Prof. HansAuer, Architekt in Bern, Privatdocent Karl B r u n in Zürich, Prof. Dr.

Rud. R a h n in Zürich werden auf eine fernere dreijährige Amtsdauer als Mitglieder der eidgenössischen Kommission der Gottfried Keller-Stiftung erwählt; an Stelle des weggezogenen Herrn Prof.

Arnold B ö c k l i n Herr Paul E o b e r t, Maler in Ried, bei Biel.

An das nächstjährige eidgenössische Schützenfest in Winterthur wird eine Ehrengabe von Fr. 10,000 bewilligt.

Das allgemeine Bauprojekt für die Schmalspurbahn LandquartThusis auf dem Gebiete der Gemeinde KhäzUns, sowie das Normalquerprofil für den Rheinuferbau bei Rothenbrunnen wird unter einigen Vorbehalten genehmigt.

221 Die in Art. 5 .der Konzession einer Eisenbahn von Gais auf den Gäbris vom 23. Dezember 1891 angesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsgemäßen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, wird um 3 Jahre, d, h. bis 23. Dezember 1897, verlängert.

Wahlen.

(Vom 23. November 1894.)

Departement des Innern.

Eidgenössisches Polytechnikum.

Assistent der Centralanstalt für forstliches Versuchswesen : Herr Forstkandidat Henri Badoux, von Cremin (Waadt), in Lausanne.

Finanz- und

Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Revisor der H. Abteilung der Oberzolldirektion: Herr Hermann Zimmerli, von Oftringen, Kanzlist der I. Abteilung der Oberzolldirektion.

Post- und

Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Postcommis in Luzern : Postcommis in Zürich :

Herr Arnold Zwahlen, von Wahlern.

,, Jos. Job. Heß, von Willisau-Land.

Telegraphenverwaltung.

Télégraphiât in Matt (Glarus) :

Herr Heinrich Stauffacher, von und in Matt.

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(Vom 27. November 1894.)

Finanz- und Zottdepartement.

Banknoteninspektorat.

Ausläufer und Expedient : Herr Ernst Graf, von Hilterfingen.

Post- und

Eisenbahndepartement.

Postverwaltung.

Adjunkt der Kreispostdirektion in Neuenburg: Herr Eduard Tüscher, von Limpach, Bureauchef bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

Postcommis in Chaux-deFonds: ,, Ernst Chédel, von Bayards.

Poslhalter im Mattenhof (Bern) : ,, Karl Schwarz, von Bowil.

Telegraphenverwaltung.

Telegraphist in MontreuxPlanches: Frau Louise Krieger, von Corbières.

Telegraphist in Cossonay: ,, Klara Thibaud, von Penthalaz.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrates.

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28.11.1894

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